Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
2.Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
3.Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
5.Die 50. Flächennutzungsplanänderung trifft keine Vorfestlegung für oder gegen Überlegungen zu einer künftigen Wohnbebauung im Gleisdreieck. Hierfür ist ein eigenes Verfahren notwendig, dass dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||