Vorlage - VO/10/5454/65  

 
 
Betreff: Instandsetzung der Steinernen Brücke ? Änderung des
Bau- und Zeitablaufes (Änderung des Maßnahmenbeschlusses vom 01./17.12.2009)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
08.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:         1          Luftbild mit Darstellung der 4 Bauabschnitte

                        1          Zeitplan zur Instandsetzung der Steinernen Brücke             

 

1.      Ausgangslage

 

Am 01./17.12.2009 hat der Stadtrat die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass die Steinerne Brücke in den Jahren 2010 bis 2013 vorbehaltlich der Finanzierung instandgesetzt werden soll. Im Jahr 2010 sollte dabei unter dem genannten Vorbehalt der Finanzierbarkeit und dem Vorliegen der denkmalpflegerischen Erlaubnis im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Bauabschnitt 1 (Bogen XII bis XV) umgesetzt werden.

 

Der dem Stadtrat vorgelegte Zeitplan folgte folgenden maßgeblichen Randbedingungen:

 

Ø      Die Verhandlungen mit den potentiellen Fördergebern mussten, mit Ausnahme des Bundes, der für die vorbereitenden Maßnahmen am Bauabschnitt 1 (Behelfssteg, Gerüste und Einhausungen) sowie für das Rampenbauwerk bereits Mittel aus dem Programm zur Förderung der Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten genehmigt hatte, erst  noch geführt werden.

Ø      Die Weiterbeauftragung der Planungsgemeinschaft für die Objektplanungsphasen Ausführungsplanung (Lph 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) sowie Mitwirkung an der Vergabe (Lph 7) konnte erst dann erfolgen, wenn die Finanzierung des Projektes über die Fördergespräche gesichert war. Gleiches galt für die Weiterbeauftragung der Tragwerksplaner.

Ø      Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD, München) ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausschreibung der Bauarbeiten

 

2.      Tatsächlicher Entscheidungsablauf

 

Die folgende Chronologie soll den tatsächlichen Ablauf der zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen, die zwangsläufig Auswirkungen auf den im Dezember dem Stadtrat vorgelegten Bauablaufplan haben mussten, verdeutlichen:

 

10.11.2009                     Vorlage des Entwurfs mit Kostenberechnung als Grundlage der                                        Finanzierungsverhandlungen

 

Nov.2009/Jan. 2010       Klärungs- und Sondierungsgespräche mit BLfD und weiteren Fördergebern.

 

11.02.2010                     Abschließendes Fördergespräch mit verschiedenen Fördergebern

                                       Ergebnis: Sicherung der Finanzierung mit Inaussichtsstellung des vorzeitigen Baubeginns

 

18.02.2010                     Weiterbeauftragung der Planungsgemeinschaft und der Tragwerks-

               planer nach Sicherstellung der Finanzierung als Voraussetzung für

               die weitere Planung z.B. Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen

                                       Lph 5-7 Objektplanung

                                       Lph 4-6 Tragwerksplanung

 

25.03.2010                                          Schriftliche Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das BLfD

 

Die Einigung mit den Fördergebern war entscheidend für die Sicherstellung der Finanzierung und Realisierung des Projektes. Mit dem Ergebnis vom 11. Februar 2010 konnte die für die Ausschreibung notwendige Ausführungsplanung vergeben werden.

Die sehr umfangreichen, anspruchsvollen und komplexen Detailplanungen konnten damit nicht mehr plangemäß erstellt werden. Andernfalls wäre dies zu Lasten der Sorgfalt und Qualität gegangen und nicht zu verantworten gewesen. Beispielsweise ist die Detailplanung der neuen Brückenoberfläche (Brüstungen mit Belag) auf der Basis des ursprünglichen Brückenprofils mit seinem unterschiedlichen geometrischen Profil äußerst schwierig und damit zeitaufwendig. Gleiches gilt für die Detailplanung der steintechnischen Instandsetzungsmaßnahmen an den Brückenbögen, den Stirnwänden und den Eisbrechern.

 

Die zeitlich verschobenen Vorbereitungen und Entscheidungen haben damit zwangsläufig Auswirkungen auf den ursprünglichen Planungs- und Zeitablauf des Projektes. Der Zeitplan gemäß dem Maßnahmebeschluss vom Dezember 2009 ist daher trotz intensiver Bemühungen nicht mehr zu halten.

 

3.      Vergabeverfahren

 

Die denkmalpflegerisch und handwerklich anspruchsvollen Arbeiten an der Steinernen Brücke setzen eine außergewöhnliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (z.B. Erfahrung, technische Ausstattung, fachkundige Arbeitskräfte) voraus. Diese Leistungen können nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern, die auf Instandsetzung historischer Bauwerke spezialisiert sind, erbracht werden.

 

Um für die Instandsetzung von vornherein eine optimale Qualität der verwendeten Materialen insbesondere der eingesetzten Natursteine sowie eine qualitätsvolle Ausführung durch die Firmen für alle vier Bauabschnitte zu erreichen, ist eine europaweite beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 VOB/A Abs. 4 zweckmäßig.

 

Auf der Grundlage einer denkmalgerechten Instandsetzung wurden für den Teilnahmewettbewerb z.B. in Bezug auf die Natursteinarbeiten der Brückenoberfläche folgende Anforderungen definiert:

·         Ein einheitliches Erscheinungsbild im Brüstungsverlauf muss von vornherein über alle 4 Bauabschnitte sichergestellt sein.

·         Die Natursteine müssen für die vier Bauabschnitte wegen der Einheitlichkeit aus einem Bruch gewonnen werden.

·         Die Oberflächenbearbeitung und das Versetzen der fertigen Natursteinelemente müssen aus einer Hand gefertigt werden, um sichtbare Abweichungen in der Bearbeitung zu vermeiden.

·         Für die Lieferung und die Bauleistung der Natursteinarbeiten muss ein Unternehmer die Gewährleistung übernehmen.

 

Für die einzelnen Natursteingewerke werden in der Reihenfolge der Veröffentlichung nach durchgeführtem europaweitem öffentlichem Teilnahmewettbewerb folgende Einzelvergaben durchgeführt:

 

1.   Natursteinarbeiten am Mauerwerk der Brückenbögen, Schildwände, Eisbrecher
Teilnahmewettbewerb für Verarbeitung und Einbauleistung für alle 4 Bauabschnitte - keine Nachbewerbungen; jeweils neue Einzelvergaben der einzelnen Bauabschnitte an den günstigsten Bieter aus dem über den Teilnahmewettbewerb gefundenen Bieterkreis

2.   Natursteinarbeiten Randeinfassungen
Wettbewerb für Materiallieferung, Verarbeitung und Versetzleistung für die Brüstungen, Schrammborde und Friessteine für alle 4 Bauabschnitte; Gesamtvergabe aller Bauabschnitte an einen Unternehmer; bauabschnittsweises Abrufen der Leistung

3.   Natursteinarbeiten Fahrbahn
Wettbewerb für Materiallieferung, Verarbeitung und Versetzleistung für die Fahrbahn für alle 4 Bauabschnitte; Gesamtvergabe aller Bauabschnitte an einen Unternehmer; bauabschnittsweises Abrufen der Leistung

Derzeit laufen für die zwei ersten Leistungsbereiche Teilnahmewettbewerbe, über die sich fachkundige und leistungsfähige Unternehmen für die genannten Leistungen bewerben können. Wenn sie in einem Bewertungsverfahren in Bezug auf die Qualität und Quantität der zu liefernden Natursteine die strengen materialtechnischen Kriterien sowie die fachliche und leistungsmäßige Kompetenz erfüllen können, erhalten die ausgewählten Firmen ein Leistungsverzeichnis zur Angebotserstellung. Die Teilnahmewettbewerbe dauern von ihrer Veröffentlichung bis zum Beschluss, an welche geeigneten Firmen das LV versendet wird, sieben Wochen. Als Zeit zwischen LV-Versand und Auftragserteilung sind 10 Wochen einzuplanen. Sie beinhalten neben der reinen Angebotsphase auch die Wertung, die Laufzeiten innerhalb der Stadtverwaltung sowie vorgeschriebene Einspruchsfristen.

 

4.      Zeitablauf denkmalpflegerische Erlaubnis

 

Für die durchzuführenden Bauarbeiten am Denkmal Steinerne Brücke ist laut Denkmalschutzgesetz eine denkmalpflegerische Erlaubnis erforderlich, die von der Stadt Regensburg als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Zur fachlichen Beurteilung wird dabei das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hinzugezogen.

 

Das BLfD hat u.a. zur Auflage gemacht, dass zur abschließenden Beurteilung der denkmalpflegerischen Fragen auch gegenüber anderen Fördergebern die erarbeiteten Leistungsverzeichnisse zur Abstimmung dem BLfD vorgelegt werden müssen. Dieses Procedere ist derzeit im Gange.

 

5.   Notwendigkeit der Änderung des Bauablaufes

 

Grundlage des ursprünglichen Bauzeitenplans war die für die Qualität und Nachhaltigkeit der Instandsetzungsarbeiten unabdingbare Bedingung, dass die einzelnen Bauabschnitte wegen der witterungsabhängigen Arbeiten bei den Natursteinarbeiten und bei der Sanierung des Füllmauerwerkes einschließlich Abdichtung – der eingesetzte Kalkmörtel kann nur bei einer Bauwerkstemperatur von über + 5° C verarbeitet und die gespritzte Kunststoffabdichtung nur bei Plustemperaturen aufgebracht werden – jeweils nur in der warmen Jahreszeit durchgeführt werden können. Dies bedeutet, dass für diese Arbeiten jeweils nur 9 Monate zur Verfügung stehen. Sie sind im Frühjahr zu beginnen, um wie geplant einen Bauabschnitt pro Jahr realisieren zu können. In der Übergangszeit Winter/Frühjahr müssen die Stahlkonstruktionen des Behelfssteges und des Gerüstes an den nächsten Bauabschnitt umgesetzt und ggf. erweitert werden. Das Gerüst wird der jeweiligen Brückengeometrie folgend neu errichtet.

 

Für den 1. Bauabschnitt waren im Jahr 2010 unter den genannten Bedingungen nach dem Bauzeitenplan im Dezember 2009 folgende zeitkritische Bauarbeiten vorgesehen:

 

·         Instandsetzungsarbeiten Bögen XII bis XV                                   Mai bis Mitte Nov. 2010

·         Neubau der Brückenoberfläche (Brüstungen und Belag)            Mai bis Mitte Nov. 2010

·         Sanierung histor. Füllmauerwerk/Mauerwerksabdichtung           Juni bis Oktober 2010

 

Aufgrund der eingangs genannten Verzögerungen im Vorbereitungs- und Entscheidungsablauf und den zeitlichen Auswirkungen auf die notwendigen Planungsphasen konnten die Natursteinarbeiten sowie die Arbeiten zur Instandsetzung des Füllmauerwerkes mit Abdichtung nicht wie geplant Anfang des Jahres ausgeschrieben und rechtzeitig zur Bausaison 2010 vergeben werden.

Der vorgezogene Teilnahmewettbewerb und die anschließende Ausschreibungsphase bringen es mit sich, dass die Natursteinarbeiten für die Brückenoberfläche Ende September 2010 und die Mauerwerksbögen Mitte August 2010 vergeben werden können. Nach der notwendigen Materialgewinnung und anschließenden Steinbearbeitung verlagern sich die zeitkritischen, da witterungsabhängigen Versetzarbeiten der Natursteine sowohl bei der Brückenoberfläche (Brüstungen, Belag) als auch bei den Instandsetzungsarbeiten in die kalte Jahreszeit. Diese Arbeiten können wegen der Temperaturempfindlichkeit des Materials jedoch nicht in einer Winterbaustelle fortgesetzt werden. Ein Aufheizen des Bauwerkes ist nicht möglich.

Daraus ergibt sich nach dem heutigen Stand, dass die Arbeiten im 1. Bauabschnitt nicht mehr im Kalenderjahr 2010 abgeschlossen werden können. Erwartet wird, den 1. Bauabschnitt erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 zum Abschluss zu bringen. Da der 1. Bauabschnitt mit der Instandsetzung der wertvollen aber stark geschädigten romanischen Bögen die schwierigste Phase umfasst, ist eine Verlängerung des 1. Bauabschnittes in das Jahr 2011 aus fachlichen Gründen notwendig und gerechtfertigt.

 

Der erste Bauabschnitt wird 2010 u.a. mit den Instandsetzungsmaßnahmen am Natursteinmauerwerk (Bögen, Schildwände, Pfeiler) begonnen. Hier werden nach Einbau von Abstützkonstruktionen stark geschädigte Steine an den Bögen XII und XIII im Bereich der seitlich begrenzenden Schildbögen ausgetauscht.

Durch die bis zu 3 Monate dauernde Materialgewinnung und nachfolgende Steinbearbeitung der Randeinfassung werden im 1. Bauabschnitt diese Arbeiten erst im April 2011 beginnen können.

Nach Austausch des geschädigten Füllmauerwerkes im Anschluss an das Setzen der Randeinfassungen (Brüstungen) kann der Neuaufbau des Oberbaues mit Abdichtung, Tragschicht, Sandbett und Belag im August 2011 beginnen und im Oktober 2011 enden.

Die Abläufe der Bauabschnitte 2 - 4 erfolgen stets in ähnlicher Weise und in etwa in den gleichen Monaten:

        Im Herbst werden Fundamentierungen und Stützungen für die Gerüst- und Behelfsbauwerke errichtet.

        Ab März erfolgt der Rückbau des Oberbaues.

        Im April beginnen die Instandsetzungsarbeiten und Vorbereitungen zum Versetzen der Randeinfassungen des Oberbaues im aktuellen Bauabschnitt. Parallel werden die Schildwände und Eisbrecher des davor durchgeführten Bauabschnittes instandgesetzt.

        Anfang Mai werden die Randeinfassungen gesetzt.

        Im Juni / Juli erfolgt der Austausch geschädigten Füllmauerwerkes

        Ab August wird der Oberbau mit Abdichtung, Tragschicht, Bettung und Belag hergestellt und bis im November abgeschlossen sein.

        Danach folgt, wie im ersten Bauabschnitt beschrieben, der Abbau von Gerüsten und Behelfen.

 

Ergänzend zu den Maßnahmen an der Steinernen Brücke wird die Rampe zum Oberen Wöhrd ab September 2012 rückgebaut. Die historischen Pfeiler bleiben bestehen und werden im Sommer 2013 instandgesetzt. Nach Sicherung der historischen Substanz der Pfeiler erfolgt ein Neubau der Fahrbahn ab Herbst 2013. Die Fertigstellung der Rampe erfolgt mit Abschluss des 4. Bauabschnittes an der Steinernen Brücke bis zum Herbst 2014. 

 

6.   Auswirkungen des geänderten Bauablaufes auf die Finanzierung

 

Durch die Verlängerung des ersten Bauabschnittes bis Ende 2011 entstehen beim Gewerk Gerüst zusätzliche Vorhaltekosten von ca. 80.000 €. Beim Behelf und bei den anderen Gewerken sind keine zusätzlichen, bauzeitabhängigen Kosten zu erwarten. Somit sind für die weiteren Bauabschnitte keine Veränderungen gegenüber der vorliegenden Kostenberechnung ableitbar.

Im Rahmen des Finanzierungsgespräches der potentiellen Fördergeber am 11.02.2010 wurde im Hinblick auf die ermittelten Gesamtkosten von 19,26 Mio € ein schlüssiges Finanzierungskonzept entwickelt. Neben den bereits bewilligten Mitteln aus dem Programm zur Förderung von Investitionen in nationale UNESCO – Welterbestätten in Höhe von 5, 0 Mio € beinhaltet das Finanzierungskonzept als weitere Fördergeber die Oberste Baubehörde mit den Mitteln aus dem Bereich der Städtebauförderung sowie aus dem EU-Förderbereich EFRE, das Bayerische Wissenschaftsministeriums mit dem Entschädigungsfonds, den Kulturfonds Bayern, die Bayerische Landesstiftung, den Bezirk Oberpfalz sowie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit einer gesamten Förderhöhe von 9,29 Mio €. Mit der Eigenleistung der Stadt Regensburg in Höhe von 4,47 Mio € und dem bereits mit 0,5 Mio € finanzierten Vorprojekt ergeben sich insgesamt die erforderlichen Finanzierungsmittel in Höhe von 19,26 Mio €.

 

Im Rahmen mehrerer Abstimmungsgespräche wurde geklärt, ob die Verlängerung der Bauzeit um ein Jahr auf 2014 durch eine Neuordnung der von den jeweiligen Fördergebern zu finanzierenden Gewerke mit ihren jeweiligen Förderrichtlinien in Einklang gebracht werden kann. Diese Abstimmung war insbesondere für die Bereiche der EFRE – Mittel und für die bereits bewilligten Mittel des Welterbetopfes des Bundes zwingend erforderlich, nachdem eine Förderung dieser beiden Fördergeber nur bis 2013 möglich ist. Nach Aussage der beiden Fördergeber ist eine neue Zuordnung der geförderten Gewerke möglich. Eine Förderung der Gewerke in den Bauabschnitten 1 bis 3 in den Jahren 2010 bis 2013 durch diese beiden Fördergeber und eine Schlussfinanzierung im 4. Bauabschnitt im Jahr 2014 durch die weiteren Fördergeber sowie durch den Eigenanteil der Stadt Regensburg ist somit nicht förderschädlich.

 

7.   Derzeitige Baumaßnahmen

 

Nach der Fertigstellung und Eröffnung des Behelfssteges wurden in den letzten Wochen die Gerüstbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt von Bogen XII – XV durchgeführt. Um die Instandsetzungsmaßnahmen weitgehend im Trockenen ausführen zu können und die Brücke im Bauzustand nicht unnötig mit Regenwasser zu beaufschlagen, werden die Bögen komplett eingerüstet und mit einer Überdachung versehen. (vgl. Maßnahmenbeschluss vom 15./24.09.2009)

 

Die Gerüstbauarbeiten befinden sich derzeit im Verzug. Dieser wurde der beauftragten Firma durch das Tiefbauamt angezeigt. Die Fertigstellung der Gerüste für den ersten Bauabschnitt erfolgt voraussichtlich Mitte Juni.

 

Nach Abschluss der Gerüstbauarbeiten werden zunächst die alten Brüstungen abgebaut und die Randstreifen und Teile des Belages bis auf eine Fahrgasse in der Mitte aufgenommen. Um die historische Substanz der romanischen Bögen im Bereich der Kontaktzone zum Oberbau der 60er Jahren nicht zu schädigen, muss der Rückbau sehr vorsichtig erfolgen. Anschließend werden gemäß Auflage der Denkmalpflege bauhistorische Untersuchungen an der freigelegten historischen Substanz durchgeführt. Dabei wird erstmals auch von oben erkennbar werden, inwieweit sich die seitlichen Schildwände vom historischen Mauerwerkskern abgelöst haben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen planerisch ausgewertet und ggf. noch in das Instandsetzungskonzept eingearbeitet werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Änderung des ursprünglich geplanten Bau- und Zeitablaufs für die Instandsetzung der Steinernen Brücke von 2010 bis 2013 und der dadurch bedingten Verschiebung der Baumaßnahme in den Zeitraum von 2010 bis 2014 wird zugestimmt.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_zum PA 08.06.10_StR 17.06.10 (543 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_zum PA 08.06.10_StR 17.06.10 (854 KB)