Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß des Vorschlages der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 12.03.2013 und dem Satzungstext vom 12.03.2013 für den Bereich zwischen der Bebauung südlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße, nördlich der Bebauung entlang der Humboldtstraße, östlich der Galgenbergstraße und westlich des Unterislinger Weges wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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