Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung
Gremium: Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung
Datum: Mi, 23.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:10   (öffentlich ab 16:50) Anlass: Sitzung
Raum: Waisenhaus III. Stock (Schule)
Ort: Alte Manggasse 3

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Ev. Krankenhaus; Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 (Beschlussvorlage wird nachgereicht)    
Ö 3  
Ev. Wohltätigkeitsstiftung; Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2011 der Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 2 BayStG
VO/13/8953/56  
Ö 4  
Ev. Krankenhaus; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2011 des Ev. Krankenhauses und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
VO/13/8954/56  
Ö 5  
Ev. Wohltätigkeitsstiftung; Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2011 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
VO/13/8955/56  
    VORLAGE
    Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2011 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.

 

 

   
    23.10.2013 - Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2011 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:

 

 

   
    24.10.2013 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2011 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

 

 

Oberbürgermeister Schaidinger ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.