Vorlage - VO/07/2090/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für die Gesamtstadt und den Stadtbezirk Stadtamhof am 21.11.06
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
25.01.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

 

I. Es wurden folgende Anfragen gestellt:

 

 

1. NPD-Bayerntag –  Feinstaubbelastung

    Fragesteller: Herr Bösl

 

Bezüglich des NPD-Bayerntages 2006 in Regensburg sollte jetzt schon überlegt werden, wie man künftig eine solche Veranstaltung verhindern könne. Insbesondere müsse überlegt werden, ob der Charakter einer öffentlichen Veranstaltung nach dem Versammlungsgesetz noch gegeben sei, wenn die NPD Eintrittskarten ausgibt und Beschränkungen vorsieht. Möglicherweise steht hier der privatrechtliche Charakter im Vordergrund. Wenn dies alles berücksichtigt wird, kann der Bayerntag vielleicht verhindert werden, was das Ziel aller Regensburger sein sollte.

Wie viele Busse des RVV werden mit Erdgasmotoren betrieben und wie viele besitzen einen Dieselrußfilter? Man könnte hier wohl einen großen Beitrag zur Verringerung der Feinstaubbelastung leisten, wenn die Fahrzeuge des RVV auf umweltfreundliche Motoren umgestellt werden. 

 

Stellungnahme:

 

Nach Art. 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Beim NPD-Bayerntag in Regensburg wie auch bei der NPD-Veranstaltung in Gelsenkirchen handelte es sich nicht um eine private Veranstaltung, sondern um eine öffentliche Versammlung „unter freiem Himmel“. Für solche Versammlungen kann das Versammlungsrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber im Versammlungsgesetz Gebrauch gemacht. Nach § 15 des Versammlungsgesetzes hat jemand, der die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, dies bis spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll. Eine Genehmigung der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Beurteilung, ob beim Bayerntag der NPD in Regensburg eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechtes vorlag, erfolgte unter Berücksichtung der Angaben in der Versammlungsanmeldung und der Ausführungen beim Kooperationsgespräch. Letztlich kann von der Annahme, dass es sich um keine Versammlung handelt, nur dann ausgegangen werden, wenn die Meinungskundgabe nur beiläufiger Nebenakt ist. Wenn Zweifel bleiben hinsichtlich des Schwergewichts und des Nebenaktes, bewirkt der hohe Rang der Versammlungsfreiheit, dass die Veranstaltung als Versammlung zu behandeln ist. Kriterium der Öffentlichkeit einer Versammlung ist der zugelassene Personenkreis. Das Erheben von Eintrittsgeldern oder Unkostenbeiträgen steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.

Die Regensburger Verkehrsbetriebe beschaffen stets Omnibusse, die die jeweils höchste gültige Abgasnorm erfüllen. Der Ergasmotor im Omnibus hat sich im Gegensatz zum Einsatz in Personenkraftwagen nicht in der erhofften Weise bewährt. Im realen Fahrbetrieb mit der großen Zahl von Brems- und Beschleunigungsvorgängen werden sogar mehr Schadstoffe ausgestoßen als bei modernen Dieselmotoren. 

 

 

2. NPD-Bayerntag und Verkehrssituation in der Galgenbergstraße

    Fragestellerin: Frau Banafsche

 

Zum NPD-Bayerntag stellt die Fragestellerin fest, dass die Gerichtsentscheidung von Gelsenkirchen an der Stelle vielleicht nicht ganz passe, weil dies möglicherweise eine private Veranstaltung war, bei der Eintrittskarten verlangt wurden. Eigentlich sind über Art. 8 GG i.V.m. dem Versammlungsgesetz nur die öffentlichen Versammlungen geschützt.

Die Verkehrssituation beim Arbeitsamt in der Galgenbergstraße stellt ein Sicherheitsrisiko für die abbiegenden Fahrzeuge und die die Fahrbahn querenden Fußgänger dar. Wird die Verwaltung weiterhin an einer Verbesserung der Situation arbeiten? 

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme bezüglich des NPD-Bayerntages wird auf Frage 1 verwiesen.

Hinsichtlich der Verkehrssituation in der Galgenbergstraße verhandelt die Verwaltung weiterhin intensiv mit dem Freistaat Bayern um eine Lösung. Die Stadt Regensburg ist dem Freistaat mit Vorschlägen bereits sehr weit entgegengekommen.

 

 

3. Jahninsel

    Fragesteller: Benedikt Pfeilschifter

 

Bezüglich der Belästigungen auf der Jahninsel sei bisher wenig passiert. Sogar Kindern würden dort Alkohol, Zigaretten und Drogen angeboten. Ein Erholungsgebiet sollte anders aussehen. Es mache auch keinen guten Eindruck, wenn die vielen Touristen die betrunkenen und grölenden Personen auf der Jahninsel sehen. Der Lärm von der Insel würde bis an das Wohnhaus des Fragestellers dringen. Dort müsse unbedingt etwas passieren.

 

Stellungnahme:

 

Trotz Nutzungseinschränkungen und geringfügigen Umgestaltungsmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, die lärmintensiven Nutzungen zu reduzieren bzw. zeitlich zu begrenzen. Auch die tägliche Präsenz der Mitarbeiter des Gartenamtes und die regelmäßigen Reinigungsarbeiten tragen nicht dazu bei, das Problem zu mindern bzw. zu lösen. Polizeianforderungen haben bisher nur zu geringem Erfolg geführt. Derzeit wird in der Verwaltung eine Änderung der Grünanlagensatzung geprüft.

 

 

4. Sallerner Regenbrücke

    Fragesteller: Herr Winkler

 

Die Sallerner Regenbrücke müsse nicht gebaut werden, weil diese nur den Transitverkehr von der A 93 aus Richtung Norden aufnehmen, ihn durch die Stadt führen und dann zur Osttangente hin ableiten würde. Davon wären in diesem Stadtteil ca. 30.000 Menschen betroffen. Alternativ solle die Hälfte des Transitverkehrs über den Kreiselanschluss der A 93, der auf die B 16 in Richtung Wenzenbach weiter führt, geleitet werden. Von dort seien es zum Gewerbegebiet Haslbach ca. 2,5 km. Dieser kleine Umweg sei aber hinnehmbar. Dort könnte abgezweigt werden und nach 500 m in Richtung Osten der Anschluss an die sog. Osttangentenverlängerung hergestellt werden. Von dieser Abzweigung bis zum Beginn der Bebauung im Stadtteil Wutzlhofen sind es 600 m, vom Stadtteil Konradsiedlung/Wutzlhofen bis zum Kalkwerk sind es 2,2 km. Für die Osttangente könnte dann eine Totaleinhausung gebaut werden, die die Stadt und die Bürger schützen würde. Warum will man einen Teil des Transitverkehrs mitten durch die Stadt und das Regental leiten und dieses damit kaputt machen? Straßenquerschnitte bis zu 52 m würden in den Stadtkörper hineingeschnitten. Dazu kommt eine enorme Luftverschmutzung, die Tunnellösungen erforderlich macht, welche aber nur für gewisse Bereich wirksam wären. Die Stadt würde bei der vom Fragesteller vorgeschlagenen Lösung auch große Kosten sparen und 10 bis 15 Jahre Zeit gewinnen, in denen man nach Lösungen suchen könnte, die über diesen Punkt im Norden hinausgehen könnten.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlage des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 06.12.06 verwiesen.

 

 

5. Gefahrene Geschwindigkeiten auf der Steinernen Brücke und auf dem Oberen Wöhrd/
    Leerfahrten der Taxis auf der Brücke

    Fragesteller: Herr Wendl, Frau Rauch

 

Die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Brücke sind ein großes Problem. Die Busse fahren zu schnell und überholen zum Teil Fahrräder. Mittlerweile fahren auch viele Privatfahrzeuge wieder über die Brücke. Des Weiteren fahren die meisten Taxifahrer viel zu schnell, auch in der Lieblstraße, die oft nur für Leerfahrten genutzt wird. In der Lieblstraße und auf dem Oberen Wöhrd soll die Tempo-30-Begrenzung eingehalten werden. Warum wird nicht kontrolliert und wie kann diesen Problemen abgeholfen werden? Die effektivste Lösung wäre die Sperrung der Steinernen Brücke für Taxifahrer und Busse. Dies wäre aus denkmalpflegerischer Sicht und für die Anwohner und Kinder eine sehr sinnvolle Maßnahme.

 

Stellungnahme:

 

Autofahrer, die verbotenerweise über die Steinerne Brücke fahren, dürfen nur durch die Polizei kontrolliert werden. Diese wurde in der Versammlung gebeten, verstärkt zu kontrollieren.

Die Anforderungen für eine Radar-Messstelle auf der Steinernen Brücke sind nicht erfüllt. Die Möglichkeit einer Messung mit der Leica-Kamera ist grundsätzlich gegeben, sie wird aber wegen der hohen Anzahl von Fußgängern und Radfahrern als wenig sinnvoll erachtet.

In der Lieblstraße wurde eine Messstelle eingerichtet. Die Einhaltung der Tempo-30-Regelung wird künftig regelmäßig überwacht.

Die Stadt hat die Taxivereinigung gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.

Für die Busfahrer gibt es hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit auf der Steinernen Brücke eine Dienstanweisung. Darüber hinaus wurde eine Fahrplananpassung vorgenommen, um die durch die Geschwindigkeitsreduzierung erzeugte Fahrzeitverlängerung einzuarbeiten.  

Bezüglich der Aussagen zur Sperrung der Brücke für Busse und Taxen wird auf die Stellungnahme zu den Anträgen verwiesen.

    

 

6. Sallerner Regenbrücke

    Fragesteller: Herr Dämisch

 

Man dürfe sich nicht der Illusion hingeben, dass der Fernverkehr das Angebot einer verbesserten Querverbindung nicht annehmen wird. Schon jetzt sieht man z.B. bei Stau auf der A 93 viele fremde Kennzeichen auf der Nibelungenbrücke. Die Sallerner Regenbrücke wird zum selben Problem wie die Westumgehung. Wenn man die Sallerner Regenbrücke mit einer konsequenten Beseitigung des Verkehrs aus der Amberger und Lappersdorfer Straße, ähnlich der Wiener Lösung, verbinden würde, könne man über die Sache nachdenken. So wird es aber nur dazu führen, dass sich der Verkehr in der Amberger und Lappersdorfer Straße nicht beruhigen wird und die Brücke mitten durch das Regental führt. Man wird die Sache also verschlimmern. 10 Jahre nach dem Bau wird man sich fragen, warum man das gemacht hat.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlage des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 06.12.06 verwiesen.

 

 

7. Zweitwohnungssteuer

    Fragesteller: Herr Cerull

 

Mit der geplanten Einführung der Zweitwohnungssteuer werden Kinder, die im Elternhaus mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, gezwungen, diesen abzumelden. Damit werden sie sozusagen emotional aus Regensburg vertrieben. Warum wird das gemacht?

 

Stellungnahme:

 

Die Verwaltung möchte durch das Schreiben, das sie an alle Bürger versandt hat, erreichen, dass sich diese nach den rechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß anmelden. Ob die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen wird, ist noch nicht absehbar.

 

 

8. Sanierung Steinerne Brücke und Ersatztrasse

    Fragesteller: Herr Bösl, Herr Caspers, Herr Cerull, Herr Dämisch, Herr Haran,

    Herr Kaiser, Herr Markus, Herr Vollmer, Herr Wolf

 

In der Bürgerversammlung wurde erneut die Problematik bezüglich der Sanierung der Steinernen Brücke diskutiert und die Bedenken gegen eine Ersatzbrücke bzw. ein Provisorium vorgetragen, die bereits in den beiden letzten Bürgerversammlungen für den Stadtbezirk Stadtamhof vorgebracht wurden. Die Aussagen werden deshalb in der Folge zusammengefasst:

 

Nahezu alle Bürger waren der Ansicht, dass die Sanierung der Brücke so schnell wie möglich durchgeführt werden solle und man nicht zulassen dürfe, dass sich der bauliche Zustand noch weiter verschlechtere.

Einige Bürger meinten, dass über die sanierte Brücke wieder ein bis zwei Buslinien geführt werden könnten und sollten. Die restlichen Linien sollten über die anderen Bustrassen geführt werden.

Die Mehrheit der Anwesenden war der Meinung, dass auf eine Ersatzbrücke bzw. ein Provisorium für die Steinerne Brücke verzichtet werden könne. Eine solche Ersatzbrücke sei für die Erschließung der Altstadt nicht notwendig. Im Notfall und auch später sollten die Busse über die  Nibelungenbrücke oder die Pfaffensteiner Brücke fahren. Nach Aussage der Fragesteller würden eine Vielzahl von Punkten gegen eine Ersatzbrücke sprechen und 85 bis 90 % der Bürger hätten sich beim Planungsdialog in einer Abstimmung gegen Ersatzbrücken ausgesprochen. Man müsse überlegen, ob der Zeitvorteil bei einem Provisorium gegenüber der Fahrt über die Nibelungenbrücke lohnend sei und hinterfragen, ob eine solche Brücke nur für Busse gebaut werden solle. Es könne auch sein, dass das Provisorium auf Dauer bestehe.

Die Umfahrungen bei der tageweisen Sperrung der Steinernen Brücke hätten sehr gut geklappt. Verspätungen seien nur durch die Baustelle in der Frankenstraße entstanden.

Letztendlich würde sich die Stadt dadurch auch sehr viel Geld sparen. Eine geringfügig längere Fahrzeit spiele für die Busfahrgäste kaum eine Rolle, weil sich Benutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs den Fahrzeiten anpassen.

Von einigen Bürgern wurde dargelegt, dass sie keinesfalls damit einverstanden seien, wenn die Busse im Falle des Baus einer Ersatztrasse oder des Provisoriums über die Andreasstraße fahren.

Weiter wurde die Auffassung vertreten, dass die RVB GmbH von ihrer Forderung einer Ersatztrasse abgehen und flexibel sein müsse. Hierfür solle mit der RVB GmbH ein Runder Tisch gebildet und diskutiert werden.

Verschiedentlich wurde moniert, dass die Anträge aus den letzten beiden außerordentlichen Bürgerversammlungen für den Stadtbezirk Stadtamhof nicht behandelt worden seien bzw. die Einwände der Bürger in der Vorlage des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 21.11.06 nicht ausreichend gewürdigt bzw. geprüft wurden. Die gefassten Beschlüsse im Planungsausschuss würden auch nicht im Einklang mit dem Planungsdialog stehen.

Bezüglich der Westtrasse für die Ersatzbrücke wurde dargestellt, dass diese Brücke eine bestimmte Höhe wegen der Schiffe haben müsse. Diese Höhe, um die man nicht umhin käme, werde kritisiert.

Von einem Bürger wurde moniert, dass eine klare Quell-Zielbeziehung der Fahrgäste des ÖPNV fehlen würde und diese einmal sehr intensiv untersucht werden sollte. Auch zu den Mehrkosten bei den sog. Bürgertrassen sollten belastbare und nachvollziehbare Zahlen vorgelegt werden

Es wurde vorgeschlagen, Herrn Kaiser, der in der letzten Bürgerversammlung seine Hilfe angeboten habe, zu den Planungen durch ein Ingenieurbüro hinzuzuziehen.

Die Bürger wurden aufgerufen, die Zerstörung der Wöhrde nicht hinzunehmen und sich dagegen zu wehren.

 

Stellungnahme:

 

Es wird auf die Stellungnahmen zu den unten aufgeführten Anträgen bzw. auf die Vorlage des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 21.11.06 verwiesen.

 

 

 

 

II. Es wurden folgende Anträge gestellt:

 

1.  Antrag Herr Wolf:

 

a) Die Stadt Regensburg beginnt sofort mit der Sanierung der Steinernen Brücke.

b) Die Stadt Regensburg verzichtet dauerhaft auf den Bau von Ersatzbrücken für

    die Steinerne Brücke.

c) Im Zuge der Sanierung ist die sofortige Sperrung der Steinernen Brücke für

    jeglichen motorisierten Verkehr durchzuführen. Die Regensburger Verkehrs-

    betriebe werden deshalb beauftragt, bezüglich des Busverkehrs alternative

    Linienführungen unter vollständigem Verzicht auf Brückenneubauten zu

    erarbeiten.

 

Der Antrag wird mit Mehrheit bei Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

 

Stellungnahme:

 

zu a)

Die Verwaltung hat schon im Jahr 2006 die Vorbereitungen getroffen, um die notwendigen Ingenieurleistungen für die Instandsetzung der Steinernen Brücke auf den Weg zu bringen. Im Rahmen einer europaweiten Vergabebekanntmachung wurden die Planungsleistungen für ein zukünftiges Instandsetzungskonzept der Steinernen Brücke nach VOF EU-weit ausgeschrieben, um auf diese Weise qualifizierte und spezialisierte Bewerber für diese anspruchsvolle und nicht alltägliche Planungs- und Bauaufgabe gewinnen zu können.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden ausgewertet und fünf sehr fachkundige Bewerber ausgewählt. Anschließend wurde ein vertiefender Fragenkatalog zur Aufgabenstellung, zur Leistungsfähigkeit und Fachkunde, zur Arbeitsweise und Zuverlässigkeit formuliert sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Instandsetzungsplanung der Steinernen Brücke ausgearbeitet, um sich ein Bild von der Fachkompetenz der Bewerber und der Vergütung in Form eines Honorarangebotes machen zu können. Die Antworten und Ergebnisse liegen vor und wurden ausgewertet. Vor kurzem wurden die Verhandlungsgespräche mit den fünf Bewerbern geführt. Die endgültige Auswahl eines geeigneten Ingenieurbüros für die Objekt- und Tragwerksplanung und die örtliche Bauüberwachung soll vorbehaltlich, dass kein Bewerber eine gerichtliche Nachprüfung im Rahmen des VOF-Verfahrens beantragt, Anfang 2007 erfolgen.

Es wird mit einem Planungszeitraum von maximal 2 Jahren gerechnet. Frühestens im Jahr 2009 kann unter der Voraussetzung, dass über die zukünftige Nutzung der Brücke entschieden worden ist (mit/ohne Busse) und die Finanzierung gesichert ist, mit der baulichen Instandsetzung der Steinernen Brücke begonnen werden.

 

zu b)

Solange nicht feststeht, ob die Steinerne Brücke auch weiterhin für den ÖPNV zur Verfügung steht, kann derzeit auf den Bau einer Ersatzbrücke für den ÖPNV, die die Altstadt von Norden erschließt, nicht verzichtet werden.

Im Rahmen der Instandsetzungsplanung sollen die beiden Lastfälle (mit/ohne Busverkehr) bei der Erarbeitung eines statisch-konstruktiven, denkmalgerechten und substanzschonenden Instandsetzungskonzeptes untersucht werden. Sie sollen die planerischen, baulichen und kostenmäßigen Konsequenzen für eine Instandsetzung aufzeigen.

Erst wenn die Frage geklärt ist, ob die eigentlich für eine mittelalterliche Nutzung durch Fuhrwerke errichtete Steinerne Brücke weiterhin als Verkehrsbauwerk im Verkehrsnetz der Stadt Regensburg für den Busverkehr eine Rolle spielen soll, ist über die Notwendigkeit von Busersatzbrücken in Abstimmung mit Belangen der Denkmalpflege abschließend eine Entscheidung zu treffen.

 

zu c)

Mit Beginn der Instandsetzungsarbeiten muss die Steinerne Brücke ohnehin für den heute noch verkehrenden ÖPNV-Verkehr (Linienbusse, Taxis) aber auch für den Fußgänger- und Radverkehr komplett gesperrt werden. Als erster Schritt muss die komplette Brückenfahrbahn einschließlich der schadhaften Brüstungen bis zum steinernen Brückenkern abgetragen werden. Diese Arbeiten sind nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs möglich.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch geklärt sein, welche Nutzung die Steinerne Brücke haben wird und wie der Busverkehr wegen seiner Bedeutung für die altstadtnahe ÖPNV-Erschließung der Altstadt zukünftig geführt werden wird.

 

 

 

2. Antrag Herr Markus:

 

Es ist zu prüfen, ob der Eiserne Steg wieder so hergestellt werden kann, wie er vor der Sprengung 1945 war. Dafür gebe es vielleicht auch Fördergelder und man könnte etwas für das Stadtbild tun. Dies sollte einem das Welterbe wert sein.

 

Bei der Abstimmung ist keine klare Mehrheit erkennbar. Oberbürgermeister Schaidinger stellt fest, dass der Antrag als angenommen gilt und geprüft werde.

 

Stellungnahme:

 

Die heutige Fachwerkkonstruktion des Eisernen Steges wurde nach dem Krieg (1947/48) als Behelfsbrücke mit zwei Strompfeilern für die im Krieg zerstörte Bogenbrücke (ohne Pfeiler) aus dem Jahr 1901/02 errichtet. Sie wurde nach den Regelungen des Wassergesetzes als Provisorium in stets widerruflicher Weise genehmigt.

Ob es sinnvoll ist, die für die damalige Zeit unter dem Gesichtspunkt eines schifffahrtsgerechten Ausbaus der Donau (mit Planungen zum Abriss der Steinernen Brücke!) pfeilerfreie Bogenkonstruktion (s. Anlage) wieder zu errichten, muss heutzutage in Frage gestellt werden. Auch die Wirkung einer solchen prägnanten Konstruktion auf den Ansichtsprospekt der Altstadt muss genauso wie die heutige provisorische Konstruktion, die für das Stadtbild unvorteilhaft ist, unter denkmalschützerischen Aspekten als sehr störend angesehen werden.

Die Brückenaufgänge aus der Zeit der Erbauung stellen heute für den Fußgänger- und Radverkehr und für behinderte Menschen ein erhebliches Hindernis dar. Dies belegen wiederholte Anfragen in den vergangenen Jahrzehnten, die Barrierefreiheit herzustellen. Ein entsprechender Umbau mit bequem begehbaren und verkehrsgerechten (Kinderwagen, Radfahrer) Rampen, der allen verkehrlichen Ansprüchen gerecht werden kann, ist wegen des fehlenden Platzes an dieser Stelle nicht möglich. Ein Neubau dieser Brücke wäre nur im Bereich der Brunnleite/des Schopperplatzes realisierbar.

 

 

 

3. Antrag Elternbeirat Gerhardingerschule, vertreten durch H. Vorsitzenden Vollmer:

 

Der Stadtrat der Stadt Regensburg wird aufgefordert, auf den Bau einer Ersatzbrücke endgültig oder behelfsmäßig im Bereich der Wöhrde und Stadtamhof zu verzichten und dafür zu sorgen, dass die bisher über die Steinerne Brücke verkehrenden Busse und Taxen über die vorhandenen Donauquerungen geführt werden.  

 

Zu diesem Antrag stellt Oberbürgermeister Schaidinger fest, dass hier auch die Steinerne Brücke gemeint ist, weil sie eine andere Donauquerung ist.

 

Der Antrag wird mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

 

Stellungnahme:

 

Hierzu wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1, Buchstabe b) verwiesen.

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

I. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

II. Zu den Anträgen wird folgendes beschlossen:

 

1. Antrag H. Wolf :

   

a) Die Instandsetzung der Steinernen Brücke ist zügig in die Wege zu leiten, ein sofor-

    tiger Sanierungsbeginn erfolgt nicht.

b) Solange nicht feststeht, ob die Steinerne Brücke weiterhin vom Busverkehr genutzt

    werden soll, ist die Option für eine altstadtgerechte Erschließung durch den ÖPNV

    über altstadtnahe Trassen weiterhin offen zu halten.

c) Eine sofortige Sperrung wird abgelehnt.

d) Während der Instandsetzung wird die Steinerne Brücke für jeglichen Verkehr gesperrt

    werden.

 

 

2. Antrag H. Markus:

 

Eine Wiederherstellung des historischen Eisernen Steges als weitgespannte Bogenkonstruktion aus dem Jahr 1902/03 an dem jetzigen Standort wird aus Gründen der Stadtgestaltung und der nicht lösbaren verkehrlichen und technischen Probleme an den Aufgängen abgelehnt.

 

 

3. Antrag H. Vollmer, Elternbeiratsvorsitzender Gerhardingerschule:

 

Solange nicht feststeht, ob die Steinerne Brücke auch zukünftig vom Busverkehr und Taxen genutzt werden soll, ist die Option für eine altstadtgerechte Erschließung durch den ÖPNV über altstadtnahe Trassen weiterhin offen zu halten.

Die Entscheidung für eine Behelfsbrücke vom Gries zum Unteren Wöhrd im Fall einer zustandsbedingten unvermeidbaren Sperrung der Steinernen Brücke vor Beginn der Instandsetzung bleibt bestehen. Dafür ist ein Notfallplan auszuarbeiten.

 

 

Anlagen: 1 Foto des Eisernen Steges

 

Anlagen1 Foto „Alte Brückenkonstruktion des Eisernen Steges