Sachverhalt: 1. Einleitung Nahe zur
historischen Altstadt gelegen, gut erschlossen für Individualverkehr und ÖPNV,
soll durch eine städtebaulich und architektonisch anspruchsvolle Neuordnung und
Umnutzung des Entwicklungsbereiches Schlachthofareal „Marina Quartier“ ein
attraktives Stadtviertel entstehen. Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung
eines multifunktionalen Dienstleistungsparks am Wasser, in dem sich Arbeiten,
Wohnen, Freizeit und eventuell Kultur ergänzen. Dabei muss eine verträgliche
Nachbarschaft zwischen Neubebauung, intensiver Hafennutzung und erhaltenswertem
Bestand gefunden werden. Der seit November
letzten Jahres endgültig aufgelassene städtische Schlachthof spielt dabei eine
zentrale Rolle. Zum einen als identitätsstiftendes Gebäude für das gesamte
Areal, zum anderen aber auch als durchaus kostenträchtiges Renovierungsobjekt. 2. Bisherige
Vorgehensweise Am 2.12.2003 wurde
dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen das Entwicklungskonzept
Schlachthofareal „Marina Quartier“ vorgelegt. Die darin dargestellten
Planungsziele (zusammengefasst dargestellt in Anlage 1) und das
Entwicklungskonzept für das Schlachthofareal wurden als Grundlage für die
weiteren Planungsschritte beschlossen. Die Planungsziele und das
Entwicklungskonzept sollten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung
dargelegt und als Grundlage für eine Nutzen-Kosten-Analyse sollte daraus ein
städtebaulicher Rahmenplan weiter entwickelt und die dafür notwendigen
Fachgutachten in Auftrag gegeben werden. In der Folge
beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am
27.4.2004 die Verwaltung für den Bereich des Schlachthofareals mit seiner
Umgebung die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB im Hinblick
auf eine später mögliche Festlegung zu einem Sanierungsgebiet durchzuführen. Für
die vorgenannten Aufwendungen konnten Fördermittel nach dem Bund-Länder-Programm
beansprucht werden. Zunächst fand eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belage gemäß § 4 i. V. mit § 139 Abs. 2
BauGB statt. Als beachtlicher Belang kristallisierte sich dabei die teilweise
Überschwemmung dieses Gebietes bei einem 100-jährigen Hochwasser heraus. Unter
rechtlicher Würdigung und in Übereinkunft mit dem Wasserwirtschaftsamt konnte
einvernehmlich geklärt werden, dass eine Innenbereichslage vorliegt und ein
künftiger Hochwasserschutz, hier insbesondere eine Auffüllung, keine Ausgleichspflicht
auslöst und zudem eine nachfolgende Bauleitplanung mit dem Ziel einer baulichen
Nutzung dadurch nicht gehindert ist. Nachdem die
städtebaulichen Mängel in diesem Stadtteilbereich (überwiegend von
Gewerbebrachflächen geprägt) offenbar sind, wurden vornehmlich zweckdienliche
Fachgutachten bzw. Bestandsaufnahmen zur Wertung und Berücksichtigung für
weiterführende Planungsschritte eingeholt. Im Wesentlichen
sind dies: § Altlastenuntersuchung § Statik des
Schlachthofgebäudes § Schalltechnisches
Gutachten § Faunistische und
floristische Untersuchung § Kosten-Nutzen-Analyse Die Ergebnisse
dieser Gutachten bildeten keine außergewöhnlichen Problemstellungen für die
weiterführenden Planungen. Einer näheren
Erläuterung bedarf jedoch die durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse. Die Analyse
zeigt, dass der Kostenaufwand für die Sanierung des Schlachthofes zu
finanziellen Risiken führt. Eine Sanierung des Schlachthofes kann daher nur
über eine Mischkalkulation durch eine möglichst wirtschaftliche Verwertung des
Gesamtareals finanziert werden. Daneben wird die
Herstellung der Innenmarina zu überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen
führen (Aufwendungen für Gleisbrücken; Flächenverbrauch für Abtreppungen, da
der Wasserspiegel etwa 5 m unter dem Geländeniveau liegt). In einem weiteren
Schritt wurde deshalb eine Alternativplanung ohne Innenmarina erarbeitet,
welche eine noch wirtschaftlichere Beplanung des gesamten Areals gemäß den
städtebaulichen Zielen der Stadt vorsieht. Die Kosten-Nutzen-Analyse
hat auch gezeigt, dass eine Festlegung als Sanierungsgebiet keine Vorteile
bringt. Die Stadt würde zwar für Erschließungsmaßnahmen Zuschüsse aus der
Städtebauförderung erhalten, müsste aber nach erfolgter Sanierung
Ausgleichsbeträge für den sanierungsbedingten Wertzuwachs der stadteigenen
Grundstücke erbringen. Zudem entstünde ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Um die
Kosten für die Sanierung des Schlachthofgebäudes abzufedern, besteht aber
dennoch die Möglichkeit, dies als Einzelmaßnahme entsprechend den
Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2007, Nr. 2.2) zu fördern. Das Quartier sollte
nach den bisherigen Überlegungen zusammen mit dem zweiten großen
Grundstückseigentümer, dem Bayernhafen Regensburg, gemeinsam entwickelt werden.
Dabei hätte eine zu gründende gemeinsame Organisationseinheit die Erschließung
in Eigenregie durchgeführt. So entstehende kleinere Areale wären dann an
verschiedene private Investoren veräußert worden. Mittlerweile hat
die Bayernhafen GmbH und Co. KG ihre Liegenschaftspolitik für diesen Bereich
geändert. Der Hafen möchte nunmehr einen Großteil seiner Flächen innerhalb des
Marinaquartiers an die Stadt veräußern, bzw. in einem übertragbaren Erbbaurecht
der Stadt überlassen. Der Bayernhafen Regensburg wird sich dann aus dem Thema
inhaltlich zurückzuziehen. Damit liegt die Entwicklung und Vermarktung des
Gesamtareals bei der Stadt Regensburg. Daneben haben in letzter Zeit zahlreiche
Investoren ihr Interesse am Erwerb des gesamten Areals bekundet. Auch in der unmittelbaren
Umgebung des Schlachthofareals gibt es bereits erfreuliche Entwicklungen. Auf
dem östlich angrenzenden Areal mit dem ehemaligen Gelände der Spedition
Übelacker und dem Zollamt schafft ein privater Investor Dienstleistungsflächen,
für die sich eine sehr gute Nachfrage abzeichnet. Es kann davon ausgegangen
werden, dass das Schlachthofareal mit seiner besonderen Lage in Hafennähe und
an der Donau ein wirtschaftlich attraktives Areal für Investoren darstellt. 3. Weitere
Vorgehensweise Unter Berücksichtigung
der skizzierten Entwicklungen und erfolgten Untersuchungen wird deshalb
vorgeschlagen, auf die Ausweisung eines Sanierungsgebietes zu verzichten, die
Hafengrundstücke zu erwerben und das Gesamtareal im derzeitigen Zustand an
einen privaten Investor zu veräußern. Die Beschlüsse für die notwendigen
Grundstücksgeschäfte werden dem Grundstücksausschuss und dem Stadtrat der Stadt
Regensburg zur Entscheidung vorgelegt. Der Verkauf des
Gesamtareals an einen Investor, verbunden mit der Verpflichtung zur Entwicklung
des Areals, erfordert ein EU-weites Vergabeverfahren. Die vom Stadtrat
vorgegeben Planungsziele und eine wirtschaftliche Verwertung der Grundstücke
werden durch diese Vorgehensweise am besten erreicht. Im Einzelnen sind
folgende weitere Schritte einzuleiten: EU-weites
Vergabeverfahren Zunächst soll ein öffentlicher
Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, um interessierte Investoren zu
ermitteln, die schon Projekte dieser Art realisiert haben und über die
erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen. In dieser Phase 1
des Vergabeverfahrens wird neben Referenzobjekten eine Bereitschaftserklärung
der Investoren verlangt, auf der Grundlage eines von der Stadt vorgegebenen
Strukturkonzepts zusammen mit der Stadt einen GRW-Wettbewerb durchzuführen und
im Anschluss daran einen Bebauungsplan zu erarbeiten, sowie einen
städtebaulichen Vertrag mit der Stadt abzuschließen. Zu Beginn des
Verfahrens werden zwei Strukturkonzepte (Karte 1 und 2) als Illustration
alternativer Nutzungsvorstellungen der Stadt bekannt gegeben. Diese Konzepte
sollen nach Auswahl von mindestens 3 Bietern mit diesen diskutiert und auf ihre
Machbarkeit geprüft werden. Die Gespräche dienen dazu, die
Investitionsbereitschaft und die kalkulatorischen Überlegungen der Bieter
kennenzulernen. Im Anschluss daran wird sich die Stadt auf eines der beiden
Strukturkonzepte festlegen oder eine abgeänderte Variante ermitteln. In der Phase 2 des
Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) werden die Bieter der engeren Wahl
(mindestens 3) zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage des vorgenannten
Konzepts aufgefordert. Angebotsinhalt wird sein: Kauf des Areals zur
städtebaulichen Entwicklung des Gebietes, welches durch einen späteren GRW-Wettbewerb
und einen Bebauungsplan konkretisiert wird. Der Zuschlag soll auf das
wirtschaftlichste Angebot erfolgen. Bürgerinformation Um die Bürger an
den Überlegungen zur Neunutzung des Areals zu beteiligen, ist geplant, die
allgemeinen Ziele und Zwecke des Entwicklungskonzeptes in einer öffentlichen
Informationsveranstaltung den interessierten BürgerInnen, Verbänden und
Vereinen zu präsentieren und zu erläutern. In diesem Zusammenhang können auch
die Nutzungsmöglichkeiten für das Schlachthofareal erörtert und
Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es muss aber auch auf bestehende
Restriktionen hingewiesen werden. Die im Dialog mit den BürgerInnen gewonnen
Erkenntnisse werden als Anregung für die Investoren in die
Ausschreibungsunterlagen aufgenommen. 1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein
EU-weites Vergabeverfahren, einen Investor zur städtebaulichen Entwicklung des
Areals „Marina Quartier“ zu suchen. 3. Die
grundlegenden Planungsziele und Konzepte sind in einer
Bürgerinformations-veranstaltung darzulegen.
Anlagen:
Zusammenfassung der vom Stadtrat bereits beschlossenen Planungsziele Variante 1 Variante 2
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