Sachverhalt: 1. Rahmenplanung: Sachstand /
Ablauf / Ergebnis Thema: Die Neuordnung und Entwicklung der disponiblen
innerstädtischen Bahnareale und ihrer angrenzenden Bereiche im Inneren Westen
ist eines der wichtigsten städtebaulichen Projekte der kommenden Jahre. Planungsbeschluss: Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen vom 17. 7. 2007 wurden die Planungsziele als
Grundlage für die weitere Planung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt,
eine Rahmenvereinbarung mit der Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate
GmbH & Co. KG abzuschließen, mit dem Ziel, gemeinsam eine Rahmenplanung zu
beauftragen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeit
projektbegleitend über die Planungsfortschritte zu informieren. Verträge mit der Aurelis: Im April 2008 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der
Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und der Stadt Regensburg unterzeichnet,
in der die beiden Vertragsparteien die gemeinsamen Planungsabsichten bekunden
und sich über die gemeinsamen Zielsetzungen, die weitere Vorgehensweise sowie
die Finanzierung der ersten Planungsschritte verständigen. Inzwischen wurden
2009 und 2010 weitere städtebauliche Verträge zu Einzelfragen geschlossen (z.
B. Durchführung einer Machbarkeitsstudie für alternative Brückentrassen,
Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes); weitere städtebauliche
Verträge (vor allem zur Finanzierung von Erschließungskosten und
Infrastrukturbeiträgen) sollen folgen. Rahmenplanung: Mitte 2008 wurden vier Planungsbüros im Rahmen eines
Auswahlverfahrens zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung einer
Rahmenplanung eingeladen. Nach eingehender Prüfung der Angebote durch die Stadt
Regensburg und der Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG erfolgte die
Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Stadtplanern Pesch
& Partner (Stuttgart), den Verkehrsplanern R+T Topp (Darmstadt) und den
Landschaftsplanern WGF Landschaft GmbH (Nürnberg). Als erster Schritt wurde
Anfang August 2008 gemeinsam die Ausarbeitung einer übergeordneten
Rahmenplanung vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft hat in enger Abstimmung mit der
Stadt Regensburg und der Aurelis in mehreren Phasen einen städtebaulichen
Rahmenplan ausgearbeitet. Um die überplanbaren Bereiche bestmöglich in die
bestehenden Strukturen einzubinden, umfasst das Untersuchungsgebiet eine Fläche
von rund 120 ha. Bestandteile sind neben dem ehemaligen Bahnareal auch dessen Verflechtungsbereiche
mit dem bestehenden Stadtgefüge. Ergebnisse der Rahmenplanung: Die Rahmenplaner haben in einem ersten Schritt drei
verschiedene Nutzungsvarianten erarbeitet, die dem Stadtrat und den
Bürger/innen im Mai bzw. Juli 2009 vorgestellt wurden. Die Erkenntnisse und
Informationen aus den Bürgeranregungen, einem nachfolgenden
immobilienwirtschaftlichen Workshop, den Gesprächen mit den von den Planungen
betroffenen Betrieben, der Auseinandersetzung der Fachstellen mit der Planung
und den Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidung für eine
favorisierte Variante (siehe Anlage 1). Die „favorisierte Variante“ besteht im
Wesentlichen aus folgenden Modulen: Verkehr: ·
Neue
„Klenze-Brücke“ östlich der bestehenden Dechbettener Brücke ·
Fuß-
und Radwegeverbindung in Nord-Südrichtung, für den Individualverkehr soll als
Option für die Zukunft eine Trasse in Verlängerung der Lessingstraße
freigehalten werden ·
Verlängerung
der Ladehofstraße nach Westen (zur neuen „Klenze-Brücke“) Grün und Freiräume: ·
Park
entlang der Schienen ·
„Grüne
Finger“ ins Quartier ·
Umgestaltung
der Kleingartenanlage „Gartenfreunde“ (Teilverlagerung und
Neuordnung am Standort) Nutzungen: ·
Brauereistandort
mit nach Westen und Süden optimiertem Zuschnitt bzw. Erweiterungsmöglichkeiten ·
Jahnstadion:
Wohnen und möglicher Grundschulstandort (Option) ·
Quartierszentrum
mit Dienstleistungen und Einzelhandel für den Bereich der Grundversorgung an
der Kumpfmühler Brücke ·
Einzelhandel
an der Prüfeninger Straße mit ca. 2.000 m² VK (FH-Standort) 2.
Bürgerinformation und Testentwurf: Zur
Überprüfung der technischen Umsetzbarkeit wurde ein städtebaulicher Testentwurf
(siehe Anlage 1) erstellt. Dieser soll nur eine von mehreren möglichen Lösungen
veranschaulichen – und nicht das Ergebnis des nachfolgenden
städtebaulichen Wettbewerbs vorwegnehmen. Die Anregungen aus der
vorangegangenen Bürgerbeteiligung wurden über eine ergänzende Variante geprüft
(siehe sog. „4. Variante - „Bürgervariante“ in Anlage 1). In
einer erneuten Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im Mai 2010
sollen die Ergebnisse der Rahmenplanung und die Testplanung vorgestellt werden.
Anregungen der Bürger/innen können in den anschließenden förmlichen Verfahren
geäußert werden und fließen somit in den weiteren Planungsprozess mit ein. 3.
Städtebaulicher Wettbewerb auf der Grundlage des Rahmenplans Wettbewerbsumgriff
(siehe Anlage 3): In einem zweiten Schritt wird auf Grundlage der
Rahmenplanung ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerbsumgriff
ist im Vergleich zum Rahmenplan deutlich reduziert. Er umfasst nur die
ehemaligen Bahnflächen und die direkt nördlich daran angrenzenden Bereiche
(siehe Plan). Die Flächen der Brauerei, der Kleingartenanlage und des
Jahnstadions werden nicht Inhalt des Wettbewerbs sein, da diese in ihrer
zeitlichen Entwicklung später und unabhängig von den ehemaligen Bahnflächen
gesehen werden. Im städtebaulichen Wettbewerb für die Bahnflächen werden daher
Konzepte zu entwickeln sein, die so flexibel sind, dass in späteren
Planverfahren auf geänderte Anforderungen (wie z.B. der Brauerei )eingegangen
werden kann. Durchführung des Wettbewerbs: Für den nächsten Planungsschritt des städtebaulichen
Wettbewerbs wurde 2010 eine weitere städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen
der Stadt Regensburg und der Aurelis abgeschlossen. Auf die Stadt kommen aus
diesem Verfahren keine Kosten zu. Auslober des Wettbewerbs ist die Aurelis. Es soll ein nicht
offener städtebaulicher Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe
(RPW 2008) mit 7 eingeladenen Planungsbüros durchgeführt werden. Die
Auslobungsunterlagen werden in enger Abstimmung zwischen der Stadt und der
Aurelis erarbeitet. Wettbewerbsziele und Grundlagen: Das Ergebnis der Rahmenplanung und ein von der Aurelis noch
zu beauftragendes Lärmschutzgutachten sind Grundlagen für den städtebaulichen
Wettbewerb. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung des Inneren Westens mit der
Eingliederung und Vernetzung der ehemaligen Bahnflächen und der angrenzenden
Bereiche in das bestehende Stadtgefüge. Insbesondere soll auch ein Lärmschutz-,
ein Erschließungs- und Freiraumkonzept erstellt werden. 4. Weitere Schritte: Der Prozess der Rahmenplanung hat gezeigt, dass nicht in
allen Teilgebieten des ca. 120 ha großen Plangebietes die vertiefenden
Planungs- und Umsetzungsschritte in gleicher Weise parallel gestaltet werden
können. Es sind deshalb unterschiedliche Vorgehensweisen und Planverfahren
notwendig, die heute noch nicht für alle Teilgebiete abschließend festgelegt
werden können, im Wesentlichen aber in der folgenden Weise gestaffelt werden
sollen: Bereich der ehemaligen Bahnflächen - Wettbewerbsgebiet Hier werden nach der Rahmenplanung auf der Grundlage des
noch durchzuführenden städtebaulichen Wettbewerbs in einem dritten Schritt vor
allem die zur städtebaulichen Neuordnung erforderlichen Verfahren folgen: ·
Die
Kosten für den Bau einer neuen Klenzebrücke werden zwischen der Aurelis und der
Stadt Regensburg aufgeteilt und sollen in einem gesonderten städtebaulichen
Vertrag vor Auslobung des Wettbewerbs fixiert werden. Hierzu wird zu gegebener
Zeit dem Stadtrat ein gesonderter Beschluss vorgelegt. ·
Vereinbarungen
mit der Aurelis über die Finanzierung der Erschließung und Infrastruktur
(städtebauliche Verträge) auf Basis des Wettbewerbsergebnisses bzw. der darauf
aufbauenden Bebauungsplanung ·
Vorbereitung
und Durchführung der Bauleitplanung (FNP + Bebauungspläne, evtl. in mehreren
Teilabschnitten) Bereich Kleingärten – Jahnstadion
– Brauerei Die Entwicklung dieses Bereiches
wird erst mittel- bis langfristig gesehen. Hierzu enthält der Rahmenplan einen
Lösungsvorschlag, der sowohl ·
die
städtischen Interessen (Option für eine Anbindung an die Prüfeninger Straße) ·
als
auch die Interessen des betroffenen Kleingartenvereins (keine vollständige
Verlagerung oder erhebliche Reduzierung der Anlage) ·
als
auch die noch in der Planung und Weiterentwicklung befindlichen Interessen und
betrieblichen Projekten der Brauerei möglichst weitgehend berücksichtigt. Auf Grund der begrenzten
Flächen am Standort wird eine für alle Nutzer tragfähige Kompromisslösung
angestrebt. Ferner steht die Umsetzung der
Rahmenplanung in diesem Bereich großteils noch unter dem Vorbehalt der
tatsächlichen Verfügbarkeit des Jahnstadions (durch einen Neubau des Stadions
an anderer Stelle). Der Inhalt des Rahmenplans für den
Bereich Kleingärten – Jahnstadion – Brauerei bietet im Sinne eine
„Neuordnungsvorschlages“ mehrere Vorteile: ·
Die
neue Straßenverbindung zwischen den Neubaubereichen auf den Aurelis-Flächen und
der Prüfeninger Straße wird als Option für zukünftige Entwicklungen
freigehalten, das heißt sie kann später oder in Teilabschnitten (z. B. für eine
geänderte Erschließung der Brauerei) errichtet werden. Als Fuß- und
Radwegeverbindung sollte sie in jedem Fall weiterverfolgt werden, inwieweit
oder wann die Durchbindung für den Individualverkehr umgesetzt wird, kann zu
einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die genaue Lage der Trasse wird im
weiteren Verfahren im Rahmen der Neuordnung der Grundstücke festgelegt. Wesentlich
ist aus heutiger Sicht, dass die Trasse für eine verkehrliche Nutzung gesichert
wird. ·
Vorbereitend
ist eine Neuordnung der Grundstückverhältnisse zwischen der Brauerei, der Stadt
und der Kleingartennutzung erforderlich und notwendig (hierzu ist aus heutiger
Sicht keine fixe Zeitvorgabe erforderlich). ·
Die
aktuellen, aber noch nicht abgeschlossenen betrieblichen Planungen der Brauerei
können zeitlich (aber nicht räumlich) weitgehend unabhängig vom Bau der neuen
Straße und den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Kleingärten umgesetzt werden. ·
Auch
die für die Kleingärten vorgeschlagenen Maßnahmen zur internen Neuordnung incl.
Ausgleichsmaßnahmen und veränderter Erschließung können zeitlich (aber nicht
räumlich) weitgehend unabhängig vom Bau der neuen Straße und der Realisierung
der neuen Planungen der Brauerei umgesetzt werden. ·
Es
stehen also nach der weiteren Abstimmung der Rahmenplanung mit der Brauerei und
dem betroffenen Kleingartenverein zunächst Grundstücksverhandlungen, dann
Umsetzungskonzepte für die Brauerei-Planungen (Erschließung, Neubauprojekte,
Immissionsschutz etc.) und die Kleingärten-Neuordnung sowie parallel die
Planung der neuen Verbindungstrasse an. Anschließend kann die Neuordnung auch
in einem Bebauungsplan (vor allem zur Sicherung der Kleingärten) fixiert
werden. Der Rahmenplan bietet hierfür eine Verhandlungsgrundlage, die eine
Zielrichtung formuliert ·
Die Neuordnung der Bereiche
„Brauerei“ und „Kleingärten“ kann zeitlich unabhängig
von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Flächen des Jahnstadions erfolgen. ·
Hinsichtlich
der Neuordnung der Dauerkleingartenanlage wurde versucht, den Eingriff in die
Kleingartenanlage Gartenfreunde möglichst gering zu halten. Trotz eines
möglichen Teilausgleiches von Flächen östlich der geplanten Verbindungsstraße,
die einer Bebauung zugeführt werden sollen, mit Flächen südlich der
Kleingartenanlage ist es nicht möglich, den Flächenbedarf mit dem Ziel, die
Anzahl der Parzellen zu erhalten, auszugleichen. Das entstehende Defizit muss
auf einer anderen Fläche im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Dies könnte
erfolgen durch die Erweiterung einer bestehenden Dauerkleingartenanlage oder
durch Schaffung einer neuen Kleingartenanlage. ·
Die
Darstellung des Grundschulstandorts wird als Option im Plan festgehalten.
Abhängig von der Verfügbarkeit der Fläche am Jahnstadion ist auch ein anderer
Standort möglich, z.B. an der Goethestraße bei St. Fidelis oder im Bereich der
gewerblichen Flächen, die direkt an die geplante Wohnbebauung auf den
Aurelis-Flächen angrenzt. Die folgenden Bereiche können zeitlich unabhängig von den
Bahnarealen entwickelt werden. Es ist noch abschließend zu beurteilen, welche
Bereiche auf der Basis von § 34 BauGB oder über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes entwickelt werden können. Gegebenenfalls sind auch
Realisierungswettbewerbe vorzusehen. ·
Bereich Von-Brettreich-Straße / städtischer Bauhof-West /
Thurmayerstraße: ·
Bereich Margarethenstraße / Bahnhofstraße / MZ / östlicher Kumpfmühler Brückenkopf: ·
Fachhochschule (Prüfeninger Straße): Der
Ausschuss beschließt: 1. Das Ergebnis der Rahmenplanung wird als
Grundlage für den Städtebaulichen Wettbewerb und die nachfolgenden
konkretisierenden Planungsverfahren beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Rahmenplanung und die Testplanung den Bürger/innen vorzustellen. 3. Nach Vorliegen des
Wettbewerbsergebnisses wird der Planungsausschuss über das Ergebnis der
Bürgerinformation als auch über das Wettbewerbsergebnisses informiert.
Anlagen:
Anlage 1 (Datei 1) Zusammenfassung der Rahmenplanung und Abwägungsprozess
Anlage 1 (Datei 2) wird nicht gedruckt Ausführlicher Ergebnisbericht (liegt in der Sitzung am 16.03.2010 aus und ist im RSD einsehbar)
Anlage 2 Wettbewerbsumgriff
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||