Auszug - Verfahrensweise Anrechnung Landesfamiliengeld  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/15084/51 Verfahrensweise Anrechnung Landesfamiliengeld
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

r den Fall, dass die Anrechnung des Landesfamiliengeldes auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und dem SGB VIII verpflichtend festgelegt wird, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht angerechneten Beträge des Landesfamiliengeldes auf die pauschalierte Kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII als freiwillige Leistung rückwirkend an die SGB VIII-Leistungsbezieher gewährt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig