Der Ausschuss beschließt: - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, ist in seiner Fassung vom 04.12.2018 mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
2.Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemacht werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen. |