Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt: 1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro. 2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro. 3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro. 4)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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