Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 23.07.2009 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik beschlossen und erstmals über den Zwischenstand zum städtebaulichen Wettbewerb berichtet. In den Sitzungen am 17.11.2009 und am 20.04.2010 wurden der Wettbewerbsumgriff und die Nutzungsziele für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik beschlossen. Aufgrund des noch nicht absehbaren Verbleibs der Sondersortenproduktion bei der Zuckerveredelung, sollte im Wettbewerb ein Stufenplan zur Entwicklung des Kerngeländes erarbeitet werden.
1. Städtebaulicher Ideenwettbewerb:
Auf dieser Grundlage wurde vom Grundstückseigentümer (Fa. Schmack) in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg ein beschränkter städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Hierzu wurden folgende sechs Büros zur Teilnahme geladen.
Teilnehmer:
ATP München Planungs GmbH / München Allmann Sattler Wappner / München Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik / Regensburg Auer & Weber GmbH / München 03 Architekten GmbH / München Projektgemeinschaft Architekten Stadt Zucker / Regensburg
In der Preisgerichtsitzung am 06.10.2010 (siehe Anlage 1: Protokoll der Preisgerichtssitzung) wurde einstimmig der erste Preis an das Büro Auer & Weber aus München und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten vergeben.
2. 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird es notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern, daher soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik eingeleitet werden. Bisher war der gesamte Bereich im Flächennutzungsplan als Gewerbe- und Industriegebiet (GE + GI) dargestellt. Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen das Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik und soll in ein Wohngebiet (W), ein Mischgebiet (MI), ein Gewerbegebiet (GE) und Grünflächen gegliedert werden. (siehe Anlage 2)
3. Bebauungsplanverfahren Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik: Geltungsbereich
In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik vom 23.07.2009 soll nun der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden. Der Umgriff des Bebauungsplans soll sich im Wesentlichen auf das gesamte Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik erstrecken und wird damit dem im Wettbewerb überplanten Gebiet angepasst.
Der bisherige westliche Bereich entlang der Bahngleise ist nicht mehr im Umgriff des Bebauungsplanes enthalten. Dieser Bereich bleibt weiterhin in bahnbetrieblicher Nutzung und steht somit nicht mehr für eine Überplanung zur Disposition.
4. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans
Auf der Grundlage des 1. Preises des städtebaulichen Wettbewerbes für das Kerngelände ehemalige Zuckerfabrik soll jetzt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden. (siehe Anlage 4)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans ist auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zur FNP-Änderung durchzuführen. (siehe Anlage 2)
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden Die Darlegungsunterlagen werden außerdem ca. eine Woche vor und ca. 1 Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtsnahme bereitgehalten. Während dieser Frist ist jedermann die Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen und schriftlichen Äußerung gegeben.
5. Weiteres Vorgehen: Vor Einleitung der nächsten Verfahrensschritte sind die zu erbringenden Planleistungen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan in Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und der Firma Schmack zu regeln.
Der Ausschuss beschließt:
1. Das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zum Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik vom 06.10.2010 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik wird beschlossen.
3. Die Änderung des im Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2009 Bebauungsplanes Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik beschlossenen Geltungsbereiches wird beschlossen.
4. Das Wettbewerbergebnis (1. Preis Auer & Weber) wird als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplansentwurfs beschlossen. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und der Firma Schmack abzuschließen, bevor die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden.
Anlagen:
1. Anlage:
2. Anlage:
3. Anlage: Bebauungsplans Nr. 101 ehemalige Zuckerfabrik:
4. Anlage:
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