Sachverhalt: Anlagen:
1 Luftbild mit Darstellung der 4 Bauabschnitte 1 Zeitplan zur Instandsetzung der Steinernen Brücke 1. Ausgangslage Am
01./17.12.2009 hat der Stadtrat die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass
die Steinerne Brücke in den Jahren 2010 bis 2013 vorbehaltlich der Finanzierung
instandgesetzt werden soll. Im Jahr 2010 sollte dabei unter dem genannten
Vorbehalt der Finanzierbarkeit und dem Vorliegen der denkmalpflegerischen
Erlaubnis im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Bauabschnitt 1 (Bogen
XII bis XV) umgesetzt werden. Der dem
Stadtrat vorgelegte Zeitplan folgte folgenden maßgeblichen Randbedingungen: Ø
Die
Verhandlungen mit den potentiellen Fördergebern mussten, mit Ausnahme des
Bundes, der für die vorbereitenden Maßnahmen am Bauabschnitt 1 (Behelfssteg,
Gerüste und Einhausungen) sowie für das Rampenbauwerk bereits Mittel aus dem
Programm zur Förderung der Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten
genehmigt hatte, erst noch geführt
werden. Ø
Die
Weiterbeauftragung der Planungsgemeinschaft für die Objektplanungsphasen
Ausführungsplanung (Lph 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) sowie Mitwirkung
an der Vergabe (Lph 7) konnte erst dann erfolgen, wenn die Finanzierung des
Projektes über die Fördergespräche gesichert war. Gleiches galt für die
Weiterbeauftragung der Tragwerksplaner. Ø
Die
Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege (BLfD, München) ist unabdingbare Voraussetzung für die
Ausschreibung der Bauarbeiten 2. Tatsächlicher Entscheidungsablauf Die
folgende Chronologie soll den tatsächlichen Ablauf der zwischenzeitlich
erfolgten Entscheidungen, die zwangsläufig Auswirkungen auf den im Dezember dem
Stadtrat vorgelegten Bauablaufplan haben mussten, verdeutlichen: 10.11.2009 Vorlage
des Entwurfs mit Kostenberechnung als Grundlage der Finanzierungsverhandlungen Nov.2009/Jan. 2010 Klärungs- und Sondierungsgespräche mit
BLfD und weiteren Fördergebern. 11.02.2010 Abschließendes
Fördergespräch mit verschiedenen Fördergebern Ergebnis:
Sicherung der Finanzierung mit Inaussichtsstellung des vorzeitigen Baubeginns 18.02.2010
Weiterbeauftragung der Planungsgemeinschaft und der Tragwerks- planer nach Sicherstellung der
Finanzierung als Voraussetzung für die weitere Planung z.B.
Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Lph
5-7 Objektplanung Lph 4-6
Tragwerksplanung 25.03.2010
Schriftliche
Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das BLfD Die
Einigung mit den Fördergebern war entscheidend für die Sicherstellung der
Finanzierung und Realisierung des Projektes. Mit dem Ergebnis vom 11. Februar
2010 konnte die für die Ausschreibung notwendige Ausführungsplanung vergeben
werden. Die sehr
umfangreichen, anspruchsvollen und komplexen Detailplanungen konnten damit
nicht mehr plangemäß erstellt werden. Andernfalls wäre dies zu Lasten der
Sorgfalt und Qualität gegangen und nicht zu verantworten gewesen.
Beispielsweise ist die Detailplanung der neuen Brückenoberfläche (Brüstungen
mit Belag) auf der Basis des ursprünglichen Brückenprofils mit seinem
unterschiedlichen geometrischen Profil äußerst schwierig und damit
zeitaufwendig. Gleiches gilt für die Detailplanung der steintechnischen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Brückenbögen, den Stirnwänden und den
Eisbrechern. Die
zeitlich verschobenen Vorbereitungen und Entscheidungen haben damit
zwangsläufig Auswirkungen auf den ursprünglichen Planungs- und Zeitablauf des
Projektes. Der Zeitplan gemäß dem Maßnahmebeschluss vom Dezember 2009 ist daher
trotz intensiver Bemühungen nicht mehr zu halten. 3. Vergabeverfahren Die
denkmalpflegerisch und handwerklich anspruchsvollen Arbeiten an der Steinernen
Brücke setzen eine außergewöhnliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
(z.B. Erfahrung, technische Ausstattung, fachkundige Arbeitskräfte) voraus.
Diese Leistungen können nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern, die
auf Instandsetzung historischer Bauwerke spezialisiert sind, erbracht werden. Um für die
Instandsetzung von vornherein eine optimale Qualität der verwendeten Materialen
insbesondere der eingesetzten Natursteine sowie eine qualitätsvolle Ausführung
durch die Firmen für alle vier Bauabschnitte zu erreichen, ist eine europaweite
beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 VOB/A
Abs. 4 zweckmäßig. Auf der Grundlage einer denkmalgerechten Instandsetzung
wurden für den Teilnahmewettbewerb z.B. in Bezug auf die Natursteinarbeiten der
Brückenoberfläche folgende Anforderungen definiert: ·
Ein
einheitliches Erscheinungsbild im Brüstungsverlauf muss von vornherein über
alle 4 Bauabschnitte sichergestellt sein. ·
Die
Natursteine müssen für die vier Bauabschnitte wegen der Einheitlichkeit aus
einem Bruch gewonnen werden. ·
Die
Oberflächenbearbeitung und das Versetzen der fertigen Natursteinelemente müssen
aus einer Hand gefertigt werden, um sichtbare Abweichungen in der Bearbeitung
zu vermeiden. ·
Für
die Lieferung und die Bauleistung der Natursteinarbeiten muss ein
Unternehmer die Gewährleistung übernehmen. Für die einzelnen Natursteingewerke
werden in der Reihenfolge der Veröffentlichung nach durchgeführtem europaweitem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb folgende Einzelvergaben durchgeführt: 1. Natursteinarbeiten am Mauerwerk der
Brückenbögen, Schildwände, Eisbrecher 2. Natursteinarbeiten Randeinfassungen 3. Natursteinarbeiten Fahrbahn Derzeit
laufen für die zwei ersten Leistungsbereiche Teilnahmewettbewerbe, über die
sich fachkundige und leistungsfähige Unternehmen für die genannten Leistungen
bewerben können. Wenn sie in einem Bewertungsverfahren in Bezug auf die
Qualität und Quantität der zu liefernden Natursteine die strengen
materialtechnischen Kriterien sowie die fachliche und leistungsmäßige Kompetenz
erfüllen können, erhalten die ausgewählten Firmen ein Leistungsverzeichnis zur
Angebotserstellung. Die Teilnahmewettbewerbe dauern von ihrer Veröffentlichung
bis zum Beschluss, an welche geeigneten Firmen das LV versendet wird, sieben
Wochen. Als Zeit zwischen LV-Versand und Auftragserteilung sind 10 Wochen
einzuplanen. Sie beinhalten neben der reinen Angebotsphase auch die Wertung,
die Laufzeiten innerhalb der Stadtverwaltung sowie vorgeschriebene
Einspruchsfristen. 4. Zeitablauf denkmalpflegerische
Erlaubnis Für die
durchzuführenden Bauarbeiten am Denkmal Steinerne Brücke ist laut
Denkmalschutzgesetz eine denkmalpflegerische Erlaubnis erforderlich, die von
der Stadt Regensburg als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Zur
fachlichen Beurteilung wird dabei das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
(BLfD) hinzugezogen. Das BLfD
hat u.a. zur Auflage gemacht, dass zur abschließenden Beurteilung der
denkmalpflegerischen Fragen auch gegenüber anderen Fördergebern die
erarbeiteten Leistungsverzeichnisse zur Abstimmung dem BLfD vorgelegt werden
müssen. Dieses Procedere ist derzeit im Gange. 5. Notwendigkeit
der Änderung des Bauablaufes Grundlage des ursprünglichen Bauzeitenplans war die für die
Qualität und Nachhaltigkeit der Instandsetzungsarbeiten unabdingbare Bedingung,
dass die einzelnen Bauabschnitte wegen der witterungsabhängigen Arbeiten bei
den Natursteinarbeiten und bei der Sanierung des Füllmauerwerkes einschließlich
Abdichtung – der eingesetzte Kalkmörtel kann nur bei einer
Bauwerkstemperatur von über + 5° C verarbeitet und die gespritzte
Kunststoffabdichtung nur bei Plustemperaturen aufgebracht werden –
jeweils nur in der warmen Jahreszeit durchgeführt werden können. Dies bedeutet,
dass für diese Arbeiten jeweils nur 9 Monate zur Verfügung stehen. Sie sind im
Frühjahr zu beginnen, um wie geplant einen Bauabschnitt pro Jahr realisieren zu
können. In der Übergangszeit Winter/Frühjahr müssen die Stahlkonstruktionen des
Behelfssteges und des Gerüstes an den nächsten Bauabschnitt umgesetzt und ggf.
erweitert werden. Das Gerüst wird der jeweiligen Brückengeometrie folgend neu
errichtet. Für den 1. Bauabschnitt waren im Jahr 2010 unter den
genannten Bedingungen nach dem Bauzeitenplan im Dezember 2009 folgende
zeitkritische Bauarbeiten vorgesehen: ·
Instandsetzungsarbeiten
Bögen XII bis XV Mai
bis Mitte Nov. 2010 ·
Neubau
der Brückenoberfläche (Brüstungen und Belag) Mai
bis Mitte Nov. 2010 ·
Sanierung
histor. Füllmauerwerk/Mauerwerksabdichtung Juni
bis Oktober 2010 Aufgrund der eingangs genannten
Verzögerungen im Vorbereitungs- und Entscheidungsablauf und den zeitlichen
Auswirkungen auf die notwendigen Planungsphasen konnten die Natursteinarbeiten
sowie die Arbeiten zur Instandsetzung des Füllmauerwerkes mit Abdichtung nicht
wie geplant Anfang des Jahres ausgeschrieben und rechtzeitig zur Bausaison 2010
vergeben werden. Der vorgezogene Teilnahmewettbewerb
und die anschließende Ausschreibungsphase bringen es mit sich, dass die
Natursteinarbeiten für die Brückenoberfläche Ende September 2010 und die
Mauerwerksbögen Mitte August 2010 vergeben werden können. Nach der notwendigen
Materialgewinnung und anschließenden Steinbearbeitung verlagern sich die
zeitkritischen, da witterungsabhängigen Versetzarbeiten der Natursteine sowohl
bei der Brückenoberfläche (Brüstungen, Belag) als auch bei den Instandsetzungsarbeiten
in die kalte Jahreszeit. Diese Arbeiten können wegen der
Temperaturempfindlichkeit des Materials jedoch nicht in einer Winterbaustelle
fortgesetzt werden. Ein Aufheizen des Bauwerkes ist nicht möglich. Daraus ergibt sich nach dem heutigen Stand, dass die
Arbeiten im 1. Bauabschnitt nicht mehr im Kalenderjahr 2010 abgeschlossen
werden können. Erwartet wird, den 1. Bauabschnitt erst in der zweiten Hälfte
des Jahres 2011 zum Abschluss zu bringen. Da der 1. Bauabschnitt mit der
Instandsetzung der wertvollen aber stark geschädigten romanischen Bögen die
schwierigste Phase umfasst, ist eine Verlängerung des 1. Bauabschnittes in das
Jahr 2011 aus fachlichen Gründen notwendig und gerechtfertigt. Der erste Bauabschnitt wird 2010
u.a. mit den Instandsetzungsmaßnahmen am Natursteinmauerwerk (Bögen,
Schildwände, Pfeiler) begonnen. Hier werden nach Einbau von
Abstützkonstruktionen stark geschädigte Steine an den Bögen XII und XIII im
Bereich der seitlich begrenzenden Schildbögen ausgetauscht. Durch die bis zu 3 Monate dauernde
Materialgewinnung und nachfolgende Steinbearbeitung der Randeinfassung werden
im 1. Bauabschnitt diese Arbeiten erst im April 2011 beginnen können. Nach Austausch des geschädigten
Füllmauerwerkes im Anschluss an das Setzen der Randeinfassungen (Brüstungen)
kann der Neuaufbau des Oberbaues mit Abdichtung, Tragschicht, Sandbett und
Belag im August 2011 beginnen und im Oktober 2011 enden. Die Abläufe der Bauabschnitte 2 - 4
erfolgen stets in ähnlicher Weise und in etwa in den gleichen Monaten: –
Im
Herbst werden Fundamentierungen und Stützungen für die Gerüst- und
Behelfsbauwerke errichtet. –
Ab
März erfolgt der Rückbau des Oberbaues. –
Im
April beginnen die Instandsetzungsarbeiten und Vorbereitungen zum Versetzen der
Randeinfassungen des Oberbaues im aktuellen Bauabschnitt. Parallel werden die
Schildwände und Eisbrecher des davor durchgeführten Bauabschnittes
instandgesetzt. –
Anfang
Mai werden die Randeinfassungen gesetzt. –
Im
Juni / Juli erfolgt der Austausch geschädigten Füllmauerwerkes –
Ab
August wird der Oberbau mit Abdichtung, Tragschicht, Bettung und Belag
hergestellt und bis im November abgeschlossen sein. –
Danach
folgt, wie im ersten Bauabschnitt beschrieben, der Abbau von Gerüsten und
Behelfen. Ergänzend zu den Maßnahmen an der Steinernen Brücke wird die
Rampe zum Oberen Wöhrd ab September 2012 rückgebaut. Die historischen Pfeiler
bleiben bestehen und werden im Sommer 2013 instandgesetzt. Nach Sicherung der
historischen Substanz der Pfeiler erfolgt ein Neubau der Fahrbahn ab Herbst
2013. Die Fertigstellung der Rampe erfolgt mit Abschluss des 4. Bauabschnittes
an der Steinernen Brücke bis zum Herbst 2014.
6. Auswirkungen
des geänderten Bauablaufes auf die Finanzierung Durch die Verlängerung des ersten Bauabschnittes bis Ende
2011 entstehen beim Gewerk Gerüst zusätzliche Vorhaltekosten von ca. 80.000
€. Beim Behelf und bei den anderen Gewerken sind keine zusätzlichen,
bauzeitabhängigen Kosten zu erwarten. Somit sind für die weiteren Bauabschnitte
keine Veränderungen gegenüber der vorliegenden Kostenberechnung ableitbar. Im Rahmen mehrerer Abstimmungsgespräche wurde geklärt, ob
die Verlängerung der Bauzeit um ein Jahr auf 2014 durch eine Neuordnung der von
den jeweiligen Fördergebern zu finanzierenden Gewerke mit ihren jeweiligen
Förderrichtlinien in Einklang gebracht werden kann. Diese Abstimmung war
insbesondere für die Bereiche der EFRE – Mittel und für die bereits
bewilligten Mittel des Welterbetopfes des Bundes zwingend erforderlich, nachdem
eine Förderung dieser beiden Fördergeber nur bis 2013 möglich ist. Nach Aussage
der beiden Fördergeber ist eine neue Zuordnung der geförderten Gewerke möglich.
Eine Förderung der Gewerke in den Bauabschnitten 1 bis 3 in den Jahren 2010 bis
2013 durch diese beiden Fördergeber und eine Schlussfinanzierung im 4.
Bauabschnitt im Jahr 2014 durch die weiteren Fördergeber sowie durch den
Eigenanteil der Stadt Regensburg ist somit nicht förderschädlich. 7. Derzeitige
Baumaßnahmen Nach der
Fertigstellung und Eröffnung des Behelfssteges wurden in den letzten Wochen die
Gerüstbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt von Bogen XII – XV
durchgeführt. Um die Instandsetzungsmaßnahmen weitgehend im Trockenen ausführen
zu können und die Brücke im Bauzustand nicht unnötig mit Regenwasser zu
beaufschlagen, werden die Bögen komplett eingerüstet und mit einer Überdachung
versehen. (vgl. Maßnahmenbeschluss vom
15./24.09.2009) Die
Gerüstbauarbeiten befinden sich derzeit im Verzug. Dieser wurde der
beauftragten Firma durch das Tiefbauamt angezeigt. Die Fertigstellung der
Gerüste für den ersten Bauabschnitt erfolgt voraussichtlich Mitte Juni. Nach
Abschluss der Gerüstbauarbeiten werden zunächst die alten Brüstungen abgebaut
und die Randstreifen und Teile des Belages bis auf eine Fahrgasse in der Mitte
aufgenommen. Um die historische Substanz der romanischen Bögen im Bereich der
Kontaktzone zum Oberbau der 60er Jahren nicht zu schädigen, muss der Rückbau
sehr vorsichtig erfolgen. Anschließend werden gemäß Auflage der Denkmalpflege
bauhistorische Untersuchungen an der freigelegten historischen Substanz durchgeführt.
Dabei wird erstmals auch von oben erkennbar werden, inwieweit sich die
seitlichen Schildwände vom historischen Mauerwerkskern abgelöst haben. Die
dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen planerisch ausgewertet und ggf. noch in
das Instandsetzungskonzept eingearbeitet werden. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Änderung des ursprünglich geplanten Bau- und Zeitablaufs
für die Instandsetzung der Steinernen Brücke von 2010 bis 2013 und der dadurch
bedingten Verschiebung der Baumaßnahme in den Zeitraum von 2010 bis 2014 wird
zugestimmt.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||