Auszug - Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne Satzungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/18/14794/61 Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne
Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung und die bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.Die bei dem Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

3.Der Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 16.01.2018 und dem Satzungstext vom 16.01.2018 für den Bereich zwischen Galgenbergstraße und Unterislinger Weg wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig