Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt unter Ziffer 1, 2 und 4 aufgeführten Inhalte umzusetzen.
Richtlinien zur Besetzung der Fachkommission „Erinnerungs- und Gedenkarbeit an die NS-Zeit“ und Definition der Aufgaben dieser Fachkommission (Ziffer 3) werden gemäß der Anlage 1 mit folgenden Änderungen unter „2. Besetzung der Fachkommission“ beschlossen: a) Die Referentin/der Referent für Bildung, Sport und Freizeit der Stadt Regensburg (Vorsitz ohne Stimmrecht), Vertretung ist der Leiter/die Leiterin der Stabsstelle. b) Eine Vertreterin/ein Vertreter aus dem Bereich der Schulen in der Stadt Regensburg. c) Die Mitglieder der Fachkommission werden von der Referentin/dem Referent für Bildung, Sport und Freizeit vorgeschlagen und vom Stadtrat in die Kommission berufen.
d) Der/die Vorsitzende gehört der Fachkommission dauerhaft an. Bei allen anderen Mitgliedern der Fachkommission erfolgt die Berufung grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren. Dieselbe Person soll nicht zweimal in Folge der Kommission angehören.
Die Änderung der Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfond Bildungsarbeit (Ziffer 5) werden gemäß der Anlage 2 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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