Vorlage - VO/09/4688/61  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
- Einleitungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
15.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Gegenwärtige Situation, Anlässe

 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg stammt vom 31.01.1983.

Das Planwerk besteht derzeit aus den einzelnen Plänen (=Karten) „Flächennutzungsplan“, „Fachplan Ver- und Entsorgung“ und „Landschaftsplan“ sowie den (getrennten) Erläuterungsberichten/Begründungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan. Der Fachplan Ver- und Entsorgung und der Landschaftsplan sind Bestandteile des Flächennutzungsplanes. Zum Erläuterungsbericht 1983 gehört außerdem ein „Beiplan Verkehr“.

Das Planwerk enthält damit - auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung - die entwicklungsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Regensburg, soweit sie flächenrelevant sind.

 

In Anpassung an zeitgemäße Informationstechnologie liegt seit 2005 die Karte „Flächennutzungsplan“ in digitaler Fassung vor und ist im Internet verfügbar; für die Karten „Fachplan Ver- und Entsorgung“ und „Landschaftsplan“ hingegen wurden nur die jeweiligen Änderungen in digitaler Form durchgeführt; diese beiden Pläne / Karten stehen derzeit noch nicht im Internet zur Verfügung.

 

In den ca. 40 förmlichen Änderungsverfahren seit 1983 sind jeweils alle drei Pläne getrennt geändert worden, während die jeweiligen Erläuterungsberichte/Begründungen (Begriffsvereinheitlichung seit der BauGB-Novellierung von 2004) zusammengefasst worden sind. Bei den Änderungen handelte es sich jeweils um räumlich begrenzte Fortschreibungen der bauleitplanerischen Ziele – ausgelöst meist durch aktuell erforderliche Bebauungsplanverfahren (z.B. für die Stadtentwicklung wichtige Unternehmensansiedlungen).

 

Aus mehreren Anlässen hält die Verwaltung eine umfassende Überprüfung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes für erforderlich:

 

·           Der Planungshorizont für den FNP (i.d.R. 10 – 15 Jahre) ist mittlerweile deutlich überschrittenen;

·           zahlreiche gesetzliche Grundlagen (Natur- und Umweltschutz, Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt, europäische Gesetzgebung) haben sich verändert,

·           die zunehmende Eingriffs-Ausgleichs-Problematik macht einen zusammenhängenden, fachlich abgestimmten und ausreichend großen Flächenpool (im Sinne eines städtischen Öko-Kontos) für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich;

·           viele für Regensburg maßgebliche Rahmenbedingungen (z.B. Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, demografische Entwicklung, brachgefallene oder sonst freiwerdende Areale; Aktualisierung ABSP) haben sich weiterentwickelt;

·           außerdem stellt der Regensburg-Plan 2005 zur Formulierung und Konkretisierung von künftigen entwicklungsplanerischen Zielen und Leitprojekten eine wichtige Quelle dar, aus der im Zuge der Überprüfung / Fortschreibung geschöpft werden muss.

 

Verfahrensrechtlich ist mit dieser umfassenden Überprüfung und Fortschreibung das Verfahren zur Änderung des FNP/LP gem. §§ 1(3), 2(1), 5 BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG durchzuführen; dabei kann gemäß §6(6) BauGB die Gemeinde bestimmen, dass der Flächennutzungsplan abschließend in der geänderten Fassung neu bekannt zu machen ist.

 

Gleichzeitig bietet sich damit die Gelegenheit zur Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan sowie die Gelegenheit, das „Planwerk FNP / LP“ komplett in zeitgemäßer digitaler Technik zu erarbeiten und für Interessierte (Bürger, Investoren, Fachdienststellen, Landes- und Bundesbehörden etc.) leicht zugänglich im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

 

2.      Ziel und Zweck

 

·           Die Oberziele für die umfassende Fortschreibung des FNP/LP sind bereits im RegensburgPlan 2005 enthalten. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung müssen sie räumlich konkretisiert werden:

 

Nachhaltigkeit der Stadtentwicklung,

 

Ausrichtung an der absehbaren demografischen Entwicklung und

 

Vernetzung und Kooperation mit dem Umland

 

Aus diesen Oberzielen lassen sich eine Reihe von inhaltlichen Einzelzielen differenzieren:

 

·           Bei dem Aspekt Nachhaltigkeit geht es u.a. um

Flächensparsamkeit (z.B. angemessene bauliche Nutzung und Verdichtung);

Vorrang der Innenentwicklung (z.B. Konzentration auf brachfallende, brachliegende und Potentialflächen);

Ressourcenoptimierung (z.B. Konzentration auf bestehende Infrastruktur; Optimierung des Gesamtenergieverbrauchs);

Ökologie- und Umweltaspekte (z.B. Klimawandel und regenerative Energie; kleinklimatische Ventilationsbahnen; Freiflächen als Ausgleichs- und Wasserwirtschaftsflächen, als Naturschutzflächen, für Freizeit und Naherholung, für Land- und Forstwirtschaft).

 

·           Unter demografischer Entwicklung werden u.a. Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, Altersentwicklung und Infrastrukturerfordernisse betrachtet, die sich vorwiegend in Bau- und Verkehrsflächen niederschlagen. Die mit Blick auf diese Entwicklungsparameter erforderlichen

Wohnbau- und Gewerbeflächen,

Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen sowie

Verkehrsflächen

müssen gesichert und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen angepasst bzw. reduziert werden.

Die verkehrsplanerischen Ziele für Regensburg sowie das daraus resultierende Straßennetz sind mit dem Verkehrsentwicklungsplan 1997 beschlossen worden und sind als Grundlage für die FNP-Fortschreibung noch aktuell. Mögliche Modifikationen sollen jedoch im Zuge des Verfahrens geprüft werden.

 

·           In einem Freiflächenkonzept müssen die Flächen gesichert werden, die auch langfristig für Besiedelung / Bebauung nicht zur Verfügung stehen werden, u.a.:

Grün- und Freiflächen,

Flächen für Landwirtschaft und Wald,

Ausgleichsflächen.

Auch hierbei sind - im Vergleich mit den im gültigen FNP/LP dargestellten Flächen - ggf. Anpassungen sinnvoll und erforderlich (z.B. ist zur Lösung der Eingriffs-Ausgleichs-Konflikte für diverse Bauleitplanungs- und Einzelprojekte ein Ausgleichsflächenkonzept / städtisches Öko-Konto-Konzept zu erarbeiten).

 

·           In der Vernetzung und Kooperation mit den Nachbargemeinden geht es u.a. um interkommunale Gewerbeflächen und um großräumige Freiflächen, wie sie im „Teilraumgutachten Stadt und Umland Regensburg“ vom November 2005 enthalten sind. Diese Gesichtspunkte haben u.U. flächenrelevante Auswirkungen auf Regensburg.

Es geht aber auch um die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung im Regensburger Umland, wie sie z.B. im „Verkehrsgutachten Großraum Regensburg“ thematisiert worden ist.

 

Formal sollen im Zuge der umfassenden Fortschreibung der Landschaftsplan und der

Flächennutzungsplan integriert dargestellt werden – zusammen mit gemeinsamer Begründung und Umweltbericht gem. §5(5) BauGB. Diese integrierte Darstellung ist bei den neueren  Flächennutzungsplänen in vergleichbaren bayerischen Städten üblich; sie erleichtert in der Praxis die Zusammenschau der vielen für die Stadtplanung bedeutsamen Aspekte.

 

 

3.      Vorgehensweise

 

·           Im ersten Schritt sollen die verschiedenen vorhandenen fachlichen Grundlagen auf Aktualität und Einschlägigkeit gesichtet und ausgewertet werden (Fach- und Entwicklungspläne, Rahmenpläne und Gutachten, wie z.B. Fachprogramm Wohnen II, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Arten- und Biotopschutzprogramm „ABSP“, Altlastenkataster, Sportentwicklungsplan, Stadtteil-Rahmenpläne, Spielraumentwicklungsplan, Konzept Kinder- und Familienfreundlichkeit, Bedarfspläne für Kleinkinderbetreuung, Einzelhandelsrahmenkonzept etc.).

 

·           In weiteren Schritten sollen fachliche Lücken/Defizite identifiziert und ggf. durch externe Fachgutachten aktualisiert werden (z.B. Klima- und Energiegutachten; Ausgleichs- und Ökoflächenkonzept). Je nach Erforderlichkeit und Umfang müssen für derartige externe Gutachten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe  jetzt noch nicht abgeschätzt werden kann.

Parallel dazu ist vorgesehen, die Ziele des Regensburg-Planes 2005 räumlich zu präzisieren (z.B. in einem Workshop mit Impulsreferaten) sowie in der Überprüfung der im gültigen FNP/LP ausgewiesenen Flächen Entwicklungs-Szenarien zu erarbeiten – insbesondere auch als Grundlage für die Diskussion mit der Öffentlichkeit.

 

Auf diese Weise soll schrittweise ein Änderungs-Vorentwurf für die förmliche Beteiligung gemäß BauGB erarbeitet werden.

 

·           Als wesentliche fachliche Grundlage soll der

Entwurf für den Landschaftsplan

von externen Fachplanern erarbeitet werden, da hierzu die Personalkapazitäten intern nicht ausreichen.

 

·           Außerdem soll im Rahmen der FNP-Fortschreibung auch die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes betrieben werden, um die Ziele des VEP überprüfen und ggf. modifizieren zu können.

Hierzu werden zu gegebener Zeit entsprechende Berichtsvorlagen erarbeitet.

 

·           Der Planungsausschuss wird durch Zwischenberichte jeweils aktuell informiert werden.

 

·           Nach der Erarbeitung des Änderungs-Vorentwurfes wird das förmliche Verfahren gemäß BauGB wie üblich weitergeführt (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden §§ 3(1), 4;  öffentliche Auslegung § 3(2); Beschluss und Genehmigung § 6(1),(6).

 

 

4.      Bearbeitung durch die Verwaltung / Fachplaner

 

Es ist vorgesehen, zur verwaltungsinternen Bearbeitung des Projektes eine referats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Stadtplanungsamtes einzurichten.

Aufträge an externe Fachplaner und Gutachter werden nach Bedarf und nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren vergeben.

 

 

5.      Öffentlichkeitsmitwirkung / Moderation

 

Die Öffentlichkeit wird im Laufe des mehrjährigen Projektes kontinuierlich informiert und beteiligt werden; in der ersten (informellen) Planungsphase sollen dazu Informationsveranstaltungen - ggf. mit externer Moderation – durchgeführt werden.

Nach der Erarbeitung des Änderungs-Vorentwurfes – in der förmlichen Planungsphase – werden die bei Bauleitplanverfahren bewährten Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten stattfinden.

 

 

6.      Zeitplan

 

Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, dem Stadtrat innerhalb der kommenden vier Jahre (d.h. bis 2013) eine genehmigungsfähige Fassung des geänderten Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in integrierter Form zum Feststellungsbeschluss vorzulegen.

 

 

7.      Haushaltsmittel

 

Die für die Bearbeitung (Beauftragung von externen Fachleuten und Gutachtern; Öffentlichkeitsarbeit, Moderationen etc.) insgesamt in den nächsten Jahren erforderlichen Mittel können jetzt noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

Derzeit stehen im Jahr 2010 die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt

 

Der Ausschuss empfiehlt

 

1.       Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes gemäß § 2(1) BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG ist einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst gemäß § 5 (1) BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG das gesamte Stadtgebiet.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Hintergründe und Anlässe für dieses Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis genommen.

 

3.       Die im Bericht enthaltenen Zielsetzungen (Pkt. 2.) werden beschlossen.

          Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt entsprechend der im Bericht dargestellten Vorgehensweise durchzuführen.

 

Anlagen:

 

Anlagen: