Sachverhalt: Gemäß Beschluss vom 14. 10. 2008 im
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wurde die
Rahmenplanung „Innerer Osten“ im Rahmen eines eingeladenen
Teilnehmerwettbewerbes an die ARGE Pesch Partner Architekten –
Stadtplaner / Stuttgart, R+T Verkehrsplanung / Darmstadt und WGF Landschaft /
Nürnberg vergeben. Am 23. 07. 2009 wurde der Ausschuss
für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen über einen Zwischenstand
zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ informiert. Ebenfalls wurden
einige der am 14. 10 2008 beschlossenen Entwicklungsziele näher konkretisiert
und per Beschluss als Nutzungsziel bestätigt. Zwischenzeitlich liegt nun ein,
mit den Fachstellen der Stadt Regensburg abgestimmtes Gesamtnutzungskonzept in
2 Varianten vor. 1.
Gesamtnutzungskonzept
Rahmenplanung „Innerer Osten“ Das in Anlage 1 und 2 beiliegende
Gesamtnutzungskonzept zur Rahmenplanung „Innerer Osten“
unterscheidet sich nur im Bereich der Alten Straubinger Straße. Nachfolgend
werden die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen bestehender Nutzungen im Rahmenplangebiet
näher erläutert: 1.1
Nutzungsziel für das Gebiet beiderseits der Alten Straubinger Straße Da im Zuge der ersten Bürgerinformation
und der daran angegliederten Stadtteilspaziergänge von Seiten der Bürger
bereits angeregt wurde, die vereinzelt bestehende Wohnnutzung
(Betriebsleiterwohnungen der angrenzenden Gewerbebetriebe und Betriebswohnungen
der ehemaligen Zuckerfabrik) in einem Teilbereich der Alten Straubinger Straße,
welche zwischen den unterschiedlichsten Gewerbebetrieben liegt, zu stärken,
wurde in die Ausschreibung zur Rahmenplanung „Innerer Osten“
aufgenommen, diesen Bereich in zwei Varianten zu untersuchen (Gewerbe stärken
– Wohnen stärken), um die damit verbundenen Konsequenzen und Auswirkungen
klar darzulegen. Im Zuge der Neustrukturierung der Zuckerfabrik, von der
Zuckerherstellung hin zur reinen Zuckerveredelung, wird auch das nördliche
Zuckerrübenlager an der Alten Straubinger Straße frei für eine neue Nutzung, so
dass sich dadurch die Chance bietet, bereits bestehende Nutzungskonflikte in
diesem Zuge bestmöglich zu beheben. 1.1.1
Gewerbe stärken Die
Variante „Gewerbe stärken“ sieht zur Stärkung des Gewerbestandorts
Westhafen die langfristige Umstrukturierung der Flächen beiderseits der Alten
Straubinger Straße zu einem Gewerbegebiet vor. Durch die Ausweisung von
Gewerbeflächen mit nicht störender Nutzung wie z. B. Büro- oder Dienstleistung
aber auch produzierendes Gewerbe ohne Lärm- und Geruchsemissionen wird auf bestehende
Wohnansätze Rücksicht genommen. Die Alte Straubinger Straße dient der
Erschließung des neu zu überbauenden Gewerbestandorts. Zur Entlastung des
bestehenden Wohngebiets an der Prinz-Ludwig-Straße und der Haymostraße von
gewerbe- und hafenbedingtem Durchgangsverkehr sieht das Gesamtnutzungsmodell
eine Verlängerung der Alkoferstraße bis zum Auweg vor. Durch diese Maßnahme
könnte der Schwerlastverkehr direkt von der Straubinger Straße durch das
Gewerbegebiet zum Auweg geführt werden. Der Anteil an Gewerbefläche, der zu
Verkehrsfläche umgewidmet werden müsste, könnte auf dem Areal des Rübenlagers
kompensiert werden. Der Bereich östlich der fortgeführten Alkoferstraße würde
deutlich aufgewertet und könnte in seiner Parzellierung neugeordnet werden.
Westlich der Alkoferstraße sollte mit der Ausweisung von Gewerbefläche für
Büro- und Dienstleistungsnutzungen in einer Pufferzone auf die bestehende
Wohnbebauung an der Haymostraße Rücksicht genommen werden. Die
Variante „Gewerbe stärken“ setzt die Anforderungen des
Gewerbeflächenentwicklungs-konzeptes 2008 konsequent um. Der Innere Osten
Regensburg wird in seiner Gewerbefunktion gestärkt und der Hafennutzung werden
wichtige Entwicklungschancen eingeräumt, um den bereits angekündigten
Expansionsplänen des Hafens und den Ausweitungsplänen verschiedener ansässiger
Firmen entgegenzukommen. Die Verzahnung zwischen Wohnen und Gewerbe wird
weitest möglich aufgelöst und Nutzungskonflikte vermieden. Die Trennung der
Verkehre ermöglicht der Gewerbenutzung eine bessere Ausnutzung und erspart der
Wohnnutzung unnötigen Durchgangsverkehr. Durch diese Maßnahmen wird eine
deutliche Attraktivitätssteigerung sowohl der Wohn- wie auch der Gewerbegebiete
erwartet. 1.1.2
Wohnen stärken In der Variante „Wohnen
stärken“ wird die bestehende Wohnnutzung im westlichen Abschnitt der
Alten Straubinger Straße durch die Ausweisung von Wohnbauflächen gestärkt. Mit
der Neuausweisung von Wohnflächen auf einem Teil des angrenzenden nördlichen
Rübenlagers entsteht beiderseits der Alten Straubinger Straße ein
zusammenhängender Wohnstandort, der mit dem Wohngebiet an der Haymostraße und
der Arrondierung der Wohnnutzung am Pürkelgutweg ein großes zusammenhängendes
Wohnquartier bildet. Durch die Ausweisung von wohnverträglichen Gewerbegebieten
soll eine Pufferzone zur Gewerbe- und Hafennutzung entlang des Auwegs
geschaffen werden. Im östlichen Abschnitt der Alten Straubinger Straße sollen
Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Die Ausweisung von neuen
Wohnbauflächen ist nur möglich, wenn deren Erschließung getrennt von der
gewerblichen Erschließung erfolgen kann und der Schwerlastverkehr aus den
Wohngebieten entfernt wird. Die bisherige Erschließung des Schwerlastverkehrs
über die Prinz-Ludwig-Straße wäre zur Vermeidung bestehender Nutzungskonflikte,
wie auch in der Variante „Gewerbe stärken“ vorgeschlagen, nicht
mehr möglich. Eine direkte neu zu schaffende Gewerbeerschließung von der
Straubinger Straße zum Auweg wäre bei Stärkung der Wohnfunktion im Gegensatz
zur Variante „Gewerbe stärken“ nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, die
verbleibenden Gewerbebetriebe in der Alten Straubinger Straße zu erschließen
und die Verbindung dieser zum Westhafen herzustellen, ist daher eine
„Sackgassenerschließung“ vom Auweg aus, welche den restlichen
großen Flächen des ehemaligen Rübenlagers eine gewerbliche Nutzung zuführen und
den Wohnstandort um die Fabrikantenvillen von Schwerlastverkehr entlasten
würde. Die Erschließung des Westhafens mit Schwerlastverkehr wäre dann nur noch
über die Osttangente möglich. Die Variante
„Wohnen stärken“ knüpft an bestehende Wohnnutzungen an und versucht,
diese trotz der Insellage als Einheit zu verbinden und die Belastungen der
umliegenden Gewerbe-, Industrie- und Hafennutzungen zu minimieren. Durch die
Entkoppelung der Gewerbeerschließung wird die Verkehrsbelastung auf der
Prinz-Ludwig-Straße, der Haymostraße und der Alkoferstraße reduziert. Eine
konsequente Vermeidung von Durchgangsverkehren könnte den Wohnbereich um die
Fabrikantenvillen trotz der Belastung durch die stark befahrene Straubinger
Straße aufwerten. Dennoch kann die bestehende konfliktreiche Verzahnung von
Wohnen und Gewerbe nicht gänzlich gelöst werden und die Erweiterung der
Wohnfunktion an der Alten Straubinger Straße wäre trotz aller Maßnahmen nur in
sehr begrenztem Umfang möglich und sinnvoll. Der Standort Westhafen würde durch
die Maßnahmen keine Aufwertung erfahren. Noch über die Variante 1.1.2
hinausgehend plant der Investor, die Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH auf dem
nördlichen Rübenlager und nördlich der Alten Straubinger Straße Wohnnutzung. Diese
Variante mit vollständiger Wohnbebauung erfüllt bei weitem nicht die
Anforderung des Baugesetzbuches an die Entwicklung von Wohnen in Nachbarschaft
zu Gewerbe. Deshalb kann auch kein entsprechender Vorschlag aus der
Rahmenplanung gemacht werden. 1.1.3
Abwägungsrelevante Aspekte Zur
Entscheidung über die zu bevorzugende Entwicklungsvariante (Wohnen oder
Gewerbe) ist eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Belangen (z. B. von
benachbarten oder nahegelegenen Unternehmen, des Hafens, der vorhandenen
Bewohner usw.) zu berücksichtigen. Nach Abwägung der derzeit bekannten Vor- und
Nachteile der beiden Varianten und der anzulegenden Entscheidungsgrundsätze (z.
B. städtebauliche Kriterien: Lösung statt Schaffung von potentiellen neuen
Nutzungskonflikten) können in der Variante „Gewerbe stärken“ die
Nutzungskonflikte weitaus besser gelöst werden als in der Variante
„Wohnen stärken“. Ebenfalls können den bereits angekündigten
Expansionsplänen des Hafens und einiger ansässiger Firmen durch die Variante
„Gewerbe stärken“ langfristig bessere Perspektiven eingeräumt
werden als in der Variante „Wohnen stärken“, in welcher die
Nutzungskonflikte zwar verbessert , jedoch nicht beseitigt werden. Aufwand und
Nutzen stehen in der Variante „Wohnen stärken“ in keiner
vernünftigen Relation, da weder ein attraktiver Wohnstandort, noch ein
zukunftsträchtiger Gewerbestandort entsteht. 1.2
Nutzungsziel der bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der
Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße sowie zwischen dieser Bahnlinie und
der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ (Beschluss
vom 23. 07. 2009) Aufgrund der bestehenden
Nutzungskonflikte zwischen Wohnnutzung und Gewerbenutzung am Hohen Kreuz sowie
dem allgemeinen Bestreben, die Wohnnutzung am Hohen Kreuz zu stärken, wird
vorgeschlagen, die bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach
Weiden und der Liebigstraße sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden
Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ langfristig in Wohnbauflächen
umzuwandeln. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Wohngebiete aufgewertet,
die derzeitigen Nutzungskonflikte entschärft und eine klare Nutzungstrennung
Wohnen – Gewerbe auf lange Sicht erreicht wird. Das (auch im
Regensburg-Plan 2005 enthaltene) Nutzungsziel Wohnen für diesen Teilbereich
wurde am 23. 07. 2009 per Beschluss bestätigt. 1.3.
Nutzungsziel für das Gleisdreieck (Beschluss vom 23. 07. 2009) Bisher
ist das Gleisdreieck stark isoliert und nur über die Straße An der Irler Höhe
zugänglich. Es befinden sich derzeit die Silos der Zuckerfabrik und einige
Gewerbebetriebe dort, die restliche Fläche liegt großteils brach. Nach
dem Stand der bisherigen Untersuchung wird für das Gleisdreieck die gewerbliche
Nutzung im nordöstlichen Teilbereich und im südwestlichen Teilbereich oberhalb
der Bahnlinie Regensburg – München die Entwicklung von Grün- und
Freiflächen vorgeschlagen. Diese Grünflächen sollen als Ventilationsraum für
die Frischluftzufuhr und als Biotop- und Ausgleichsfläche dienen. Die
dargestellten Nutzungsanteile werden als tragfähig erachtet, die genaue
Ausprägung und Lage sind jedoch erst im Zuge der Konkretisierungsphase der
Rahmenplanung und mit Vorliegen der neuen Biotopkartierung abschließend
festzulegen. Als
Nutzungsziel für das Gleisdreieck wurde gewerbliche Nutzung unter
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsflächen und der stadtklimatischen
Bedeutung am 23. 07. 2009 beschlossen. 1.4.
Nutzungsziele für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik (Beschluss
vom 23. 07. 2009) Bisher
wurde das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik gänzlich gewerblich bzw.
industriell genutzt. Der
Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, hat zum Start der Rahmenplanung
seine Vorstellungen einer künftigen Bebauung vorgestellt. Er plant an der
Straubinger Straße ein Nahversorgungszentrum, nordöstlich des Pürkelgutweges
Wohnbebauung, als Pufferzone zur verbleibenden industriellen Nutzung zur
Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine
Eventlocation. Die Rahmenplanung bestätigt grundsätzlich die vorgeschlagene
Aufteilung. Die
genaue Positionierung des Nahversorgungszentrums entweder direkt an der
Kreuzung Straubinger Straße/Alkofer
Straße oder etwas weiter versetzt aber ebenfalls an der Straubinger Straße soll
im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs geklärt werden (siehe Pkt. 3). Die
Größenordnung des Nahversorgungszentrums soll sich entsprechend dem
Einzelhandelskonzept, welches am 28.10.2009 im Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen wurde, entwickeln. Als Nutzungsziele für den Bereich des Kerngeländes der ehemaligen
Zuckerfabrik wurde Wohnen - Nahversorgung, als Pufferzone zur
Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten
eine Eventlocation/Gastronomie am 23. 07. 2009 beschlossen. 1.5.
Nutzungsziel für das LERAG – Areal Bisher
wurde das LERAG – Areal ausschließlich gewerblich genutzt (Betonwerk) und
liegt seit Aufgabe dieser Nutzung großteils brach. Gemäß dem Fachprogramm
Wohnen II sind hier Flächen für Wohnbebauung geplant. Im
Ergebnis der Rahmenplanung wird dieses Ziel bestätigt. 2. Weiteres Vorgehen 2.1 Bürgerinformation Wie am 14. 10. 2008 im Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen, soll die
Öffentlichkeit projektbegleitend über die Planungsfortschritte zur
Rahmenplanung „Innerer Osten“ informiert werden. Zum Start der
Rahmenplanung wurden bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie
Stadtteilspaziergänge auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses durchgeführt, mit
dem Ziel, Anregungen aus der Bürgerschaft in die Aufgabenstellung zum
Rahmenplan einfließen zu lassen. Ebenfalls wurde am 14. 10. 2008 beschlossen,
eine Zwischeninformation mit Varianten aus der Rahmenplanung und Sammlung von
Anregungen, Bedenken und Ideen zu veranstalten. Anregungen der Bürger/innen
sollen anhand von Nutzungsvarianten aus der Rahmenplanung diskutiert und
erörtert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen dokumentiert,
abgewogen und in die Rahmenplanung eingearbeitet werden. Diese Zwischeninformation
ist für Anfang / Mitte Dezember geplant und soll anhand der beiden beiliegenden
Gesamtnutzungsmodelle erfolgen. 2.2 Ausarbeitung von Vertiefungen der Rahmenplanung Anhand
des vorliegenden Gesamtnutzungsmodells soll die Konkretisierungsphase der Rahmenplanung
begonnen werden. Es folgen noch Ausarbeitungen zu folgenden Teilbereichen: -
Erarbeiten
der Wettbewerbsgrundlagen für das ehemalige Gelände der Zuckerfabrik (siehe Punkt 3 Städtebaulicher
Wettbewerb) -
Erarbeitung
eines Strukturkonzepts zum Gebiet Kasernenviertel (LERAG-Areal) -
Erarbeitung
eines Strukturkonzepts zum Gebiet Straubinger Straße – Auweg in 2 Varianten -
Erarbeitung
eines detaillierten Nutzungskonzepts zum Gleisdreieck Ebenfalls
ist die Fortschreibung des vom Ausschuss 2003 beschlossenen
Entwickungskonzeptes „Hohes Kreuz“ unter Beachtung der oben genannten
Nutzungsziele und den anstehenden Entscheidungen im Bereich der sozialen
Infrastruktur (Jugendtreff, Schulbelange, Sportbelange etc.) – evtl. auch
mit Hilfe der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes
weiterzubearbeiten. Da sich im
Zuge der vertiefenden Ausarbeitungen, der Bürgerinformation, laufender
Verhandlungen und mit Vorliegen der neuen Biotopkartierung neue Erkenntnisse
für die Gesamtnutzungsmodelle ergeben können, besteht die Möglichkeit,
begründete Änderungen an den Gesamtnutzungsmodellen bis zum endgültigen
Abschluss der Rahmenplanung vorzunehmen. Die vertiefenden Ausarbeitungen sollen
dann mit den endgültigen Gesamtnutzungsmodellen dem Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen und den Bürgern abschließend vorgestellt
werden. 2.3 Weiterer Umgang mit den
Gesamtnutzungsmodellen Die
Rahmenplanung „Innerer Osten“ bildet das Rahmengerüst zur
städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet, welche dann in nachfolgenden oder z.
T. parallel laufenden, konkreteren Planungsstufen schrittweise weiter zu
bearbeiten ist. Hierzu gehören u. a.
Grundstücksgeschäfte, Bebauungspläne, eisenbahnrechtliche Verfahren,
Sportentwicklung und -förderung, Sperrung von Straßenteilen für den LKW-Verkehr,
Jugendhilfeplanung, Brückenplanungen, Sozialplanung, Unterbringung von
Asylbewerbern, Lärmschutzmaßnahmen, Finanzierungsfragen usw. Die Rahmenplanung
stellt daher nur den Anfang einer mehrjährigen Entwicklungsstrategie dar, die
sich nicht nur auf rein städtebauliche Belange bezieht und beziehen kann. Die Umsetzung wird jedoch aus den o. g.
Gründen nur langfristig und Schritt für Schritt möglich sein. 3. Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb auf dem
Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik In Abweichung zum Bericht vom 23. 07.
2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wurde
inzwischen der Wettbewerbsumgriff geändert. Aufgrund neuer Erkenntnisse über
die Verbleibdauer von bestehenden Gebäuden stehen in absehbarer Zeit nur die
Flächen westlich der Gebäude für die Zuckerveredelung zur Verfügung, so dass
der Wettbewerbsumgriff auf diese Flächen reduziert wird. Das wesentliche Ziel des
Wettbewerbes ist es, eine zukunftsträchtige Entwicklung des ganzen Kerngeländes
aufzuzeigen. Dazu gehören unter anderem die Abpufferung der geplanten
Wohnnutzung zur verbleibenden industriellen Zuckerveredelung, Vorschläge zum
richtigen Standort des Nahversorgers sowie Ideen zu dessen städtebaulicher
Etablierung. Ebenfalls ist ein Erschließungs- und Freiraumkonzept zu erstellen. Die Durchführung dieses Wettbewerbes
wird durch die Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH erfolgen. Eine Vertiefungsaufgabe der
Rahmenplaner ist, die Grundlagen für die Auslobung des Wettbewerbes
zusammenzustellen. Zum einen gehört dazu der bereits vorliegende Grundlagenplan
(Anlage 3) und zum anderen die textliche Beschreibung der städtebaulichen
Aufgabenstellung, welche derzeit noch überarbeitet wird. Die detaillierten
Auslobungsunterlagen werden derzeit von der Fa. Ferdinand Schmack jun. GmbH in enger
Abstimmung mit der Stadt Regensburg erarbeitet. Der
Ausschuss beschließt: 1. Das
Gesamtnutzungskonzept zur Rahmenplanung „Innerer Osten“ wird als
Grundlage weiterer Vertiefungen beschlossen. Für
den Bereich nördlich und südlich der Alten Straubinger Straße werden zunächst
noch die der Anlage beiliegenden 2 Varianten weiter verfolgt. 2. Die
beschriebene Zwischeninformation der Bürger ist auf Grundlage der anliegenden
Gesamtnutzungsmodelle durchzuführen. 3. Die
vorgesehenen Vertiefungsbereiche sind dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen und den Bürgern abschließend vorzustellen. 4. Der
Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen: 1. Gesamtnutzungsmodell „Gewerbe stärken“ 2. Gesamtnutzungsmodell „Wohnen stärken“ 3. Wettbewerbsgrundlagen
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