Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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