Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Die während der öffentlichen Auslegung und die bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Die bei dem Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 16.01.2018 und dem Satzungstext vom 16.01.2018 für den Bereich zwischen Galgenbergstraße und Unterislinger Weg wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen. |