Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 26.07.2011 wurden die Einleitung zur 50. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ehemaligen Bahnflächen „Innerer Westen" beschlossen. Des Weiteren wurde das Ergebnis des Städtebaulichen Wettbewerbes vorgestellt und als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
2012 haben die Fa. Bucher Properties GmbH und die Fa. Hubert Haupt Immobilien Holding das ehemalige Bahnareal südlich der Ladehofstraße von der Aurelis erworben und sich zur Entwicklung dieses Geländes zur Dörnbergviertel GmbH zusammengeschlossen. Zwischenzeitlich wurde das Wettbewerbsergebnis zum nun vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf weiterentwickelt.
2. 50. Änderung des Flächennutzungsplans (siehe Anlage 2)
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes: Eine Ergänzung des Geltungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 26.07.2011 zur 50. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ehemaligen Bahnflächen "Innerer Westen" ist erforderlich, da im Gleisdreieck An der Irler Höhe ergänzende Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen werden. Deshalb wird auf der Basis der Rahmenplanung Innerer Osten, der dort vorbereitete Zuschnitt von Gewerbe- und Grünflächen im Flächennutzungsplan umgesetzt.
Im Zug der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr. 151 werden zusätzlich folgende Anpassungen in der Flächennutzungsplanänderung erforderlich. ? Sondergebiet Viertelszentrum an der Kumpfmühler Brücke ? Gemeinbedarfsfläche (Bauhof) ? Mischgebiet (MI) als Puffer zwischen dem im Westen gelegenen Gewerbegebiet und dem Wohngebiet
3. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zur 50. FNP-Änderung durchgeführt (siehe Anlage 1 und 2)
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden Die Darlegungsunterlagen werden außerdem eine Woche vor und 1 Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. Während dieser Frist ist jedermann die Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen und schriftlichen Äußerung gegeben. Der Ausschuss beschließt:
1. Die Änderung des Geltungsbereiches der 50. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen. (Anlage 1)
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemaligen Bahnfläche Innerer Westen“ und „Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe“ (Anlage 2) ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligungen hingewiesen werden.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen (Flächennutzungsplanänderung) sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Anlagen:
50.FNP Änderung: Lageplan Geltungsbereich 50.FNP Änderung: Entwurf
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