Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße – Langobardenstraße und der Ausbau des Unterislinger Weges zwischen der BAB A 3 und der Bajuwarenstraße werden entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Autobahndirektion Südbayern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
Auf nachfolgenden Haushaltsstellen werden Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in folgender Höhe gem. Art. 67 GO außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt: - 1.6408.9507 i. H. v. 1.000.000,- € - 1.6368.95012 i. H. v. 200.000,- € - 1.6368.95112 i. H. v. 550.000,- €
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltsstellen: - 1.6480.9599 i. H. v. 500.000,- € - 1.6309.9500 i. H. v. 650.000,- € - 1.6900.9810 i. H. v. 500.000,- € - 1.6408.95011 i. H. v. 100.000,- €
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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