Vorlage - VO/10/5182/61  

 
 
Betreff: Strukturplanung im Innerer Westen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
20.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Rahmenplanung: Sachstand / Ablauf / Ergebnis

 

Thema:

Die Neuordnung und Entwicklung der disponiblen innerstädtischen Bahnareale und ihrer angrenzenden Bereiche im Inneren Westen ist eines der wichtigsten städtebaulichen Projekte der kommenden Jahre.

 

Planungsbeschluss:

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 17. 7. 2007 wurden die Planungsziele als Grundlage für die weitere Planung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Rahmenvereinbarung mit der Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG abzuschließen, mit dem Ziel, gemeinsam eine Rahmenplanung zu beauftragen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeit projektbegleitend über die Planungsfortschritte zu informieren.

 

Verträge mit der Aurelis:

Im April 2008 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und der Stadt Regensburg unterzeichnet, in der die beiden Vertragsparteien die gemeinsamen Planungsabsichten bekunden und sich über die gemeinsamen Zielsetzungen, die weitere Vorgehensweise sowie die Finanzierung der ersten Planungsschritte verständigen. Inzwischen wurden 2009 und 2010 weitere städtebauliche Verträge zu Einzelfragen geschlossen (z. B. Durchführung einer Machbarkeitsstudie für alternative Brückentrassen, Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes); weitere städtebauliche Verträge (vor allem zur Finanzierung von Erschließungskosten und Infrastrukturbeiträgen) sollen folgen.

 

Rahmenplanung:

Mitte 2008 wurden vier Planungsbüros im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung einer Rahmenplanung eingeladen. Nach eingehender Prüfung der Angebote durch die Stadt Regensburg und der Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG erfolgte die Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Stadtplanern Pesch & Partner (Stuttgart), den Verkehrsplanern R+T Topp (Darmstadt) und den Landschaftsplanern WGF Landschaft GmbH (Nürnberg). Als erster Schritt wurde Anfang August 2008 gemeinsam die Ausarbeitung einer übergeordneten Rahmenplanung vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft hat in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg und der Aurelis in mehreren Phasen einen städtebaulichen Rahmenplan ausgearbeitet. Um die überplanbaren Bereiche bestmöglich in die bestehenden Strukturen einzubinden, umfasst das Untersuchungsgebiet eine Fläche von rund 120 ha. Bestandteile sind neben dem ehemaligen Bahnareal auch dessen Verflechtungsbereiche mit dem bestehenden Stadtgefüge.

 

Ergebnisse der Rahmenplanung:

Die Rahmenplaner haben in einem ersten Schritt drei verschiedene Nutzungsvarianten erarbeitet, die dem Stadtrat und den Bürger/innen im Mai bzw. Juli 2009 vorgestellt wurden. Die Erkenntnisse und Informationen aus den Bürgeranregungen, einem nachfolgenden immobilienwirtschaftlichen Workshop, den Gesprächen mit den von den Planungen betroffenen Betrieben, der Auseinandersetzung der Fachstellen mit der Planung und den Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidung für eine favorisierte Variante (siehe Anlage 1).

 

Die „favorisierte Variante“ besteht im Wesentlichen aus folgenden Modulen:

 

Verkehr:

·         Neue „Klenze-Brücke“ östlich der bestehenden Dechbettener Brücke

·         Fuß- und Radwegeverbindung in Nord-Südrichtung, für den Individualverkehr soll als Option für die Zukunft eine Trasse in Verlängerung der Lessingstraße freigehalten werden

·         Verlängerung der Ladehofstraße nach Westen (zur neuen „Klenze-Brücke“)

 

Grün und Freiräume:

·         Park entlang der Schienen

·         „Grüne Finger“ ins Quartier

·         Umgestaltung der Kleingartenanlage „Gartenfreunde“ (Teilverlagerung und Neuordnung am Standort)

 

Nutzungen:

·         Brauereistandort mit nach Westen und Süden optimiertem Zuschnitt bzw. Erweiterungsmöglichkeiten

·         Jahnstadion: Wohnen und möglicher Grundschulstandort (Option)

·         Quartierszentrum mit Dienstleistungen und Einzelhandel für den Bereich der Grundversorgung an der Kumpfmühler Brücke

·         Einzelhandel an der Prüfeninger Straße mit ca. 2.000 m² VK (FH-Standort)

 

 

2. Bürgerinformation und Testentwurf:

 

Zur Überprüfung der technischen Umsetzbarkeit wurde ein städtebaulicher Testentwurf (siehe Anlage 1) erstellt. Dieser soll nur eine von mehreren möglichen Lösungen veranschaulichen – und nicht das Ergebnis des nachfolgenden städtebaulichen Wettbewerbs vorwegnehmen.

 

Die Anregungen aus der vorangegangenen Bürgerbeteiligung wurden über eine ergänzende Variante geprüft (siehe sog. „4. Variante - „Bürgervariante“ in Anlage 1). In einer erneuten Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im Mai 2010 sollen die Ergebnisse der Rahmenplanung und die Testplanung vorgestellt werden. Anregungen der Bürger/innen können in den anschließenden förmlichen Verfahren geäußert werden und fließen somit in den weiteren Planungsprozess mit ein.

 

 

3. Städtebaulicher Wettbewerb auf der Grundlage des Rahmenplans

 

Wettbewerbsumgriff (siehe Anlage 3):

In einem zweiten Schritt wird auf Grundlage der Rahmenplanung ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerbsumgriff ist im Vergleich zum Rahmenplan deutlich reduziert. Er umfasst nur die ehemaligen Bahnflächen und die direkt nördlich daran angrenzenden Bereiche (siehe Plan).

 

Die Flächen der Brauerei, der Kleingartenanlage und des Jahnstadions werden nicht Inhalt des Wettbewerbs sein, da diese in ihrer zeitlichen Entwicklung später und unabhängig von den ehemaligen Bahnflächen gesehen werden. Im städtebaulichen Wettbewerb für die Bahnflächen werden daher Konzepte zu entwickeln sein, die so flexibel sind, dass in späteren Planverfahren auf geänderte Anforderungen (wie z.B. der Brauerei )eingegangen werden kann.

 

Durchführung des Wettbewerbs:

Für den nächsten Planungsschritt des städtebaulichen Wettbewerbs wurde 2010 eine weitere städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und der Aurelis abgeschlossen. Auf die Stadt kommen aus diesem Verfahren keine Kosten zu.

 

Auslober des Wettbewerbs ist die Aurelis. Es soll ein nicht offener städtebaulicher Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) mit 7 eingeladenen Planungsbüros durchgeführt werden. Die Auslobungsunterlagen werden in enger Abstimmung zwischen der Stadt und der Aurelis erarbeitet.

 

Wettbewerbsziele und Grundlagen:

Das Ergebnis der Rahmenplanung und ein von der Aurelis noch zu beauftragendes Lärmschutzgutachten sind Grundlagen für den städtebaulichen Wettbewerb. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung des Inneren Westens mit der Eingliederung und Vernetzung der ehemaligen Bahnflächen und der angrenzenden Bereiche in das bestehende Stadtgefüge. Insbesondere soll auch ein Lärmschutz-, ein Erschließungs- und Freiraumkonzept erstellt werden.

 

 

4. Weitere Schritte:

Der Prozess der Rahmenplanung hat gezeigt, dass nicht in allen Teilgebieten des ca. 120 ha großen Plangebietes die vertiefenden Planungs- und Umsetzungsschritte in gleicher Weise parallel gestaltet werden können. Es sind deshalb unterschiedliche Vorgehensweisen und Planverfahren notwendig, die heute noch nicht für alle Teilgebiete abschließend festgelegt werden können, im Wesentlichen aber in der folgenden Weise gestaffelt werden sollen:

 

 

Bereich der ehemaligen Bahnflächen - Wettbewerbsgebiet

 

Hier werden nach der Rahmenplanung auf der Grundlage des noch durchzuführenden städtebaulichen Wettbewerbs in einem dritten Schritt vor allem die zur städtebaulichen Neuordnung erforderlichen Verfahren folgen:

·         Die Kosten für den Bau einer neuen Klenzebrücke werden zwischen der Aurelis und der Stadt Regensburg aufgeteilt und sollen in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag vor Auslobung des Wettbewerbs fixiert werden. Hierzu wird zu gegebener Zeit dem Stadtrat ein gesonderter Beschluss vorgelegt.

·         Vereinbarungen mit der Aurelis über die Finanzierung der Erschließung und Infrastruktur (städtebauliche Verträge) auf Basis des Wettbewerbsergebnisses bzw. der darauf aufbauenden Bebauungsplanung

·         Vorbereitung und Durchführung der Bauleitplanung (FNP + Bebauungspläne, evtl. in mehreren Teilabschnitten)

 

 

Bereich Kleingärten – Jahnstadion – Brauerei

 

Die Entwicklung dieses Bereiches wird erst mittel- bis langfristig gesehen. Hierzu enthält der Rahmenplan einen Lösungsvorschlag, der sowohl

·         die städtischen Interessen (Option für eine Anbindung an die Prüfeninger Straße)

·         als auch die Interessen des betroffenen Kleingartenvereins (keine vollständige Verlagerung oder erhebliche Reduzierung der Anlage)

·         als auch die noch in der Planung und Weiterentwicklung befindlichen Interessen und betrieblichen Projekten der Brauerei

möglichst weitgehend berücksichtigt. Auf Grund der begrenzten Flächen am Standort wird eine für alle Nutzer tragfähige Kompromisslösung angestrebt.

 

Ferner steht die Umsetzung der Rahmenplanung in diesem Bereich großteils noch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit des Jahnstadions (durch einen Neubau des Stadions an anderer Stelle).

 

Der Inhalt des Rahmenplans für den Bereich Kleingärten – Jahnstadion – Brauerei bietet im Sinne eine „Neuordnungsvorschlages“ mehrere Vorteile:

·         Die neue Straßenverbindung zwischen den Neubaubereichen auf den Aurelis-Flächen und der Prüfeninger Straße wird als Option für zukünftige Entwicklungen freigehalten, das heißt sie kann später oder in Teilabschnitten (z. B. für eine geänderte Erschließung der Brauerei) errichtet werden. Als Fuß- und Radwegeverbindung sollte sie in jedem Fall weiterverfolgt werden, inwieweit oder wann die Durchbindung für den Individualverkehr umgesetzt wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die genaue Lage der Trasse wird im weiteren Verfahren im Rahmen der Neuordnung der Grundstücke festgelegt. Wesentlich ist aus heutiger Sicht, dass die Trasse für eine verkehrliche Nutzung gesichert wird.

·         Vorbereitend ist eine Neuordnung der Grundstückverhältnisse zwischen der Brauerei, der Stadt und der Kleingartennutzung erforderlich und notwendig (hierzu ist aus heutiger Sicht keine fixe Zeitvorgabe erforderlich).

·         Die aktuellen, aber noch nicht abgeschlossenen betrieblichen Planungen der Brauerei können zeitlich (aber nicht räumlich) weitgehend unabhängig vom Bau der neuen Straße und den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Kleingärten umgesetzt werden.

·         Auch die für die Kleingärten vorgeschlagenen Maßnahmen zur internen Neuordnung incl. Ausgleichsmaßnahmen und veränderter Erschließung können zeitlich (aber nicht räumlich) weitgehend unabhängig vom Bau der neuen Straße und der Realisierung der neuen Planungen der Brauerei umgesetzt werden.

·         Es stehen also nach der weiteren Abstimmung der Rahmenplanung mit der Brauerei und dem betroffenen Kleingartenverein zunächst Grundstücksverhandlungen, dann Umsetzungskonzepte für die Brauerei-Planungen (Erschließung, Neubauprojekte, Immissionsschutz etc.) und die Kleingärten-Neuordnung sowie parallel die Planung der neuen Verbindungstrasse an. Anschließend kann die Neuordnung auch in einem Bebauungsplan (vor allem zur Sicherung der Kleingärten) fixiert werden. Der Rahmenplan bietet hierfür eine Verhandlungsgrundlage, die eine Zielrichtung formuliert

·          Die Neuordnung der Bereiche „Brauerei“ und „Kleingärten“ kann zeitlich unabhängig von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Flächen des Jahnstadions erfolgen.

·         Hinsichtlich der Neuordnung der Dauerkleingartenanlage wurde versucht, den Eingriff in die Kleingartenanlage Gartenfreunde möglichst gering zu halten. Trotz eines möglichen Teilausgleiches von Flächen östlich der geplanten Verbindungsstraße, die einer Bebauung zugeführt werden sollen, mit Flächen südlich der Kleingartenanlage ist es nicht möglich, den Flächenbedarf mit dem Ziel, die Anzahl der Parzellen zu erhalten, auszugleichen. Das entstehende Defizit muss auf einer anderen Fläche im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Dies könnte erfolgen durch die Erweiterung einer bestehenden Dauerkleingartenanlage oder durch Schaffung einer neuen Kleingartenanlage.

·         Die Darstellung des Grundschulstandorts wird als Option im Plan festgehalten. Abhängig von der Verfügbarkeit der Fläche am Jahnstadion ist auch ein anderer Standort möglich, z.B. an der Goethestraße bei St. Fidelis oder im Bereich der gewerblichen Flächen, die direkt an die geplante Wohnbebauung auf den Aurelis-Flächen angrenzt.

 

 

Weitere Bereiche:

 

Die folgenden Bereiche können zeitlich unabhängig von den Bahnarealen entwickelt werden. Es ist noch abschließend zu beurteilen, welche Bereiche auf der Basis von § 34 BauGB oder über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entwickelt werden können. Gegebenenfalls sind auch Realisierungswettbewerbe vorzusehen.

·         Bereich Von-Brettreich-Straße / städtischer Bauhof-West / Thurmayerstraße:  
Hier bietet sich vor allem eine notwendige Umsiedlung und Neuordnung des städtischen Bauhofes-West in den westlichen Teil des Plangebietes (z. B. westlich des nördlichen Brückenkopfes der neuen „Klenzebrücke“) an. Dadurch wird es möglich, den gesamten Bereich zwischen der Von-Brettreich-Straße bis hin zur Thurmayerstraße städtebaulich zu ordnen (teilweise Wohngebiet, teilweise Mischgebiet), die Erschließung anzupassen und den Bereich mit den südlich angrenzenden Neubaugebieten zu verknüpfen.

·         Bereich Margarethenstraße / Bahnhofstraße / MZ / östlicher Kumpfmühler Brückenkopf:
Hier wird es voraussichtlich zu einer grundstückübergreifenden (privaten) Neuordnung von Nutzungen kommen (MZ und deren östliches Umfeld) sowie zu privaten Neubauprojekten (Dienstleistungen + Studentenwohnen) zwischen der Bahnhofstraße und den Bahnanlagen (südlich der ehemaligen MZ-Druckerei).

·         Fachhochschule (Prüfeninger Straße):          
Da die vollständige Verlagerung der ehemaligen FH (jetzt: „Hochschule für angewandte Wissenschaften“) von der Prüfeninger Straße in den Bereich des Campusgeländes von Universität und Hochschule ansteht, ist dieser Standort für andere Nutzungen disponibel. Dieser Standort liegt zwar außerhalb des Untersuchungsgebietes der Rahmenplanung, hat sich jedoch als guter Standort zum Aufbau eines neuen Nahversorgungszentrums erwiesen. Ansonsten sind hier auch Dienstleistungen an der Prüfeninger Straße und Wohnen im Bereich Uhlandstraße verträglich.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Das Ergebnis der Rahmenplanung wird als Grundlage für den Städtebaulichen Wettbewerb und die nachfolgenden konkretisierenden Planungsverfahren beschlossen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenplanung und die Testplanung den Bürger/innen vorzustellen.

 

3.         Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wird der Planungsausschuss über das Ergebnis der Bürgerinformation als auch über das Wettbewerbsergebnisses informiert.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1 (Datei 1)

Zusammenfassung der Rahmenplanung und Abwägungsprozess

 

Anlage 1 (Datei 2) wird nicht gedruckt

Ausführlicher Ergebnisbericht

(liegt in der Sitzung am 16.03.2010 aus und ist im RSD einsehbar)

 

Anlage 2

Wettbewerbsumgriff

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1(1)_19-02-2010 (1396 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1(2)_22-02-2010 (231 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 (341 KB)