Sachverhalt: Der
Regionale Nahverkehrsplan gibt den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen
Personennahverkehrs in der Region Regensburg für die nächsten fünf bis acht
Jahre vor. Aufgrund der großräumigen gesamtverkehrlichen Verflechtungen wurde
für die Region Regensburg im Jahre 2005 durch die Regierung der Oberpfalz ein
regionaler Nahverkehrsraum förmlich abgegrenzt, zu dem neben der Stadt
Regensburg der Landkreis Regensburg sowie jeweils Teilbereiche der Landkreise
Schwandorf, Cham, Straubing-Bogen, Kelheim und Neumarkt i.d.Opf. sowie die
Stadt Straubing gehören. Von allen acht Aufgabenträgern wurde anschließend für
das abgegrenzte Plangebiet der Regionale Nahverkehrsplan gemeinsam erstellt und
hierbei die erforderlichen Planungs-, Abstimmungs- und Beteiligungsschritte
durchgeführt. Der vorliegende Regionale Nahverkehrsplan (Anlage/CD-ROM an
Fraktionen) ist als ein gemeinsames Planwerk der beteiligten acht
Gebietskörperschaften anzusehen. Die hierin enthaltenen Konzepte, Maßnahmen und
Planungsprojekte sind im Zuge der Planerstellung zwischen den beteiligten
Aufgabenträgern abgestimmt worden. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen findet
in der Regel in eigener Verantwortung des Aufgabenträgers statt, in dessen
Zuständigkeit die Maßnahme fällt. Für die Maßnahmenumsetzung sind jeweils
gesonderte Beschlüsse der Entscheidungsgremien erforderlich. Verwiesen sei außerdem
darauf, dass die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen eine Absichtserklärung
der Aufgabenträger aus planerischer Sicht darstellen, deren Umsetzung
grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt steht. Im Zuge
des Aufstellungsverfahrens wurde die Planung mehrfach im Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen behandelt: 17.07.2007 Leitbild
für die Entwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV im Nahverkehrsraum (gemeinsame
Sitzung mit dem Wirtschaftsausschuss des Landkreises Regensburg) 17.09.2008 Handlungsfelder,
Maßnahmen- und Planungsprojektvorschlägen für den Teilbereich des Stadtgebietes
Regensburg 17.11.2009 Vollständiger
Aufstellungsentwurf des Regionalen Nahverkehrsplans incl. aller Maßnahmen und
Projekte des Teilbereichs Region und des Teilbereichs Stadt Regensburg
(Entwurfsstand 22.10.2009) Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt-
und Wohnungsfragen vom 17.11.2009 ist der Entwurf des Regionalen
Nahverkehrsplans nach Durchführung der abschließenden Beteiligungsphase dem
Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Abschließende Beteiligung und letzte Änderungen im Planentwurf Für die abschließende Beteiligung wurde der Entwurf des Regionalen
Nahverkehrsplans (mit damaligem Stand 22.10.2009) den an der Planerstellung
Beteiligten zugesandt, verbunden mit der Möglichkeit zum Planentwurf Stellung
zu nehmen. Zusätzlich fand am 24.11.2009 das sog. „Forum Regionaler
Nahverkehrsplan Regensburg“ statt, auf dem die Planinhalte nochmals
vorgestellt wurden und den Beteiligten Gelegenheit zur Klärung etwaiger
Detailfragen gegeben wurde. Parallel erfolgte in den Landkreisgebieten auch
eine abschließende Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden. Da die Beteiligten (Verkehrsunternehmen, Bayerische
Eisenbahngesellschaft, Behindertenvertreter, Verkehrsclub Deutschland,
Industrie- und Handelskammer usw.) bereits frühzeitig in den Planungsprozess
einbezogen waren und dabei mehrfach die Möglichkeit hatten, ihre Anregungen und
Belange bei vorherigen Planungsschritten einzubringen, ergab sich in der
abschließenden Beteiligungsphase für das Stadtgebiet nur geringer, vornehmlich
redaktioneller Änderungs- bzw. Aktualisierungsbedarf. Gegenüber
dem Entwurfsstand vom 22.10.2009, der dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen im Vorfeld der Sitzung am 17.11.2009 per CD-Rom (auf
Wusch auch in gedruckter Form) zur Kenntnis gegeben wurde, sind in den das
Stadtgebiet Regensburg betreffenden Planaussagen im Entwicklungskonzept
folgende inhaltlich relevanten Ergänzungen vorgenommen worden: - Führung
einer Regionalbuslinie über Stadtamhof nach Wiederherstellung der Befahrbarkeit
der Protzenweiherbrücke als Zwischenlösung bis zur Herstellung einer
altstadtnahen Ersatztrasse (Ergänzung
in Maßnahme 1.2 analog des Beschlusses im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen vom 04.03.2010). - Ausweitung
des bisherigen Altstadttarifs zu einem Innenstadttarif mit einer östlichen Ausdehnung
bis zum DEZ und einer westlichen Ausdehnung bis zum Stadtpark / Ostdeutsche
Galerie (neu
aufgenommene Maßnahme 5.5, die für die Maßnahmenumsetzung erforderliche Prüfung
wurde mit dem Regensburger Verkehrsverbund abgestimmt). Die wesentlichen Inhalte des Regionalen Nahverkehrsplans werden
– der Übersichtlichkeit halber – in einer Kurzfassung
zusammengestellt (Anlage). Beschlussphase und Inkrafttreten Der Regionale Nahverkehrsplan ist als gemeinsames Projekt von
allen acht beteiligten Aufgabenträgern zu beschließen. Hierfür wurde ein
Musterbeschluss erarbeitet und mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt. Der
Musterbeschluss berücksichtigt dabei auch die eventuelle Notwendigkeit
künftiger Planänderungen (Detailfortschreibung). Bei den beteiligten Aufgabenträgern besteht zum derzeitigen Stand
(Ende Juni 2010) folgende Beschluss-Situation: Vorliegende Beschlüsse 12.04.2010 Landkreis Regensburg, Kreistag 17.05.2010 Landkreis Neumarkt, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und
Umweltausschuss 22.06.2010 Landkreis Straubing-Bogen, Kreisausschuss Geplante Gremienbehandlung /
Beschlussfassung 12.07.2010 Landkreis Kelheim, ÖPNV-Ausschuss 26.07.2010 Landkreis Schwandorf, Kreistag 26.07.2010 Stadt Straubing 27.07.2010 Landkreis Cham, Umweltausschuss 29.07.2010 Stadt Regensburg, Stadtrat Vorbehaltlich der Herbeiführung aller erforderlichen Beschlüsse
ist das Inkrafttreten des Regionalen Nahverkehrsplanes für den 01.08.2010
vorgesehen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der
Stadtrat stimmt dem Regionalen Nahverkehrsplan Regensburg für den Regionalen
Nahverkehrsraum Regensburg zu, wie er sich aus der Entscheidung der Regierung
der Oberpfalz vom 22.06.2005 (AZ 310.2-3527-R) für Stadt und Landkreis
Regensburg, die Kreisfreie Stadt Straubing und Teile der Landkreise
Straubing-Bogen, Cham, Schwandorf, Neumarkt i.d.Opf. und Kelheim (beteiligte
Aufgabenträger) ergibt. 2. Der
Regionale Nahverkehrsplan Regensburg tritt mit dem 01.08.2010 in Kraft. Für den
Fall, dass bis dahin nicht alle beteiligten Aufgabenträger dem Regionalen
Nahverkehrsplan Regensburg zugestimmt haben, soll er mit dem Monatsersten in
Kraft treten, der auf den Tag folgt, an dem alle Aufgabenträger den Regionalen
Nahverkehrsplan beschlossen haben. 3. Die
Zustimmung der übrigen Aufgabenträger zu künftigen Änderungsvorschlägen eines
oder mehrerer beteiligter Aufgabenträger wird unterstellt, wenn seit der
Übersendung des beschlossenen Änderungsvorschlags in schriftlicher Form ein
Zeitraum von 6 Monaten verstrichen ist, ohne dass sich ein Aufgabenträger
schriftlich ablehnend geäußert hat. Die Änderung tritt zum nächsten
Monatsanfang in Kraft und wird den übrigen Aufgabenträgern vom beschließenden
Aufgabenträger schriftlich mitgeteilt.
Anlagen:
- Regionaler NVP, Kurzfassung - Gesamtfassung des Regionalen NVP incl. Anlageband und Karten (als CD-ROM an Fraktionen)
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