Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:05 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Wirtschaftsplan 2020 der "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"
Enthält Anlagen
VO/19/15992/D1  
Ö 3  
Haushaltssatzung für die von der Stadt Regensburg verwaltete Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2020; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Enthält Anlagen
VO/19/16047/57  
Ö 4  
Haushaltsplan 2020 für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
Enthält Anlagen
VO/19/16048/57  
Ö 5  
Haushaltsplan 2020 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof
Enthält Anlagen
VO/19/16062/57  
Ö 6  
Haushaltsplan 2020 für die Georg-Hegenauer-Stiftung
Enthält Anlagen
VO/19/16063/57  
Ö 7  
Haushaltsplan 2020 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer
Enthält Anlagen
VO/19/16064/57  
Ö 8  
Haushaltssatzung sowie Stellenpläne für die von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne Hildegard Schmalzl Musikstiftung und Evangelische Wohltätigkeitsstiftung) für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/19/16072/57  
Ö 9  
Weiterentwicklung des Stadtteilprojektes Ost; Einrichtung eines eigenständigen Stadtteilprojektes Hohes Kreuz-Ostenviertel
VO/19/16014/51  
Ö 10  
Projekt "habadEHRE"; Förderung eines kulturübergreifenden Projekts für mehr Respekt und Toleranz des Kontakt Regensburg e.V.
Enthält Anlagen
VO/19/16058/51  
Ö 11  
Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2019
VO/19/16037/11  
Ö 12  
Änderung bei den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg
VO/19/16145/10  
Ö 13  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023; Investitionsprogramm 2019 bis 2023
Enthält Anlagen
VO/19/16046/20  
Ö 14  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023; Mittelfristige Finanzplanung
Enthält Anlagen
VO/19/16090/20  
Ö 15  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Enthält Anlagen
VO/19/16016/20  
Ö 16  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Stellenplan
Enthält Anlagen
VO/19/16092/20  
Ö 17  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2020; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Enthält Anlagen
VO/19/16093/20  
Ö 18  
Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
VO/19/15969/20  
Ö 19  
Sanierung des Dultplatzes
VO/19/16082/32  
Ö 20  
Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids Radentscheid Regensburg
Enthält Anlagen
VO/19/16084/33  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2.Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

„Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußgänger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

   
    20.11.2019 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2. Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

 Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußnger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

zu 2.-5:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: CSU-Stadtratsfraktion

 

 

   
    21.11.2019 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2.Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußnger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zu Ziffer 1:

Zustimmung:einstimmig

 

Zu Ziffer 2 bis 5:

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:CSU-Stadtratsfraktion

 

 

Ö 21  
Ferienbetreuung für Grundschulkinder durch die Arbeiterwohlfahrt - Anpassung des Kooperationsvertrages
VO/19/15990/RV  
Ö 22  
Maßnahmenbeschluss Case- und Sozialmanagement für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-) Zuwanderern
VO/19/16078/RV  
Ö 23  
Neubau eines Kinderhauses mit 4 Gruppen auf dem Campus des Vereins Freie Waldorfschule Regensburg e.V.; Unterislinger Weg 32; Bauträger KVL Bauconsult München
Enthält Anlagen
VO/19/15932/52  
Ö 24  
Hochwasserschutz Regensburg Abschnitt Q - Ostenvorstadt/Westhafen Maßnahmenbeschluss mit Bau- und Unterhaltsvereinbarung
Enthält Anlagen
VO/19/15955/65  
Ö 25  
Selektive Kanalsanierung Gebiet "Kaulbachweg_Hafnersteig_Süd" - Bauabschnitt II "Hafnersteig Süd"
Enthält Anlagen
VO/19/16025/65  
Ö 26  
Klärwerk Regensburg; Erneuerung der technischen Anlagen für die biologische Reinigungsstufe
VO/19/16040/65  
Ö 27  
Klärwerk Regensburg; Gründung eines Kommunalunternehmens durch die Anschlussgemeinde Stadt Maxhütte Haidhof u.a. für die dortige Abwasserbeseitigung
Enthält Anlagen
VO/19/16038/65  
Ö 28  
Ausgleichszahlungen für die Schaffung von Ersatz für zweckentfremdeten Wohnraum
VO/19/15985/66  
Ö 29  
Änderung bei der Besetzung der Aufsichtsräte und Verwaltungsräte u. a.; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.11.2019
Enthält Anlagen
VO/19/16141/10  
Ö 30  
Information zum Namensrecht an der Arena Regensburg    
Ö 31  
Anfrage: Faschingsumzug 2020 Fragestellerin: Fr. Stadträtin Schmidl