Auszug - 73. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen/Ölhafen - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/18/15052/61 73. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen/Ölhafen
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.r das Gebiet südlich der Donau im Bereich des West- und Ölhafen ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen. 

 

3.Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig