Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) Abs. BauGB und bei der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß des Vorschlages der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 12.03.2013 und der Begründung wird beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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