Sachverhalt: 1.
Gegenwärtige Situation, Anlässe Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg
stammt vom 31.01.1983. Das Planwerk besteht derzeit aus den einzelnen Plänen
(=Karten) „Flächennutzungsplan“, „Fachplan Ver- und
Entsorgung“ und „Landschaftsplan“ sowie den (getrennten)
Erläuterungsberichten/Begründungen zum Flächennutzungsplan und zum
Landschaftsplan. Der Fachplan Ver- und Entsorgung und der Landschaftsplan sind
Bestandteile des Flächennutzungsplanes. Zum Erläuterungsbericht 1983 gehört
außerdem ein „Beiplan Verkehr“. Das Planwerk enthält damit - auf der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung - die entwicklungsplanerischen Zielsetzungen der
Stadt Regensburg, soweit sie flächenrelevant sind. In Anpassung an zeitgemäße Informationstechnologie liegt
seit 2005 die Karte „Flächennutzungsplan“ in digitaler Fassung vor
und ist im Internet verfügbar; für die Karten „Fachplan Ver- und
Entsorgung“ und „Landschaftsplan“ hingegen wurden nur die
jeweiligen Änderungen in digitaler Form durchgeführt; diese beiden Pläne /
Karten stehen derzeit noch nicht im Internet zur Verfügung. In den ca. 40 förmlichen Änderungsverfahren seit 1983 sind
jeweils alle drei Pläne getrennt geändert worden, während die jeweiligen
Erläuterungsberichte/Begründungen (Begriffsvereinheitlichung seit der
BauGB-Novellierung von 2004) zusammengefasst worden sind. Bei den Änderungen
handelte es sich jeweils um räumlich begrenzte Fortschreibungen der
bauleitplanerischen Ziele – ausgelöst meist durch aktuell erforderliche
Bebauungsplanverfahren (z.B. für die Stadtentwicklung wichtige Unternehmensansiedlungen). Aus mehreren Anlässen hält die Verwaltung eine umfassende
Überprüfung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des
Landschaftsplanes für erforderlich: ·
Der
Planungshorizont für den FNP (i.d.R. 10 – 15 Jahre) ist mittlerweile deutlich
überschrittenen; ·
zahlreiche
gesetzliche Grundlagen (Natur- und Umweltschutz, Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt,
europäische Gesetzgebung) haben sich verändert, ·
die
zunehmende Eingriffs-Ausgleichs-Problematik macht einen zusammenhängenden, fachlich
abgestimmten und ausreichend großen Flächenpool (im Sinne eines städtischen
Öko-Kontos) für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich; ·
viele
für Regensburg maßgebliche Rahmenbedingungen (z.B. Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung,
demografische Entwicklung, brachgefallene oder sonst freiwerdende Areale;
Aktualisierung ABSP) haben sich weiterentwickelt; ·
außerdem
stellt der Regensburg-Plan 2005 zur Formulierung und Konkretisierung von künftigen
entwicklungsplanerischen Zielen und Leitprojekten eine wichtige Quelle dar, aus
der im Zuge der Überprüfung / Fortschreibung geschöpft werden muss. Verfahrensrechtlich ist mit dieser umfassenden Überprüfung
und Fortschreibung das Verfahren zur Änderung des FNP/LP gem. §§ 1(3), 2(1), 5
BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG durchzuführen; dabei kann gemäß §6(6) BauGB
die Gemeinde bestimmen, dass der Flächennutzungsplan abschließend in der
geänderten Fassung neu bekannt zu machen ist. Gleichzeitig bietet sich damit die Gelegenheit zur
Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan sowie die
Gelegenheit, das „Planwerk FNP / LP“ komplett in zeitgemäßer digitaler
Technik zu erarbeiten und für Interessierte (Bürger, Investoren,
Fachdienststellen, Landes- und Bundesbehörden etc.) leicht zugänglich im
Internet zur Verfügung zu stellen. 2.
Ziel und Zweck ·
Die
Oberziele für die umfassende Fortschreibung des FNP/LP sind bereits im
RegensburgPlan 2005 enthalten. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung müssen
sie räumlich konkretisiert werden: Nachhaltigkeit der Stadtentwicklung, Ausrichtung an der absehbaren demografischen
Entwicklung und Vernetzung
und Kooperation mit dem Umland Aus diesen Oberzielen
lassen sich eine Reihe von inhaltlichen Einzelzielen differenzieren: ·
Bei
dem Aspekt Nachhaltigkeit geht es u.a. um Flächensparsamkeit (z.B. angemessene bauliche Nutzung
und Verdichtung); Vorrang der Innenentwicklung (z.B. Konzentration auf
brachfallende, brachliegende und Potentialflächen); Ressourcenoptimierung (z.B. Konzentration auf bestehende
Infrastruktur; Optimierung des Gesamtenergieverbrauchs); Ökologie- und Umweltaspekte (z.B. Klimawandel und regenerative
Energie; kleinklimatische Ventilationsbahnen; Freiflächen als Ausgleichs- und
Wasserwirtschaftsflächen, als Naturschutzflächen, für Freizeit und Naherholung,
für Land- und Forstwirtschaft). ·
Unter
demografischer Entwicklung werden u.a. Bevölkerungs- und
Arbeitsplatzentwicklung, Altersentwicklung und Infrastrukturerfordernisse
betrachtet, die sich vorwiegend in Bau- und Verkehrsflächen niederschlagen. Die
mit Blick auf diese Entwicklungsparameter erforderlichen Wohnbau- und Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen
sowie Verkehrsflächen müssen gesichert und gegebenenfalls
an veränderte Rahmenbedingungen angepasst bzw. reduziert werden. Die verkehrsplanerischen Ziele für
Regensburg sowie das daraus resultierende Straßennetz sind mit dem
Verkehrsentwicklungsplan 1997 beschlossen worden und sind als Grundlage für die
FNP-Fortschreibung noch aktuell. Mögliche Modifikationen sollen jedoch im Zuge
des Verfahrens geprüft werden. ·
In
einem Freiflächenkonzept müssen die Flächen gesichert werden, die auch
langfristig für Besiedelung / Bebauung nicht zur Verfügung stehen werden, u.a.:
Grün- und Freiflächen, Flächen für Landwirtschaft und Wald,
Ausgleichsflächen. Auch hierbei sind - im Vergleich mit
den im gültigen FNP/LP dargestellten Flächen - ggf. Anpassungen sinnvoll und
erforderlich (z.B. ist zur Lösung der Eingriffs-Ausgleichs-Konflikte für
diverse Bauleitplanungs- und Einzelprojekte ein Ausgleichsflächenkonzept /
städtisches Öko-Konto-Konzept zu erarbeiten). ·
In
der Vernetzung und Kooperation mit den Nachbargemeinden geht es
u.a. um interkommunale Gewerbeflächen und um großräumige Freiflächen, wie sie
im „Teilraumgutachten Stadt und Umland Regensburg“ vom November
2005 enthalten sind. Diese Gesichtspunkte haben u.U. flächenrelevante
Auswirkungen auf Regensburg. Es geht aber auch um die
Verbesserung der verkehrlichen Erschließung im Regensburger Umland, wie sie
z.B. im „Verkehrsgutachten Großraum Regensburg“ thematisiert worden
ist. Formal sollen im Zuge der umfassenden Fortschreibung der Landschaftsplan
und der Flächennutzungsplan integriert dargestellt werden – zusammen mit
gemeinsamer Begründung und Umweltbericht gem. §5(5) BauGB. Diese integrierte
Darstellung ist bei den neueren
Flächennutzungsplänen in vergleichbaren bayerischen Städten üblich; sie
erleichtert in der Praxis die Zusammenschau der vielen für die Stadtplanung
bedeutsamen Aspekte. 3.
Vorgehensweise ·
Im
ersten Schritt sollen die verschiedenen vorhandenen fachlichen
Grundlagen auf Aktualität und Einschlägigkeit gesichtet und ausgewertet werden
(Fach- und Entwicklungspläne, Rahmenpläne und Gutachten, wie z.B. Fachprogramm
Wohnen II, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Arten- und Biotopschutzprogramm
„ABSP“, Altlastenkataster, Sportentwicklungsplan, Stadtteil-Rahmenpläne,
Spielraumentwicklungsplan, Konzept Kinder- und Familienfreundlichkeit,
Bedarfspläne für Kleinkinderbetreuung, Einzelhandelsrahmenkonzept etc.). ·
In
weiteren Schritten sollen fachliche Lücken/Defizite identifiziert und
ggf. durch externe Fachgutachten aktualisiert werden (z.B. Klima- und
Energiegutachten; Ausgleichs- und Ökoflächenkonzept). Je nach
Erforderlichkeit und Umfang müssen für derartige externe Gutachten
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe jetzt noch nicht abgeschätzt werden kann. Parallel dazu ist vorgesehen, die
Ziele des Regensburg-Planes 2005 räumlich zu präzisieren (z.B. in einem
Workshop mit Impulsreferaten) sowie in der Überprüfung der im gültigen FNP/LP
ausgewiesenen Flächen Entwicklungs-Szenarien zu erarbeiten –
insbesondere auch als Grundlage für die Diskussion mit der Öffentlichkeit. Auf diese Weise soll schrittweise
ein Änderungs-Vorentwurf für die förmliche Beteiligung gemäß BauGB
erarbeitet werden. ·
Als
wesentliche fachliche Grundlage soll der Entwurf für den Landschaftsplan von externen Fachplanern erarbeitet
werden, da hierzu die Personalkapazitäten intern nicht ausreichen. ·
Außerdem
soll im Rahmen der FNP-Fortschreibung auch die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes
betrieben werden, um die Ziele des VEP überprüfen und ggf. modifizieren zu
können. Hierzu werden zu gegebener Zeit
entsprechende Berichtsvorlagen erarbeitet. ·
Der
Planungsausschuss wird durch Zwischenberichte jeweils aktuell informiert
werden. ·
Nach
der Erarbeitung des Änderungs-Vorentwurfes wird das förmliche Verfahren gemäß
BauGB wie üblich weitergeführt (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden §§ 3(1), 4; öffentliche
Auslegung § 3(2); Beschluss und Genehmigung § 6(1),(6). 4.
Bearbeitung durch die Verwaltung / Fachplaner Es ist vorgesehen, zur verwaltungsinternen Bearbeitung des
Projektes eine referats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter der
Federführung des Stadtplanungsamtes einzurichten. Aufträge an externe Fachplaner und Gutachter werden nach
Bedarf und nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren vergeben. 5.
Öffentlichkeitsmitwirkung / Moderation Die Öffentlichkeit wird im Laufe des mehrjährigen Projektes
kontinuierlich informiert und beteiligt werden; in der ersten (informellen)
Planungsphase sollen dazu Informationsveranstaltungen - ggf. mit externer
Moderation – durchgeführt werden. Nach der Erarbeitung des Änderungs-Vorentwurfes – in
der förmlichen Planungsphase – werden die bei Bauleitplanverfahren bewährten
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten stattfinden. 6.
Zeitplan Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, dem Stadtrat
innerhalb der kommenden vier Jahre (d.h. bis 2013) eine genehmigungsfähige
Fassung des geänderten Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in integrierter
Form zum Feststellungsbeschluss vorzulegen. 7.
Haushaltsmittel Die für die Bearbeitung (Beauftragung von externen
Fachleuten und Gutachtern; Öffentlichkeitsarbeit, Moderationen etc.) insgesamt
in den nächsten Jahren erforderlichen Mittel können jetzt noch nicht
abschließend eingeschätzt werden. Derzeit stehen im Jahr 2010 die notwendigen Haushaltsmittel
zur Verfügung. Der
Ausschuss empfiehlt 1. Das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes gemäß § 2(1) BauGB i.V.m.
Art. 3(5) BayNatSchG ist einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich
umfasst gemäß § 5 (1) BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG das gesamte
Stadtgebiet. 2. Die im Bericht dargestellten Hintergründe
und Anlässe für dieses Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis genommen. 3. Die im Bericht enthaltenen Zielsetzungen
(Pkt. 2.) werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Projekt entsprechend der im Bericht dargestellten Vorgehensweise durchzuführen.
Anlagen: |
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