Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2.Der Bebauungsplan Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 17.04.2018 und dem Satzungstext vom 04.12.2018 für den Bereich südlich der Alfons-Bayerer-Straße und östlich der Killermannstraße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen. |