Vorlage - VO/07/2531/61  

 
 
Betreff: Entwicklung der Bahnareale im Inneren Westen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
17.07.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Anlass

Seit etwa 1980 ist die Neuordnung von innerstädtischen Bahnflächen ein stadtentwicklerisches Thema auch in Regensburg. Die baulichen Entwicklungen an der Friedenstraße sind Beispiele für die stadtplanerischen Überlegungen.

Mit der Verlagerung des Güter-, Container- und Rangierbahnhofes in den Stadtosten steht ein ca. 27 ha großes Gebiet an der Ladehofstraße für neue Nutzungen zur Verfügung.

Seit Ende letzten Jahres befindet sich die Stadt Regensburg in Vorgesprächen mit der Eigentümerin der ehemaligen Bahnflächen, der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG.

Gemeinsam soll die Entwicklung der oben genannten Bahnbrachen begonnen werden, um dieses Quartier in den Stadtteil „Innerer Westen“ zu integrieren. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung mit der Grundstückseigentümerin Aurelis erforderlich, die die Beauftragung eines Rahmenplanes und eines daran anschließenden städtebaulichen Wettbewerbes zum Inhalt hat.

 

2. Ausgangssituation

Bedeutung für die Gesamtstadt

Das neue Stadtquartier wird unter anderem dadurch gekennzeichnet sein, dass es sich in weniger als 1 km Entfernung von der Regensburger Altstadt befindet. Die heute brachliegenden Bahnflächen liegen zudem innerhalb der Pufferzone, die das UNESCO-Welterbe umgibt.

Größe und Lage dieses Entwicklungsgebietes führten dazu, dass die Entwicklung an der Ladehofstraße im Regensburg-Plan 2005 als Leitprojekt für die Gesamtstadt im Hinblick auf räumliche Entwicklung und Stadtgestalt aufgeführt ist.

Aus diesen Gründen werden an die stadtplanerische Konzeption und an die stadtgestalterische und architektonische Umsetzung höchste Anforderungen gestellt.

 

Beschreibung des Planungsgebiets für die Rahmenplanung

Bestehende Nutzungen und räumliche Strukturen sollen bestmöglich in eine Gesamtplanung eingebunden werden. Um Konzepte für die Verknüpfung mit beziehungsweise Auswirkungen auf benachbarten Stadtteile untersuchen zu können, wird ein 120 ha großer Umgriff für die städtebaulichen Untersuchungen festgelegt (siehe auch Anlage 2). Die bestehenden Baustrukturen und Nutzungen im Planungsgebiet werden weitgehend erhalten und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

 

Das Planungsgebiet für die Rahmenplanung umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Kirchmeierstraße im Süden, der Autobahn A93 im Westen, der Prüfeninger Straße und dem Dörnbergpark im Norden einschließlich des Bereiches östlich der Kumpfmühler Brücke im Osten.

 

Der zentrale Entwicklungsbereich, die freiwerdenden Bahnflächen (siehe Anlage 2), befindet sich nördlich der Bahngleise bis zur Ladehofstraße. Von Osten nach Westen erstrecken sie sich von der Kumpfmühler Brücke bis zur Brücke der Autobahn A 93. Sie erreichen somit eine Länge von ca. 2 km und im zentralen Bereich eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 250 m.

Diese Flächen sind überwiegend im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und zum Teil noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG.

Auf den Schotterflächen der Bahnanlagen befinden sich Biotopflächen (Kartierung 1994). Allerdings ist aufgrund der ehemaligen Bahnnutzung auch mit Altlasten zu rechnen.

Bei der Planung wird die Bewältigung der auf die Flächen wirkenden Lärmimmissionen durch den Bahnverkehr und die bestehenden angrenzenden Gewerbebetriebe ein zentrales Thema sein.

 

Im Planungsgebiet befindet sich, trotz der zum Teil baulich hoch verdichteten Wohnungsbauten, nur eine geringe Anzahl an öffentlich nutzbaren Frei- und Aufenthaltsräumen. Die im Einzelhandelskonzept von 1994 als Bestand ausgewiesenen Ladengruppen sind teilweise nicht mehr vorhanden oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Somit ist das Planungsgebiet derzeit sowohl mit Nahversorgungseinrichtungen als auch mit öffentlichen Freiflächen unterversorgt.

 

Planungsrechtliche Situation

Das Gebiet des ehemaligen Containerbahnhofes ist im Flächennutzungsplan als Bahnfläche dargestellt. (siehe Anlage 3) Das Entwidmungsverfahren der Bahnflächen und damit die Rückführung der Flächen in die kommunale Planungshoheit ist noch nicht abgeschlossen. Für die Schaffung von Baurecht sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans als auch ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Es bestehen folgende rechtskräftige Bebauungspläne im Planungsgebiet (siehe Anlage 2):

 

-          Bebauungsplan Nr. 227 Dauerkleingartenanlage Gartenfreunde und Ratisbona, (Festsetzungen als private Grünfläche) rechtskräftig seit 22.03.1993

 

-          Bebauungsplan Nr. 77 Jahnplatz

      (Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet) rechtskräftig seit 22.03.1968

 

-          Bebauungsplan Nr. 229 Dauerkleingartenanlage nördlich der Kirchmeierstraße, westlich des Bundesbahnbetriebsgeländes

      ( Festsetzung als private Grünfläche) rechtskräftig seit 18.05.1992

 

-          Bebauungsplan Nr. 112 Sportanlage Kirchmeierstraße

      (Festsetzung als private Grünflächen) rechtskräftig seit 17.04.2000

 

 

3. Übergeordnete Planungsziele

Regensburg-Plan 2005

Die Ausweisung neuer Siedlungsflächen auf den ehemaligen Bahnarealen entspricht der im Regensburg-Plan 2005 angestrebten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung.

Der Stadtwesten soll dabei als einer der Hauptwohnstandorte in Regensburg weiter gestärkt werden. Dabei ist allerdings das Ziel des Regensburg-Plans 2005 zu beachten, welches auf Grund der begrenzten Baulandreserven im Innenstadtbereich den Vorrang für Gewerbe, Dienstleistung und Gemeinbedarf herausstellt. Die Mischung der vielfältigen Nutzungen von Gewerbe, Dienstleistung, Bildung, Kultur und Wohnen charakterisiert demnach die urbane, oberzentrale Qualität von Regensburg.

Innerhalb des oben beschriebenen Planungsumgriffes nennt der Regensburg-Plan 2005 folgende stadtentwicklerisch bedeutsamen „Leitprojekte“:

-                 „Flächenrecycling“ auf den Bahnflächen entlang der Ladehofstraße

-                 „Innenentwicklung Wohnen“ auf den Flächen des heutigen Jahnstadions

Bei der angestrebten Neuentwicklung ist auf eine großzügige Ausstattung mit öffentlich nutzbaren Freiräumen und deren Vernetzung mit den benachbarten Stadtteilen, insbesondere der Innenstadt und dem inneren Stadtsüden zu achten. Der im Freiflächenstrukturplan aufgeführte „grüne Korridor“ entlang der Bahn soll gestärkt und erweitert werden.

Explizit erwähnt der Regensburg Plan-2005 auch die Bedeutung der Prüfeninger Straße als Dienstleistungs- und Infrastrukturachse mit einem Quartierszentrum im Rahmen einer Nachfolgenutzung des Jahnstadionareals.

Fachprogramm Wohnen II

Das Fachprogramm Wohnen II, dessen Ziele am 06.03.2007 vom Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt-, Verkehr- und Wohnungsfragen beschlossen wurden, forciert die Entwicklung des Bereiches „Ladehofstraße“ als Teil des Entwicklungsgebietes Ladehofstraße/ Margaretenau/ Jahnstadion. Aufgrund der Nähe zur Innenstadt und der zu erwartenden Nachfrage in integrierten Lagen wird das Stadtentwicklungsprojekt als Maßnahme mit konkreten Zielzahlen aufgeführt. Demnach sind die planerischen Voraussetzungen für die Schaffung von insgesamt etwa 600 neuen Wohnungen in verdichteter Bauweise, davon 400 Wohneinheiten im Bereich Ladehofstraße bis zum Jahr 2015, vorzusehen. Dabei sind ca. 15 % der Wohnungen für den sozialen Mietwohnungsbau vorzusehen.

Verkehrsentwicklungsplan

Der 1997 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan sieht die Lessingbrücke als leistungsfähige innerstädtische Verbindung zwischen Königswiesen und dem inneren Stadtwesten vor, für die eine Belastung von 15.000 Kfz/Tag prognostiziert wird. Sie ist sowohl als Erschließung für das Planungsgebiet als auch zur Entlastung der Altstadtsüdumgehung Wittelsbacherstraße / Kumpfmühler Straße für den Stadtwesten von hoher Bedeutung.

Weitere Rahmenbedingungen

Im Hinblick auf die Ernennung von Regensburg zum UNESCO-Welterbe ist bei bedeutsamen Stadtentwicklungsprojekten, insbesondere innerhalb der Kern- und Pufferzone der Welterbestätte, ein besonderes Augenmerk auf die Welterbeverträglichkeit der Maßnahmen zu richten.

 

4. Ziele für die Rahmenplanung

Um diese komplexe Aufgabestellung zu bewältigen, ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Planern/innen aus den Bereichen Stadtplanung/ Architektur, Grünplanung/ Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung erforderlich.

In einer ersten Entwicklungsstufe und zur Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbes sollen die unter Punkt 3 beschriebenen Ziele in einer qualifizierten Rahmenplanung konkretisiert und fortgeschrieben werden.

 

Insbesondere zu folgenden Themenfeldern sind dabei planerische Aussagen zu treffen:

Stadtplanung und Stadtgestaltung

Es soll ein eigenständiges neues Stadtquartier entstehen, das sich zu einem lebendigen Bestandteil der Stadt Regensburg und des „Inneren Westens“ entwickelt und auch zu dessen Aufwertung beiträgt. Sowohl in räumlicher als auch in gestalterischer Hinsicht soll eine hohe urbane Qualität erreicht werden.

Nutzungskonzept:

Bestehende Wohnnutzungen im Planungsgebiet werden gesichert und weiterentwickelt. Der Erhalt des Gewerbestandortes mit mittelständischen, zum Teil produzierenden Gewerbebetrieben und die Sicherung des Brauereistandortes verlangen, in Verbindung mit der immer stärker nachgefragten Wohnnutzung, eine übergreifende planerische Konzeption. Die neu zu planenden Wohnungen und die dazu erforderliche Infrastruktur und Gemeinbedarfsflächen sollen den Gewerbe- und Dienstleistungsflächen gebietsverträglich zugeordnet werden. Des Weiteren sollen in der Rahmenplanung die Lage und Größe eines Nahversorgungszentrums für das Planungsgebiet und die angrenzenden Bereiche untersucht werden, um sowohl die vorhandenen als auch die neu zu schaffenden Wohngebiete ausreichend mit Einzelhandelseinrichtungen zu versorgen.

Grün- und Freiraumstruktur

Die bereits beschriebene Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen südlich der Prüfeninger Straße soll im Rahmen der Stadtteilentwicklung behoben werden. Für ein attraktives Wohnumfeld im gesamten Planungsgebiet sind vorwiegend zusammenhängende, öffentliche Freiräume einzuplanen. Schwerpunktmäßig sollten die neu angelegten Grünflächen im Bereich der vorhandenen Brachflächen eingeplant werden.

Der südlich der Bahn bereits existierende lineare Grünzug entlang der Gleisanlagen soll auch auf der Nordseite der Bahn gestärkt und erweitert werden. Er dient der Verbesserung des Stadtklimas, der räumlichen Vernetzung von Grünstrukturen und der Naherholung im Gebiet.

Für die aus der Gebietsentwicklung resultierenden Eingriffe in die bestehenden Biotope auf den ehemaligen Bahnflächen sind Konzepte für deren Ausgleich zu erarbeiten.

Verkehr

Es sind im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung nachhaltige Konzepte für den MIV, einschließlich des ruhenden Verkehrs, den ÖPNV und die Fahrraderschließung zu erarbeiten.

Das neu geordnete Stadtquartier soll von Norden über die Verlängerung der Lessingstraße, von Süden über den neuen Brückenschlag über die Bahn (Lessingbrücke) und über die Kumpfmühler Brücke erschlossen werden. Eine weitere Vernetzung der Straßenverbindungen kann über die Verlängerung der Ladehofstraße bzw. der Dechbettener Straße erfolgen.

Schallschutz

Es ist eine planerische Antwort auf den Umgang mit den Emissionen, die durch den Bahn-, den Straßenverkehr und die Gewerbebetriebe entstehen, aufzuzeigen und ein entsprechendes Lärmschutzkonzept zu entwickeln.

Energiekonzept

Es soll ein ganzheitliches, wirtschaftliches und ökologisches Energiekonzept entwickelt werden, das seinen Ausdruck in adäquaten städtebaulichen Strukturen findet. Der schonende Umgang mit Energie, Ressourcen und Flächen steht im Vordergrund. Unter anderem soll die Nutzung passiver Solarenergie, der Einsatz von regenerativen Energien und eine zentrale Wärmeversorgung untersucht werden.

Planungsabschnitte

Schon aufgrund des 120 ha großen Planumgriffes, der vielfältigen neuen Nutzungen und der differenzierten Eigentümerstruktur, können nicht alle Planungen gleichzeitig umgesetzt werden. Das Planungskonzept muss daher auch darauf abstellen, dass die neuen Nutzungen in sinnvollen Abschnitten erschlossen und neu bebaut werden können. Dieser Aspekt ist nicht nur bei den zuerst verfügbaren Flächen (im Bereich der ehemaligen Bahnanlagen) von Bedeutung, sondern gilt vor allem auch für den Bereich des Jahnstadions und dessen Umgriff. Insbesondere soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden, das auch unabhängig von der Verfügbarkeit der Flächen des Jahnstadions funktioniert.

 

5. Weiteres Vorgehen

Rahmenvereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

Da die Kosten für Rahmenplan und städtebaulichen Wettbewerb von der Stadt Regensburg und der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG gemeinsam getragen werden sollen, ist es erforderlich, im Vorfeld Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Aus diesem Grund hat das Planungs- und Baureferat der Stadt Regensburg Verhandlungsgespräche mit der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG aufgenommen. Auch mit weiteren Eigentümern größerer Flächen im Planungsgebiet sollen entsprechende Gespräche geführt werden.

 

Rahmenplan und städtebaulicher Wettbewerb

Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung wird eine Arbeitsgemeinschaft von qualifizierten Planern/innen damit beauftragt werden, unter Berücksichtigung der oben erläuterten Zielsetzungen einen Rahmenplan zu erarbeiten.

Die Ergebnisse der Rahmenplanung mit den daraus resultierenden Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Bauleitplanung und Städtebauliche Verträge

Die für eine städtebauliche Neuordnung erforderlichen Bauleitplanverfahren werden voraussichtlich nach Abschluss und auf der Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbes eingeleitet.

In Städtebaulichen Verträgen soll dann unter anderem auch die Finanzierung der Erschließungs- und Infrastrukturkosten für die öffentlichen Anlagen geregelt werden.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Aufgrund der Größe des Planungsgebietes mit 120 ha und der Lage im Stadtgebiet ist die Akzeptanz des neuen Stadtquartiers bei der Bevölkerung von großer Bedeutung. Daher sollen die Bürger/innen rechtzeitig und kontinuierlich über den Projektstand informiert werden. Es werden folgende Schritte für die Bürgerinformation vorgeschlagen:

 

1.         Vorinformation der Bürger/innen auf Grundlage des Stadtratsberichtes.

Geplant ist eine Informationsveranstaltung mit anschließendem Stadtteilrundgang mit dem Ziel, Anregungen aus der Bürgerschaft in die Aufgabenstellung zum Rahmenplan einfließen zu lassen.

 

2.         Zwischeninformation mit Varianten aus der Rahmenplanung und Sammlung von Anregungen

Anregungen, Ideen und Bedenken der Bürger/innen sollen anhand von Nutzungsvarianten aus der Rahmenplanung diskutiert und erörtert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen dokumentiert, abgewägt und in die Rahmenplanung eingearbeitet werden.

 

3.         Informationsveranstaltung zum Ergebnis der Rahmenplanung und Vorgaben für die Wettbewerbsauslobung und ggf. einem Moderationsverfahren

Nach der Vorstellung des Ergebnisses der Rahmenplanung besteht die Option zu einem gesonderten Moderationsverfahren sofern sich Differenzen in der Akzeptanz des Rahmenplanes aufzeigen. Im Anschluss werden Ziele und die Vorgaben für die Wettbewerbsauslobung mit den Bürger/innen diskutiert.

 

4.         Ausstellung des Wettbewerbsergebnisses

            Die Ausstellung des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbes dient zur Information der Bürger/innen.

 

5.         Förmliche Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung wird die frühzeitige und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB durchgeführt.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung mit der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG abzuschließen, mit dem Ziel, gemeinsam eine Rahmenplanung zu beauftragen.

3.       Das Ergebnis der Rahmenplanung mit den daraus resultierenden Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb ist dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zur Entscheidung vorzulegen.

4.       Die Öffentlichkeit ist projektbegleitend über die Planungsfortschritte zu informieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Bürgerinformationen durchzuführen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1. Luftbild

2. Lageplan: Planungsgebiet für die Rahmenplanung

3. Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bahnareal Anlage 1 (531 KB)    
Anlage 2 2 Bahnareal Anlage 2 (1207 KB)    
Anlage 3 3 Bahnareal Anlage 3 (484 KB)