Vorlage - VO/10/6079/61  

 
 
Betreff: Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik in Regensburg:
- Kenntnisnahme des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbes
- 48. Änderung, Flächennutzungsplan im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik
- Änderung des Geltungsbereichs, Bebauungsplan Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB (FN-Plan, B-Plan)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 23.07.2009 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik beschlossen und erstmals über den Zwischenstand zum städtebaulichen Wettbewerb berichtet.

In den Sitzungen am 17.11.2009 und am 20.04.2010 wurden der Wettbewerbsumgriff und die Nutzungsziele für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik beschlossen. Aufgrund des noch nicht absehbaren Verbleibs der Sondersortenproduktion bei der Zuckerveredelung, sollte im Wettbewerb ein Stufenplan zur Entwicklung des Kerngeländes erarbeitet werden.

 

 

1. Städtebaulicher Ideenwettbewerb:

 

Auf dieser Grundlage wurde vom Grundstückseigentümer (Fa. Schmack) in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg ein beschränkter städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Hierzu wurden folgende sechs Büros zur Teilnahme geladen.

 

 

Teilnehmer:

 

ATP München Planungs GmbH / München

Allmann Sattler Wappner / München

Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik / Regensburg

Auer & Weber GmbH / München

03 Architekten GmbH / München

Projektgemeinschaft Architekten Stadt Zucker / Regensburg

 

 

In der Preisgerichtsitzung am 06.10.2010 (siehe Anlage 1: Protokoll der Preisgerichtssitzung) wurde einstimmig der erste Preis an das Büro Auer & Weber aus München und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten vergeben.

 

 

2. 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird es notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern, daher soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik eingeleitet werden. Bisher war der gesamte Bereich im Flächennutzungsplan als Gewerbe- und Industriegebiet (GE + GI) dargestellt. Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen das Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik und soll in ein Wohngebiet (W), ein Mischgebiet (MI), ein Gewerbegebiet (GE) und Grünflächen gegliedert werden.

(siehe Anlage 2)

 

 

3. Bebauungsplanverfahren Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik: Geltungsbereich

 

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik vom 23.07.2009 soll nun der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden. Der Umgriff des Bebauungsplans soll sich im Wesentlichen auf das gesamte Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik erstrecken und wird damit dem im Wettbewerb überplanten Gebiet angepasst.

 

Der bisherige westliche Bereich entlang der Bahngleise ist nicht mehr im Umgriff des Bebauungsplanes enthalten. Dieser Bereich bleibt weiterhin in bahnbetrieblicher Nutzung und steht somit nicht mehr für eine Überplanung zur Disposition.
Für den hinzukommenden Bereich, östlich der jetzigen Werkszufahrt, der die Restproduktion der Zuckerfabrik enthält, sollen im Bebauungsplanverfahren, im Zusammenhang mit dem gesamten Gelände, Entwicklungsperspektiven erarbeitet werden. Im weiteren Verfahren ist beabsichtigt, eine sinnvolle Abgrenzung für zwei Entwicklungsabschnitte festzulegen. Der westliche Bereich soll als Teilbereich A fortgeführt werden. Der östlichen Teil (Restproduktion Zuckerfabrik + angrenzende Gewerbeflächen) wird voraussichtlich als Teil B weitergeführt werden. Die Restproduktion der Zuckerfabrik wird bis zu ihrer Aufgabe Bestandsschutz genießen und ist damit in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Voraussichtlich kann damit nur der westliche Teilbereich kurzfristig realisiert werden.

 

 

4. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Auf der Grundlage des 1. Preises des städtebaulichen Wettbewerbes für das Kerngelände ehemalige Zuckerfabrik soll jetzt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden. (siehe Anlage 4)

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans ist auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zur FNP-Änderung durchzuführen. (siehe Anlage 2)

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden Die Darlegungsunterlagen werden außerdem ca. eine Woche vor und ca. 1 Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtsnahme bereitgehalten. Während dieser Frist ist jedermann die Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen und schriftlichen Äußerung gegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung wird ortsüblich. d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt gemacht.. Außerdem wird in der örtlichen Presse auf die Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen werden.

 

 

5. Weiteres Vorgehen:

Vor Einleitung der nächsten Verfahrensschritte sind die zu erbringenden Planleistungen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan in Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und der Firma Schmack zu regeln.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zum Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik vom 06.10.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Einleitung des Verfahrens zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik wird beschlossen.

 

3.      Die Änderung des im Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2009 Bebauungsplanes Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik beschlossenen Geltungsbereiches wird beschlossen.

 

4.      Das Wettbewerbergebnis (1. Preis Auer & Weber) wird als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplansentwurfs beschlossen. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und der Firma Schmack abzuschließen, bevor die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1.      Anlage:
Städtebaulicher Ideenwettbewerb zum Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik: Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 06.10.2010

 

2.      Anlage:
48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik

 

3.      Anlage: Bebauungsplans Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik:
Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

4.      Anlage:
Bebauungsplan Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik:
Bebauungskonzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses 1. Preis: Auer & Weber

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_WB-Ergebnis (2875 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_FNP-Änderung (392 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_BP101-Umgriff (293 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_BP101-Konzept-WB (2773 KB)