Sachverhalt: Planungsauftrag Die Verwaltung wurde im Februar 2009 mit der Vorbereitung
und Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer
altstadtnahen Donaubrücke für Linienbusse beauftragt. Ziel ist es, für die
beiden ÖPNV-Brückentrassen östlich und westlich der Steinernen Brücke
städtebaulich qualitätvolle Lösungen zu finden. Mit Beschluss 33 COM 7B.105 des UNESCO- Welterbekomitees in
Sevilla wurde im Juni 2009 dem vorgesehenen Wettbewerbsverfahren grundsätzlich
zugestimmt. Ergänzend wurde eine zusammenfassende Darstellung und Evaluierung
sämtlicher relevanter Planungsunterlagen im Rahmen eines
Welterbeverträglichkeitsgutachtens gefordert. Die Erforderlichkeit eines
Welterbeverträglichkeitsgutachtens vor der Wettbewerbsauslobung wurde mit
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst vom August 2009 bekräftigt. Büroauswahlverfahren Im Rahmen eines freien Verhandlungsverfahrens wurde aus
einer Reihe von international renommierten Gutachterteams die Bürogemeinschaft §
terra.nova
Landschaftsarchitektur / Stadtplaner, München mit §
EISENLAUER
VOITH Architekten und Stadtplaner, München ausgewählt und im Februar 2010 mit der Erstellung eines
Welterbeverträglichkeitsgutachtens für ÖPNV-Ersatztrassen in Regensburg
beauftragt. Gutachtenerstellung Bei einer Auftaktveranstaltung im Februar 2010 wurden die
Grundlagen zur Erstellung des Welterbeverträglichkeitsgutachtens aufgestellt
und ein gemeinsam erarbeiteter Kriterienkatalog entwickelt. Weitere
Abstimmungsgespräche zwischen mit den Gutachtern und den städtischen
Fachstellen fanden im März und April 2010 statt. Am 23. März 2010 wurden die Mitglieder des Regensburger
Welterbesteuerungskomitees in einem Zwischenbericht zur
Welterbeverträglichkeitsstudie für eine mögliche altstadtnahe Donauquerung
durch die Gutachter informiert. Das Welterbesteuerungskomitee hat hierbei den
methodischen Ansatz der Studie bestätigt. Am 12. Mai 2010 wurde die Endfassung des Gutachtens an Herrn
Prof. Lipp und alle Mitglieder des Welterbesteuerungskomitees weitergeleitet. Am
28. Mai wurde die Endfassung des WEV-Gutachtens mit einem Begleitschreiben der
Stadt Regensburg an die UNESCO übergeben. Ergebnis des Gutachtens In der Betrachtung der wesentlichen
Kriterien zur Sicherung des außergewöhnlich universellen Wertes des Welterbes
„Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ (outstanding universal value)
kommen die Gutachter zu der Aussage: „Die vorliegende
Studie widmet sich der zentralen Frage, ob der außergewöhnliche universelle
Wert (AUW / engl. OUV) der Welterbestätte Regensburg durch das Errichten einer
ÖPNV-Ersatztrasse, zu der zwei alternative Konzepte und zwei Standortoptionen
vorliegen, maßgeblich herabgesetzt oder dauerhaft beschädigt wird. Beide
Trassenvarianten entfalten aufgrund ihrer jeweils spezifischen Lagen im
städtischen Kontext sehr unterschiedliche Wirkungsmechanismen in Bezug auf das
Erscheinungsbild des Welterbes. Die
Westtrasse besitzt durch ihre Nähe zum historischen Zentrum grundsätzlich einen
beachtenswerten Einfluss und Beeinträchtigungspotenzial gegenüber den zentralen
Bestimmungsfaktoren des Weltkulturerbes. Bei der Bewertung möglicher
Auswirkungen auf die Authentizität und Integrität des schützenswerten Gutes und
seinen außergewöhnlichen universellen Wert ist zu beachten, dass der südliche
Anschlussbereich der Trassenlage West im Mittelalter ein robuster Verkehrs- und
Wirtschaftsraum war. Die Donau war ein bedeutender Verkehrsweg und die entlang
des Donausüdufers angelegten Holz- und Weinländen waren Orte des
Güterumschlags, die Anlieferungszone der Stadt. Mit seiner Lage im Norden, vor
den Mauern der Stadt, diente dieser Stadtbereich vorwiegend funktionalen
Bedürfnissen und besaß keinen repräsentativen Charakter. Für
den Standortbereich der Osttrasse ist keine vergleichbare Bedeutung innerhalb
des mittelalterlichen Stadtgefüges bekannt. Sie befindet sich zudem in einer
Randposition zu Stadt-amhof und insbesondere zum baulichen Ensemble der
Regensburger Altstadt. Aufgrund der bestehenden räumlichen Distanzen und der
eingeschränkten Sichtbarkeit der Osttrasse ist sie in Bezug auf das
Erscheinungsbild der Stadt nahezu wirkungslos und damit ohne maßgeblichen
Einfluss auf den außergewöhnlichen universellen Wert des Weltkulturerbes. Da
die ausführlichen Untersuchungen zu den visuellen Auswirkungen der beiden
Trassenoptionen im Stadtbild auch für die Westtrasse das Ergebnis erbrachten,
dass ihre Trassenführungen in der dargelegten Form keine massiven Störungen des
Stadtbilds oder der Wirkung des Altstadtensembles entfalten und dadurch keine
unverträglichen Beeinträchtigungen des außergewöhnlichen universellen Werts des
Guts verursachen, werden seitens der Gutachter beide Optionen als
welterbeverträglich beurteilt. Sie werden zudem als Maßnahmen im nominierten
Gebiet eingestuft, die geeignet erscheinen, die Lebensfähigkeit der Altstadt
nachhaltig zu stärken. Sie entsprechen damit einem wichtigen Eckpunkt im
Bemühen um den dauerhaften Erhalt des außergewöhnlichen universellen Werts der
Welterbestätte Regensburg mit Stadtamhof“. Weiteres Vorgehen und Zeitplanung Die Welterbeverträglichkeitsgutachten soll im Juli 2010 dem
UNESCO-Welterbekomitee auf seiner Sitzung in Brasilia vorgestellt werden. Das Verfahren zur Realisierung der ÖPNV-Ersatztrasse kann
danach, in Abhängigkeit von der Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees, mit
der Auslobung eines Realisierungswettbewerbs weitergeführt werden. Der
Ausschuss beschließt: Der Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Sachstandsbericht zu den
laufenden Wettbewerbsvorbereitungen zum Neubau einer ÖPNV-Ersatztrasse sowie
das vorliegende Welterbeverträglichkeitsgutachten vom 28. Mai 2010 zur
Kenntnis.
Anlagen:
- Welterbeverträglichkeitsgutachten „ÖPNV-Ersatztrassen Regensburg“ - Begleitschreiben der Stadt Regensburg vom 28. Mai 2010 an die UNESCO
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