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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
- Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
- Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
- Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates - abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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