Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Die Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 des Ev. Krankenhauses / Betrieb Krankenhausgebäude werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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