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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Die im Beschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Darstellung als Sondergebietsfläche wird dahingehend angepasst, dass nur das Kerngebiet in Sondergebiet geändert wird. Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche bleibt erhalten. Der Geltungsbereich wird beibehalten und ist im beiliegendem Lageplan (Anlage 1) vom 20.01.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“ wird abweichend vom Aufstellungsbeschluss am 17.02.2009 und der Bekanntmachung vom 16.03.2009 entsprechend dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) geändert.
- Die im Bericht und im Vorentwurf (Anlage 3) vom 20.01.2015 dargestellten Planungsziele, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“, ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Informationsveranstaltung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimme der ödp-Stadtratsfraktion
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