Vorlage - VO/10/5384/55  

 
 
Betreff: Fortschreibung Spielraumplanung der Stadt Regensburg
Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                         

Sachverhalt: 

 

Nach dem § 1 des SGB VIII hat die Jugendhilfe den Auftrag dazu beizutragen, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

 

Der § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung) bildet die gesetzliche Grundlage, die die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Nach Absatz 1 des § 80 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei:

-          den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen

-          den Bedarf unter Berücksichtung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

-          die zur Befriedigung des Bedarfs notwenigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

 

Die Gestaltung einer kinder- und familiengerechten Umwelt ist eine Aufgabe der Kommune, die durch den demographischen Wandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. Kinder- und Familienfreundlichkeit hat sich längst zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt. Dabei spielt ein kinder- und jugendfreundliches Lebensumfeld mit ausreichenden Spielmöglichkeiten eine besonders große Rolle. Die körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungspotentiale von Kindern, die ohne geeignete Spiel- und Aufenthaltsbereiche aufwachsen, sind eingeschränkt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Kinder und Jugendliche flächendeckend mit ansprechenden, entwicklungsfördernden Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräumen versorgt sind. Dabei geht es nicht nur um reine Spielplätze, sondern auch um Nischen, Aufenthaltsflächen und Wege in der Nähe der Wohnung.

 

Im Jahr 2009 wurde das Konzept „Die Stadt Regensburg: kindgerecht und familienfreundlich“ im Stadtrat verabschiedet. Mit der Leitlinie „Das Lebensumfeld von Familien in Regensburg soll kindgerecht und familienfreundlich sein“ und mit den untergeordneten Zielen, verpflichtet sich die Stadt Regensburg, das Lebens- und Wohnumfeld kinder- und familienfreundlich zu gestalten.

 

Der Spielraumentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 1987. Im Jahr 2000 wurde er nur teilweise überarbeitet und kann für die derzeitige Situation nicht mehr herangezogen werden. Die Situation hat sich in den letzen 20 Jahren stark verändert. Durch bauliche Nachverdichtungen fallen zum Teil vorhandene Freiflächen weg und der Nutzungsdruck auf die Spielplätze steigt.

 

Die Interessen der Kinder und Jugendlichen haben sich ebenso verändert wie die Anforderungen, die an die Kinder und Jugendlichen gestellt werden. Auch gibt es mittlerweile aktuelle Studien, die untersucht haben, welche Qualitäten Spielplätze haben müssen, um gute Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

 

All diese neuen Aspekte müssen bei der Spielraumplanung beachtet werden. Um auf die heutigen Anforderungen angemessen eingehen zu können, bedarf es einer aktualisierten Planungsgrundlage. Deshalb muss der Spielraumentwicklungsplan von 1987 mit der Ergänzung von 2000 dringend überarbeitet werden.

 

 

 

 

 

Dafür braucht es eine fundierte aktuelle Datengrundlage über alle Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume in der Stadt und deren Erreichbarkeit und Vernetzung. Dies muss sowohl die öffentlichen Spielplätze als auch Nischen und Aufenthaltsräume sowie deren Vernetzung im Wohngebiet umfassen.

 

Im Jahr 2000 erfolgte eine Erfassung der öffentlichen Spielplätze über eine Datenbank. Dabei wurden die Spielplätze bewertet und die Daten erfasst. Seitdem gab es jedoch größere Änderungen im Spielplatzbestand. Viele Spielplätze wurden grundlegend saniert, einige wurden neu gebaut und manche wurden sanierungsbedürftig. Eine aktuelle Datengrundlage wird sowohl für die Spielleitplanung als auch für die Verwaltung der Spielplätze benötigt.

 

Mit dem Bewertungsraster aus dem Jahr 2000 können keine vollständigen aussagekräftigen Schlüsse mehr über die jetzige Situation der Spiel- und Bolzplätze in Regensburg gezogen werden. Deshalb ist eine erweiterte Datenerhebung über den Bestand, die Bemessung der Einzugsbereiche sowie Informationen über die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich notwendig. Im Rahmen der Überarbeitung des Spielraumentwicklungsplanes soll ein Verfahren für die Berechnung der Versorgung erarbeitet werden, die aufzeigt, wie mit Unter- bzw. Überversorgung an Spielflächen umgegangen werden soll.

 

Es muss überprüft werden, inwieweit das Wohnumfeld in Regensburg kind- und jugendgerecht ist, wo es verbessert werden und worauf im Rahmen der Stadtplanung geachtet werden muss. Um zu gewährleisten, dass im Rahmen der Stadtplanung die Belange von Kindern und Jugendlichen noch stärker berücksichtigt werden, sollen ein verbindliches Prüfverfahren für die Stadtverwaltung und ein Handbuch für Bauträger und Investoren erarbeitet werden. Das Amt für kommunale Jugendarbeit hat sich für diese Thematik um eine externe Beratung und Moderation durch das Servicebüro des „Nationalen Aktionsplans“ für ein kindgerechtes Deutschland beworben.

 

Das Amt für kommunale Jugendarbeit empfiehlt, das Verfahren der „Spielleitplanung“ durchzuführen. Dieses Verfahren ist in vielen Städten erfolgreich erprobt worden, muss jedoch trotzdem auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Mit diesem umfassenden Verfahren zur Erhaltung und Verbesserung des Lebensumfeldes von Kindern und Jugendlichen werden nicht nur die offiziell zugewiesenen Spiel- und Bewegungsflächen bearbeitet, sondern alle Flächen im Stadtgebiet wie z.B. Straßen, Wege, Parkanlagen, Brachen, Siedlungsränder, Hauseingangsbereiche, Höfe. etc. Durch vielfältige Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen sowie speziell für die Spielleitplanung entwickelte professionelle Planungsinstrumente werden die offiziellen und inoffiziellen Spiel-, Erlebnis-, und Aufenthaltsräume in den Wohngebieten und deren Vernetzung systematisch erfasst und bewertet. Aus dieser Bestandsaufnahme werden wiederum Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt. Das Verfahren der Spielleitplanung ist sehr aufwendig, da es durch die genaue detaillierte Bestandsaufnahme und die konkrete Ausarbeitung der Maßnahmen sehr in die Tiefe geht und damit qualitative Aussagen zulässt. Deshalb soll vorerst ein Stadtteil exemplarisch bearbeitet werden und – bei Erfolg - anschließend im Laufe der kommenden Jahre die anderen Stadtteile folgen. Welcher Stadtteil ausgearbeitet werden soll wird durch von Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung entschieden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassend müssen folgende Themenbereiche in den Spielraumentwicklungsplan einfließen:

 

-          Bestandsaufnahme der Öffentlichen Spielplätze

-          Bestandsaufnahme der anderen Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume und deren Vernetzung

-          Versorgungsanforderungen, Umgang mit Spielflächendefizit, Flächensicherung

-          Finanzierung von Neubauten von Spielplätzen und Verpflichtung von Bauträgern

-          Qualitätsanforderungen bezüglich Spielflächen und der Erreichbarkeit

-          Kinder- und Jugendbeteiligung

-          Umgang mit Spielplätzen nach der Bayerischen Bauordnung: Qualität, Kontrolle

-          Kriterien und Prüfverfahren für eine kinderfreundliche Stadtplanung

-          Handbuch für Investoren

-          Verbesserungsvorschläge, Lösungsansätze und Maßnahmenkatalog zur Sicherung und gegebenenfalls Verbesserung des Lebensumfeldes für Kinder und Jugendliche

 

Es wird vorgeschlagen, unter Federführung des Amtes für kommunale Jugendarbeit eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des §78 SGB VIII mit folgender Zusammensetzung zu bilden:

 

·        Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses oder ein/e Vertreter/in als Vorsitzende/r

·        5 Stadträte (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler)

·        2 Vertreter bzw. Vertreterinnen des Stadtjugendrings

·        je 1 Vertreter der katholischen und der evangelischen kirchlichen Jugendarbeit

·        1 Vertreter/in der katholischen Jugendfürsorge

·        1 Vertreter/in des Don Bosco Zentrums

·        1 Vertreter der EJSA oder der Jugendwerkstatt

·        1 Vertreterin der Familienzentren

·        1 Vertreterin des Amtes für kommunale Jugendarbeit

 

Es ist vorgesehen, dass die Arbeitsgemeinschaft einzelne Spielplätze besichtigt und durch Vorträge von externen Experten vertiefende Informationen erhält.

 

Stellvertretend für ihre Einrichtung haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Aufgabe, die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen einzubringen. Zusätzlich sollen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit ihren Zielgruppen bei den nötigen Beteiligungen mitarbeiten.

Hinzugezogen zu der Arbeitsgruppe wird bei Bedarf außerdem je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der zuständigen städtischen Ämter (wie z. B. Amt 61, Amt 66, Amt 67, Amt 85).

 

 

Die Verwaltung schlägt Folgendes vor:

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Jugendhilfeplanung für den Bereich       Spielraumentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Nach § 80 SGB VIII in Verbindung mit § 79 soll die Jugendhilfeplanung fortgeschrieben  werden, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
  3. Nach § 78 SGB VIII soll hierzu, unter Federführung des Amtes für kommunale Jugendarbeit, eine Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung eingerichtet werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

 

1.           Der Bericht der Verwaltung zur Jugendhilfeplanung für den Bereich Spielraumentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.           Nach § 80 SGB VIII in Verbindung mit § 79 soll die Jugendhilfeplanung fortgeschrieben werden, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

3.           Nach § 78 SGB VIII wird hierzu, unter Federführung des Amtes für kommunale Jugendarbeit, eine Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung eingerichtet.

 


 

Anlagen: