Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 244 bestehend aus der Planzeichnung vom 20.06.2012 und dem Satzungstext vom 20.06.2012 für den Bereich Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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