Die beiliegende Regelung zur Verteilung von Herstellungskosten bzw. Unterhaltsaufwand zwischen dem Haushalt der Stadt Regensburg und dem Wirtschaftsplan der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg – wird beschlossen.
Die Investitionskosten können aus den bereits bewilligten Darlehensmitteln bestritten werden.