Vorlage - VO/13/9101/61  

 
 
Betreff: BP Nr. 151, "Ehem. Bahnflächen südlich der Ladehofstraße"
- Änderung des Geltungsbereichs,
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB,
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1.      Ausgangssituation

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 26.07.2011 wurden die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen dlich der Ladehofstraße“ beschlossen. Des Weiteren wurde das Ergebnis des Städtebaulichen Wettbewerbes vorgestellt und als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

 

Parallel hierzu wird die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich durchgeführt.

 

2012 haben die Fa. Bucher Properties GmbH und die Fa. Hubert Haupt Immobilien Holding das ehemalige Bahnareal südlich der Ladehofstraße von der Aurelis erworben und sich zur Entwicklung dieses Geländes zur Dörnbergviertel GmbH zusammengeschlossen. Zwischenzeitlich wurde das Wettbewerbsergebnis zum nun vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf weiterentwickelt.

 

2.      Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen dlich der Ladehofstraße“ vom 26.07.2011 soll nun der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert werden. Gründe für die Änderung des Geltungsbereiches ergeben sich wie folgt:

 

?         Anpassung des Bebauungsplanes an die bahnbetrieblichen Erfordernisse und die geplanten Grundstücksgrenzen (z.B. Berücksichtigung von Oberleitungsmasten, entwidmete Flächen)

?         Herausnahme von einzelnen Grundstücken Dritter, nördlich der Ladehofstraße. Diese Flächen stehen der Überplanung nicht zur Verfügung und werden zur Entwicklung des Baugebietes nicht benötigt.

?         Einbeziehung von Teilflächen innerhalb des Gleisdreieckes an der Irler Höhe. Auf diesen Flächen werden die, durch die Planungen im Bereich der Ladehofstraße ausgelösten notwendigen Ausgleichsmaßnahmen planungsrechtlich gesichert.

 

Planungsziele und Inhalte:

Die im Bericht vom 26.07.2011 dargestellten Planungsziele bleiben im Wesentlichen erhalten. Das Wettbewerbsergebnis wurde im Bebauungsplan-Vorentwurf und im Planungskonzept u.a. in folgenden Punkten überarbeitet, weiterentwickelt und konkretisiert. (Siehe Anlage 2 und 3):

 

Verkehr

?         Berücksichtigung eines Kreisverkehrs sowie einer möglichen Anbindung in Richtung Lessingstraße als Planungsoption

?         Verbreiterung Ladehofstraße auf einen Querschnitt von 18,5 m. Dadurch wird die Grünausstattung durch einen beidseitigen Grünstreifen und das Parkraumangebot verbessert, die Radwegeführung erfolgt separat innerhalb der Fahrbahn (Anregungen aus dem Workshop mit den Bürger/innen).

?         Auflösung des Kreuzungspunktes Hoppestraße (Anregungen aus dem Workshop mit den Bürger/innen)

?         Direkte Erschließung des Baugebietes (GE 2) östlich der Klenzebrücke durch einen Wendehammer. Durch eine Trennung des Gewerbe- und Anwohnerverkehrs werden verkehrliche und lärmtechnische Konflikte verringert (Anregungen aus dem Workshop mit den Bürger/innen)

?         Konkretisierung der Straßenquerschnitte innerhalb des Quartiers (verkehrsberuhigte Bereiche; Grünausstattung und Parkraumangebot…)

 

Baugebiete

?         Berücksichtigung des bestehenden Gewerbebetriebes im GE 1

?         Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für den neuen Standort des städtischen Bauhofes westlich der neuen Klenzebrücke

?         Festsetzung eines Mischgebiet-Puffers zwischen dem GE und dem WA1/WA2 im westlichen Bereich des Plangebietes

?         Sondergebiet Viertelszentrum an der Kumpfmühler Brücke

Baustruktur

?         Erhöhung der Geschossigkeit im Bereich der Lärmschutzbebauung entlang der Bahn und damit verbunden Erhöhung des Nutzungsmaßes von WA 1, 4 und 7 zum Schutz der dahinter liegenden Bebauung vor Schienenlärm

?         Darstellung alternativer Baustrukturen als Lärmschutzbebauung entlang der Bahn

?         Bauliche Akzente im Zusammenspiel mit platzartigen Aufweitungen entlang der Ladehofstraße zur städtebaulichen Gliederung des Straßenraumes

?         Konkretisierung des westlichen Gewerbegebietes einschließlich der Erschließungs- und Parzellierungsmöglichkeiten

?         Verlagerung der Kindertagesstätte, weg vom Zugangsbereich der JVA in das zentral gelegene Allgemeine Wohngebiet WA 3

Freiraum

?         Weiterentwicklung der Lärmschutz-Wall/Wand-Konstruktion zum Schutz aller Freibereiche und zur Verbesserung der Wohnqualität in der Lärmschutzbebauung

?         Anordnung der Spielflächen, insbesondere Verlagerung der lärmintensiven Skateranlage in den Randbereich

?         Optimierung der Freifläche mit gestalterischer Integration der Wall/Wand-Konstruktion

 

 

3.      Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des überarbeiteten Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen dlich der Ladehofstraße durchgeführt (siehe Anlage 1, 2 und 3)

  

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden Die Darlegungsunterlagen werden außerdem eine Woche vor und 1 Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. Während dieser Frist ist jedermann die Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen und schriftlichen Äerung gegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung wird ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt gemacht. Außerdem wird in der örtlichen Presse auf die Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen werden.


Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen im südlichen Bereich der Ladehofstraße“ wird beschlossen. (Anlage 1)

 

2.             Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße (Anlage 2 und 3), ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligungen hingewiesen werden.

 

3.             Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen (Bebauungsplan) sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

 


 

Anlagen:

 

BP 151 Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan

BP 151 Bebauungsplan Vorentwurf

BP 151 Planungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 151 Bebauungsplan Vorentwurf (2329 KB)    
Anlage 2 2 BP 151 Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan (757 KB)    
Anlage 3 3 BP 151 Planungskonzept (2610 KB)