Vorlage - VO/09/4866/61  

 
 
Betreff: Gesamtnutzungsmodell zur Rahmenplanung "Innerer Osten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Gemäß Beschluss vom 14. 10. 2008 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wurde die Rahmenplanung „Innerer Osten“ im Rahmen eines eingeladenen Teilnehmerwettbewerbes an die ARGE Pesch Partner Architekten – Stadtplaner / Stuttgart, R+T Verkehrsplanung / Darmstadt und WGF Landschaft / Nürnberg vergeben.

 

Am 23. 07. 2009 wurde der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen über einen Zwischenstand zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ informiert. Ebenfalls wurden einige der am 14. 10 2008 beschlossenen Entwicklungsziele näher konkretisiert und per Beschluss als Nutzungsziel bestätigt. Zwischenzeitlich liegt nun ein, mit den Fachstellen der Stadt Regensburg abgestimmtes Gesamtnutzungskonzept in 2 Varianten vor.

 

1.         Gesamtnutzungskonzept Rahmenplanung „Innerer Osten“

Das in Anlage 1 und 2 beiliegende Gesamtnutzungskonzept zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ unterscheidet sich nur im Bereich der Alten Straubinger Straße. Nachfolgend werden die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen bestehender Nutzungen im Rahmenplangebiet näher erläutert:

 

1.1              Nutzungsziel für das Gebiet beiderseits der Alten Straubinger Straße

 

 

Da im Zuge der ersten Bürgerinformation und der daran angegliederten Stadtteilspaziergänge von Seiten der Bürger bereits angeregt wurde, die vereinzelt bestehende Wohnnutzung (Betriebsleiterwohnungen der angrenzenden Gewerbebetriebe und Betriebswohnungen der ehemaligen Zuckerfabrik) in einem Teilbereich der Alten Straubinger Straße, welche zwischen den unterschiedlichsten Gewerbebetrieben liegt, zu stärken, wurde in die Ausschreibung zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ aufgenommen, diesen Bereich in zwei Varianten zu untersuchen (Gewerbe stärken – Wohnen stärken), um die damit verbundenen Konsequenzen und Auswirkungen klar darzulegen. Im Zuge der Neustrukturierung der Zuckerfabrik, von der Zuckerherstellung hin zur reinen Zuckerveredelung, wird auch das nördliche Zuckerrübenlager an der Alten Straubinger Straße frei für eine neue Nutzung, so dass sich dadurch die Chance bietet, bereits bestehende Nutzungskonflikte in diesem Zuge bestmöglich zu beheben.

 

1.1.1        Gewerbe stärken

Die Variante „Gewerbe stärken“ sieht zur Stärkung des Gewerbestandorts Westhafen die langfristige Umstrukturierung der Flächen beiderseits der Alten Straubinger Straße zu einem Gewerbegebiet vor. Durch die Ausweisung von Gewerbeflächen mit nicht störender Nutzung wie z. B. Büro- oder Dienstleistung aber auch produzierendes Gewerbe ohne Lärm- und Geruchsemissionen wird auf bestehende Wohnansätze Rücksicht genommen. Die Alte Straubinger Straße dient der Erschließung des neu zu überbauenden Gewerbestandorts. Zur Entlastung des bestehenden Wohngebiets an der Prinz-Ludwig-Straße und der Haymostraße von gewerbe- und hafenbedingtem Durchgangsverkehr sieht das Gesamtnutzungsmodell eine Verlängerung der Alkoferstraße bis zum Auweg vor. Durch diese Maßnahme könnte der Schwerlastverkehr direkt von der Straubinger Straße durch das Gewerbegebiet zum Auweg geführt werden. Der Anteil an Gewerbefläche, der zu Verkehrsfläche umgewidmet werden müsste, könnte auf dem Areal des Rübenlagers kompensiert werden. Der Bereich östlich der fortgeführten Alkoferstraße würde deutlich aufgewertet und könnte in seiner Parzellierung neugeordnet werden. Westlich der Alkoferstraße sollte mit der Ausweisung von Gewerbefläche für Büro- und Dienstleistungsnutzungen in einer Pufferzone auf die bestehende Wohnbebauung an der Haymostraße Rücksicht genommen werden.

 

Die Variante „Gewerbe stärken“ setzt die Anforderungen des Gewerbeflächenentwicklungs-konzeptes 2008 konsequent um. Der Innere Osten Regensburg wird in seiner Gewerbefunktion gestärkt und der Hafennutzung werden wichtige Entwicklungschancen eingeräumt, um den bereits angekündigten Expansionsplänen des Hafens und den Ausweitungsplänen verschiedener ansässiger Firmen entgegenzukommen. Die Verzahnung zwischen Wohnen und Gewerbe wird weitest möglich aufgelöst und Nutzungskonflikte vermieden. Die Trennung der Verkehre ermöglicht der Gewerbenutzung eine bessere Ausnutzung und erspart der Wohnnutzung unnötigen Durchgangsverkehr. Durch diese Maßnahmen wird eine deutliche Attraktivitätssteigerung sowohl der Wohn- wie auch der Gewerbegebiete erwartet.

 

1.1.2        Wohnen stärken

In der Variante „Wohnen stärken“ wird die bestehende Wohnnutzung im westlichen Abschnitt der Alten Straubinger Straße durch die Ausweisung von Wohnbauflächen gestärkt. Mit der Neuausweisung von Wohnflächen auf einem Teil des angrenzenden nördlichen Rübenlagers entsteht beiderseits der Alten Straubinger Straße ein zusammenhängender Wohnstandort, der mit dem Wohngebiet an der Haymostraße und der Arrondierung der Wohnnutzung am Pürkelgutweg ein großes zusammenhängendes Wohnquartier bildet. Durch die Ausweisung von wohnverträglichen Gewerbegebieten soll eine Pufferzone zur Gewerbe- und Hafennutzung entlang des Auwegs geschaffen werden. Im östlichen Abschnitt der Alten Straubinger Straße sollen Gewerbeflächen ausgewiesen werden.

 

Die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen ist nur möglich, wenn deren Erschließung getrennt von der gewerblichen Erschließung erfolgen kann und der Schwerlastverkehr aus den Wohngebieten entfernt wird. Die bisherige Erschließung des Schwerlastverkehrs über die Prinz-Ludwig-Straße wäre zur Vermeidung bestehender Nutzungskonflikte, wie auch in der Variante „Gewerbe stärken“ vorgeschlagen, nicht mehr möglich. Eine direkte neu zu schaffende Gewerbeerschließung von der Straubinger Straße zum Auweg wäre bei Stärkung der Wohnfunktion im Gegensatz zur Variante „Gewerbe stärken“ nicht möglich.

 

Die einzige Möglichkeit, die verbleibenden Gewerbebetriebe in der Alten Straubinger Straße zu erschließen und die Verbindung dieser zum Westhafen herzustellen, ist daher eine „Sackgassenerschließung“ vom Auweg aus, welche den restlichen großen Flächen des ehemaligen Rübenlagers eine gewerbliche Nutzung zuführen und den Wohnstandort um die Fabrikantenvillen von Schwerlastverkehr entlasten würde. Die Erschließung des Westhafens mit Schwerlastverkehr wäre dann nur noch über die Osttangente möglich.

 

Die Variante „Wohnen stärken“ knüpft an bestehende Wohnnutzungen an und versucht, diese trotz der Insellage als Einheit zu verbinden und die Belastungen der umliegenden Gewerbe-, Industrie- und Hafennutzungen zu minimieren. Durch die Entkoppelung der Gewerbeerschließung wird die Verkehrsbelastung auf der Prinz-Ludwig-Straße, der Haymostraße und der Alkoferstraße reduziert. Eine konsequente Vermeidung von Durchgangsverkehren könnte den Wohnbereich um die Fabrikantenvillen trotz der Belastung durch die stark befahrene Straubinger Straße aufwerten. Dennoch kann die bestehende konfliktreiche Verzahnung von Wohnen und Gewerbe nicht gänzlich gelöst werden und die Erweiterung der Wohnfunktion an der Alten Straubinger Straße wäre trotz aller Maßnahmen nur in sehr begrenztem Umfang möglich und sinnvoll. Der Standort Westhafen würde durch die Maßnahmen keine Aufwertung erfahren. Noch über die Variante 1.1.2 hinausgehend plant der Investor, die Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH auf dem nördlichen Rübenlager und nördlich der Alten Straubinger Straße Wohnnutzung.

 

Diese Variante mit vollständiger Wohnbebauung erfüllt bei weitem nicht die Anforderung des Baugesetzbuches an die Entwicklung von Wohnen in Nachbarschaft zu Gewerbe. Deshalb kann auch kein entsprechender Vorschlag aus der Rahmenplanung gemacht werden.

 

1.1.3        Abwägungsrelevante Aspekte

Zur Entscheidung über die zu bevorzugende Entwicklungsvariante (Wohnen oder Gewerbe) ist eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Belangen (z. B. von benachbarten oder nahegelegenen Unternehmen, des Hafens, der vorhandenen Bewohner usw.) zu berücksichtigen. Nach Abwägung der derzeit bekannten Vor- und Nachteile der beiden Varianten und der anzulegenden Entscheidungsgrundsätze (z. B. städtebauliche Kriterien: Lösung statt Schaffung von potentiellen neuen Nutzungskonflikten) können in der Variante „Gewerbe stärken“ die Nutzungskonflikte weitaus besser gelöst werden als in der Variante „Wohnen stärken“. Ebenfalls können den bereits angekündigten Expansionsplänen des Hafens und einiger ansässiger Firmen durch die Variante „Gewerbe stärken“ langfristig bessere Perspektiven eingeräumt werden als in der Variante „Wohnen stärken“, in welcher die Nutzungskonflikte zwar verbessert , jedoch nicht beseitigt werden. Aufwand und Nutzen stehen in der Variante „Wohnen stärken“ in keiner vernünftigen Relation, da weder ein attraktiver Wohnstandort, noch ein zukunftsträchtiger Gewerbestandort entsteht.

 

 

 

1.2              Nutzungsziel der bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ (Beschluss vom 23. 07. 2009)

 

 

Aufgrund der bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Wohnnutzung und Gewerbenutzung am Hohen Kreuz sowie dem allgemeinen Bestreben, die Wohnnutzung am Hohen Kreuz zu stärken, wird vorgeschlagen, die bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ langfristig in Wohnbauflächen umzuwandeln. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Wohngebiete aufgewertet, die derzeitigen Nutzungskonflikte entschärft und eine klare Nutzungstrennung Wohnen – Gewerbe auf lange Sicht erreicht wird. Das (auch im Regensburg-Plan 2005 enthaltene) Nutzungsziel Wohnen für diesen Teilbereich wurde am 23. 07. 2009 per Beschluss bestätigt.

 

1.3.            Nutzungsziel für das Gleisdreieck (Beschluss vom 23. 07. 2009)

 

Bisher ist das Gleisdreieck stark isoliert und nur über die Straße An der Irler Höhe zugänglich. Es befinden sich derzeit die Silos der Zuckerfabrik und einige Gewerbebetriebe dort, die restliche Fläche liegt großteils brach.

Nach dem Stand der bisherigen Untersuchung wird für das Gleisdreieck die gewerbliche Nutzung im nordöstlichen Teilbereich und im südwestlichen Teilbereich oberhalb der Bahnlinie Regensburg – München die Entwicklung von Grün- und Freiflächen vorgeschlagen. Diese Grünflächen sollen als Ventilationsraum für die Frischluftzufuhr und als Biotop- und Ausgleichsfläche dienen. Die dargestellten Nutzungsanteile werden als tragfähig erachtet, die genaue Ausprägung und Lage sind jedoch erst im Zuge der Konkretisierungsphase der Rahmenplanung und mit Vorliegen der neuen Biotopkartierung abschließend festzulegen.

Als Nutzungsziel für das Gleisdreieck wurde gewerbliche Nutzung unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsflächen und der stadtklimatischen Bedeutung am 23. 07. 2009 beschlossen.

 

1.4.            Nutzungsziele für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik (Beschluss vom 23. 07. 2009)

 

Bisher wurde das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik gänzlich gewerblich bzw. industriell genutzt.

Der Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, hat zum Start der Rahmenplanung seine Vorstellungen einer künftigen Bebauung vorgestellt. Er plant an der Straubinger Straße ein Nahversorgungszentrum, nordöstlich des Pürkelgutweges Wohnbebauung, als Pufferzone zur verbleibenden industriellen Nutzung zur Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine Eventlocation. Die Rahmenplanung bestätigt grundsätzlich die vorgeschlagene Aufteilung.  

Die genaue Positionierung des Nahversorgungszentrums entweder direkt an der Kreuzung  Straubinger Straße/Alkofer Straße oder etwas weiter versetzt aber ebenfalls an der Straubinger Straße soll im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs geklärt werden (siehe Pkt. 3).

Die Größenordnung des Nahversorgungszentrums soll sich entsprechend dem Einzelhandelskonzept, welches am 28.10.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen wurde, entwickeln.

 

Als Nutzungsziele für den Bereich des Kerngeländes der ehemaligen Zuckerfabrik wurde Wohnen - Nahversorgung, als Pufferzone zur Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine Eventlocation/Gastronomie am 23. 07. 2009 beschlossen.

 

1.5.            Nutzungsziel für das LERAG – Areal

 

 

Bisher wurde das LERAG – Areal ausschließlich gewerblich genutzt (Betonwerk) und liegt seit Aufgabe dieser Nutzung großteils brach. Gemäß dem Fachprogramm Wohnen II sind hier Flächen für Wohnbebauung geplant.

Im Ergebnis der Rahmenplanung wird dieses Ziel bestätigt.

 

 

2. Weiteres Vorgehen

 

2.1 Bürgerinformation

Wie am 14. 10. 2008 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen, soll die Öffentlichkeit projektbegleitend über die Planungsfortschritte zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ informiert werden. Zum Start der Rahmenplanung wurden bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie Stadtteilspaziergänge auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses durchgeführt, mit dem Ziel, Anregungen aus der Bürgerschaft in die Aufgabenstellung zum Rahmenplan einfließen zu lassen. Ebenfalls wurde am 14. 10. 2008 beschlossen, eine Zwischeninformation mit Varianten aus der Rahmenplanung und Sammlung von Anregungen, Bedenken und Ideen zu veranstalten. Anregungen der Bürger/innen sollen anhand von Nutzungsvarianten aus der Rahmenplanung diskutiert und erörtert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen dokumentiert, abgewogen und in die Rahmenplanung eingearbeitet werden. Diese Zwischeninformation ist für Anfang / Mitte Dezember geplant und soll anhand der beiden beiliegenden Gesamtnutzungsmodelle erfolgen.

 

2.2 Ausarbeitung von Vertiefungen der Rahmenplanung

Anhand des vorliegenden Gesamtnutzungsmodells soll die Konkretisierungsphase der Rahmenplanung begonnen werden. Es folgen noch Ausarbeitungen zu folgenden Teilbereichen:

-          Erarbeiten der Wettbewerbsgrundlagen für das ehemalige Gelände der Zuckerfabrik (siehe Punkt 3 Städtebaulicher Wettbewerb)

-          Erarbeitung eines Strukturkonzepts zum Gebiet Kasernenviertel (LERAG-Areal)

-          Erarbeitung eines Strukturkonzepts zum Gebiet Straubinger Straße – Auweg  in 2 Varianten

-          Erarbeitung eines detaillierten Nutzungskonzepts zum Gleisdreieck

 

Ebenfalls ist die Fortschreibung des vom Ausschuss 2003 beschlossenen Entwickungskonzeptes „Hohes Kreuz“ unter Beachtung der oben genannten Nutzungsziele und den anstehenden Entscheidungen im Bereich der sozialen Infrastruktur (Jugendtreff, Schulbelange, Sportbelange etc.) – evtl. auch mit Hilfe der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes weiterzubearbeiten.

 

Da sich im Zuge der vertiefenden Ausarbeitungen, der Bürgerinformation, laufender Verhandlungen und mit Vorliegen der neuen Biotopkartierung neue Erkenntnisse für die Gesamtnutzungsmodelle ergeben können, besteht die Möglichkeit, begründete Änderungen an den Gesamtnutzungsmodellen bis zum endgültigen Abschluss der Rahmenplanung vorzunehmen. Die vertiefenden Ausarbeitungen sollen dann mit den endgültigen Gesamtnutzungsmodellen dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen und den Bürgern abschließend vorgestellt werden.

 

2.3  Weiterer Umgang mit den Gesamtnutzungsmodellen

Die Rahmenplanung „Innerer Osten“ bildet das Rahmengerüst zur städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet, welche dann in nachfolgenden oder z. T. parallel laufenden, konkreteren Planungsstufen schrittweise weiter zu bearbeiten ist. Hierzu gehören u. a.  Grundstücksgeschäfte, Bebauungspläne, eisenbahnrechtliche Verfahren, Sportentwicklung und -förderung, Sperrung von Straßenteilen für den LKW-Verkehr, Jugendhilfeplanung, Brückenplanungen, Sozialplanung, Unterbringung von Asylbewerbern, Lärmschutzmaßnahmen, Finanzierungsfragen usw. Die Rahmenplanung stellt daher nur den Anfang einer mehrjährigen Entwicklungsstrategie dar, die sich nicht nur auf rein städtebauliche Belange bezieht und beziehen kann.  Die Umsetzung wird jedoch aus den o. g. Gründen nur langfristig und Schritt für Schritt möglich sein.

 

 

3. Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb auf dem Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik

 

In Abweichung zum Bericht vom 23. 07. 2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wurde inzwischen der Wettbewerbsumgriff geändert. Aufgrund neuer Erkenntnisse über die Verbleibdauer von bestehenden Gebäuden stehen in absehbarer Zeit nur die Flächen westlich der Gebäude für die Zuckerveredelung zur Verfügung, so dass der Wettbewerbsumgriff auf diese Flächen reduziert wird.

 

Das wesentliche Ziel des Wettbewerbes ist es, eine zukunftsträchtige Entwicklung des ganzen Kerngeländes aufzuzeigen. Dazu gehören unter anderem die Abpufferung der geplanten Wohnnutzung zur verbleibenden industriellen Zuckerveredelung, Vorschläge zum richtigen Standort des Nahversorgers sowie Ideen zu dessen städtebaulicher Etablierung. Ebenfalls ist ein Erschließungs- und Freiraumkonzept zu erstellen.

 

Die Durchführung dieses Wettbewerbes wird durch die Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH erfolgen.

 

Eine Vertiefungsaufgabe der Rahmenplaner ist, die Grundlagen für die Auslobung des Wettbewerbes zusammenzustellen. Zum einen gehört dazu der bereits vorliegende Grundlagenplan (Anlage 3) und zum anderen die textliche Beschreibung der städtebaulichen Aufgabenstellung, welche derzeit noch überarbeitet wird. Die detaillierten Auslobungsunterlagen werden derzeit von der Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg erarbeitet.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Das Gesamtnutzungskonzept zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ wird als Grundlage weiterer Vertiefungen beschlossen.

          Für den Bereich nördlich und südlich der Alten Straubinger Straße werden zunächst noch die der Anlage beiliegenden 2 Varianten weiter verfolgt.

 

2.       Die beschriebene Zwischeninformation der Bürger ist auf Grundlage der anliegenden Gesamtnutzungsmodelle durchzuführen.

 

3.       Die vorgesehenen Vertiefungsbereiche sind dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen und den Bürgern abschließend vorzustellen.

 

4.       Der Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb wird zur Kenntnis genommen.

Anlagen:

 

Anlagen:

1. Gesamtnutzungsmodell „Gewerbe stärken“

2. Gesamtnutzungsmodell „Wohnen stärken“

3. Wettbewerbsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen zum Beschluss_17-11-2009_4 (1429 KB)