Sachverhalt: Nach dem § 1 des SGB VIII hat die Jugendhilfe den Auftrag
dazu beizutragen, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen.“ Der § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) in Verbindung mit §
79 SGB VIII (Gesamtverantwortung) bildet die gesetzliche Grundlage, die die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Nach
Absatz 1 des § 80 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei: -
den
Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen -
den
Bedarf unter Berücksichtung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen
Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und -
die
zur Befriedigung des Bedarfs notwenigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu
planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf
befriedigt werden kann. Die Gestaltung einer kinder- und familiengerechten Umwelt
ist eine Aufgabe der Kommune, die durch den demographischen Wandel immer mehr
an Bedeutung gewinnt. Kinder- und Familienfreundlichkeit hat sich längst zu
einem wichtigen Standortfaktor entwickelt. Dabei spielt ein kinder- und
jugendfreundliches Lebensumfeld mit ausreichenden Spielmöglichkeiten eine
besonders große Rolle. Die körperlichen, geistigen und seelischen
Entwicklungspotentiale von Kindern, die ohne geeignete Spiel- und
Aufenthaltsbereiche aufwachsen, sind eingeschränkt. Deshalb ist es besonders
wichtig, dass Kinder und Jugendliche flächendeckend mit ansprechenden,
entwicklungsfördernden Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräumen versorgt sind.
Dabei geht es nicht nur um reine Spielplätze, sondern auch um Nischen,
Aufenthaltsflächen und Wege in der Nähe der Wohnung. Im Jahr 2009 wurde das Konzept „Die Stadt Regensburg:
kindgerecht und familienfreundlich“ im Stadtrat verabschiedet. Mit der
Leitlinie „Das Lebensumfeld von Familien in Regensburg soll kindgerecht
und familienfreundlich sein“ und mit den untergeordneten Zielen,
verpflichtet sich die Stadt Regensburg, das Lebens- und Wohnumfeld kinder- und
familienfreundlich zu gestalten. Der Spielraumentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 1987. Im
Jahr 2000 wurde er nur teilweise überarbeitet und kann für die derzeitige Situation
nicht mehr herangezogen werden. Die Situation hat sich in den letzen 20 Jahren
stark verändert. Durch bauliche Nachverdichtungen fallen zum Teil vorhandene
Freiflächen weg und der Nutzungsdruck auf die Spielplätze steigt. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen haben sich ebenso
verändert wie die Anforderungen, die an die Kinder und Jugendlichen gestellt
werden. Auch gibt es mittlerweile aktuelle Studien, die untersucht haben,
welche Qualitäten Spielplätze haben müssen, um gute Rahmenbedingungen für eine
positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. All diese
neuen Aspekte müssen bei der Spielraumplanung beachtet werden. Um auf die
heutigen Anforderungen angemessen eingehen zu können, bedarf es einer
aktualisierten Planungsgrundlage. Deshalb muss der Spielraumentwicklungsplan
von 1987 mit der Ergänzung von 2000 dringend überarbeitet werden. Dafür
braucht es eine fundierte aktuelle Datengrundlage über alle Spiel-, Erlebnis-
und Aufenthaltsräume in der Stadt und deren Erreichbarkeit und Vernetzung. Dies
muss sowohl die öffentlichen Spielplätze als auch Nischen und Aufenthaltsräume
sowie deren Vernetzung im Wohngebiet umfassen. Im Jahr
2000 erfolgte eine Erfassung der öffentlichen Spielplätze über eine Datenbank.
Dabei wurden die Spielplätze bewertet und die Daten erfasst. Seitdem gab es jedoch
größere Änderungen im Spielplatzbestand. Viele Spielplätze wurden grundlegend
saniert, einige wurden neu gebaut und manche wurden sanierungsbedürftig. Eine
aktuelle Datengrundlage wird sowohl für die Spielleitplanung als auch für die
Verwaltung der Spielplätze benötigt. Mit dem
Bewertungsraster aus dem Jahr 2000 können keine vollständigen aussagekräftigen
Schlüsse mehr über die jetzige Situation der Spiel- und Bolzplätze in
Regensburg gezogen werden. Deshalb ist eine erweiterte Datenerhebung über den
Bestand, die Bemessung der Einzugsbereiche sowie Informationen über die Zahl
der Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich notwendig. Im Rahmen der
Überarbeitung des Spielraumentwicklungsplanes soll ein Verfahren für die
Berechnung der Versorgung erarbeitet werden, die aufzeigt, wie mit Unter- bzw.
Überversorgung an Spielflächen umgegangen werden soll. Es muss
überprüft werden, inwieweit das Wohnumfeld in Regensburg kind- und
jugendgerecht ist, wo es verbessert werden und worauf im Rahmen der
Stadtplanung geachtet werden muss. Um zu gewährleisten, dass im Rahmen der
Stadtplanung die Belange von Kindern und Jugendlichen noch stärker berücksichtigt
werden, sollen ein verbindliches Prüfverfahren für die Stadtverwaltung und ein
Handbuch für Bauträger und Investoren erarbeitet werden. Das Amt für kommunale
Jugendarbeit hat sich für diese Thematik um eine externe Beratung und
Moderation durch das Servicebüro des „Nationalen Aktionsplans“ für
ein kindgerechtes Deutschland beworben. Das Amt für kommunale Jugendarbeit
empfiehlt, das Verfahren der „Spielleitplanung“ durchzuführen.
Dieses Verfahren ist in vielen Städten erfolgreich erprobt worden, muss jedoch
trotzdem auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Mit
diesem umfassenden Verfahren zur Erhaltung und Verbesserung des Lebensumfeldes
von Kindern und Jugendlichen werden nicht nur die offiziell zugewiesenen Spiel-
und Bewegungsflächen bearbeitet, sondern alle Flächen im Stadtgebiet wie z.B.
Straßen, Wege, Parkanlagen, Brachen, Siedlungsränder, Hauseingangsbereiche,
Höfe. etc. Durch vielfältige Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen
sowie speziell für die Spielleitplanung entwickelte professionelle Planungsinstrumente
werden die offiziellen und inoffiziellen Spiel-, Erlebnis-, und
Aufenthaltsräume in den Wohngebieten und deren Vernetzung systematisch erfasst
und bewertet. Aus dieser Bestandsaufnahme werden wiederum Maßnahmen zur
Verbesserung entwickelt. Das Verfahren der Spielleitplanung ist sehr aufwendig,
da es durch die genaue detaillierte Bestandsaufnahme und die konkrete
Ausarbeitung der Maßnahmen sehr in die Tiefe geht und damit qualitative
Aussagen zulässt. Deshalb soll vorerst ein Stadtteil exemplarisch bearbeitet
werden und – bei Erfolg - anschließend im Laufe der kommenden Jahre die
anderen Stadtteile folgen. Welcher Stadtteil ausgearbeitet werden soll wird durch
von Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung entschieden. Zusammenfassend
müssen folgende Themenbereiche in den Spielraumentwicklungsplan einfließen: -
Bestandsaufnahme
der Öffentlichen Spielplätze -
Bestandsaufnahme
der anderen Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume und deren Vernetzung -
Versorgungsanforderungen,
Umgang mit Spielflächendefizit, Flächensicherung -
Finanzierung
von Neubauten von Spielplätzen und Verpflichtung von Bauträgern -
Qualitätsanforderungen
bezüglich Spielflächen und der Erreichbarkeit -
Kinder-
und Jugendbeteiligung -
Umgang
mit Spielplätzen nach der Bayerischen Bauordnung: Qualität, Kontrolle -
Kriterien
und Prüfverfahren für eine kinderfreundliche Stadtplanung -
Handbuch
für Investoren -
Verbesserungsvorschläge,
Lösungsansätze und Maßnahmenkatalog zur Sicherung und gegebenenfalls
Verbesserung des Lebensumfeldes für Kinder und Jugendliche Es wird
vorgeschlagen, unter Federführung des Amtes für kommunale Jugendarbeit eine
Arbeitsgemeinschaft im Sinne des §78 SGB VIII mit folgender Zusammensetzung zu
bilden: ·
Der
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses oder ein/e Vertreter/in als
Vorsitzende/r ·
5
Stadträte (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler) ·
2
Vertreter bzw. Vertreterinnen des Stadtjugendrings ·
je
1 Vertreter der katholischen und der evangelischen kirchlichen Jugendarbeit ·
1
Vertreter/in der katholischen Jugendfürsorge ·
1
Vertreter/in des Don Bosco Zentrums ·
1
Vertreter der EJSA oder der Jugendwerkstatt ·
1
Vertreterin der Familienzentren ·
1
Vertreterin des Amtes für kommunale Jugendarbeit Es ist
vorgesehen, dass die Arbeitsgemeinschaft einzelne Spielplätze besichtigt und
durch Vorträge von externen Experten vertiefende Informationen erhält. Stellvertretend
für ihre Einrichtung haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Aufgabe,
die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen einzubringen. Zusätzlich sollen die
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit ihren Zielgruppen bei den nötigen
Beteiligungen mitarbeiten. Hinzugezogen
zu der Arbeitsgruppe wird bei Bedarf außerdem je ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin der zuständigen städtischen Ämter (wie z. B. Amt 61, Amt 66, Amt
67, Amt 85). Die
Verwaltung schlägt Folgendes vor:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt: 1.
Der
Bericht der Verwaltung zur Jugendhilfeplanung für den Bereich
Spielraumentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen. 2.
Nach
§ 80 SGB VIII in Verbindung mit § 79 soll die Jugendhilfeplanung
fortgeschrieben werden, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 3.
Nach
§ 78 SGB VIII wird hierzu, unter Federführung des Amtes für kommunale
Jugendarbeit, eine Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung eingerichtet.
Anlagen: |
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