Beschluss: Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber/Eigentümer des Grundstücks zu
verhandeln mit dem Ziel, sein Einverständnis für die Ausweisung der
Rosskastanie als Naturdenkmal zu erhalten. Je nach Gesprächsergebnis ist das
entsprechende naturschutz- oder baurechtliche Verfahren weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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