Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz - Änderung des Geltungsbereichs (BP) - Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/14/10586/61 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz
- Änderung des Geltungsbereichs (BP)
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die im Beschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Darstellung als Sondergebietsfläche wird dahingehend angepasst, dass nur das Kerngebiet in Sondergebiet geändert wird. Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche bleibt erhalten. Der Geltungsbereich wird beibehalten und ist im beiliegendem Lageplan (Anlage 1) vom 20.01.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“ wird abweichend vom Aufstellungsbeschluss am 17.02.2009 und der Bekanntmachung vom 16.03.2009 entsprechend dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) geändert.

 

  1. Die im Bericht und im Vorentwurf (Anlage 3) vom 20.01.2015 dargestellten Planungsziele, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1 „Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz“, ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Informationsveranstaltung hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stimme der ödp-Stadtratsfraktion