Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Stadt Regensburg beauftragt für die Sicherstellung der Insolvenzberatung im Stadtgebiet Regensburg geeignete Stellen nach § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. Art. 112 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG).
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Kooperationsvereinbarungen nach Maßgabe dieses Beschlusses abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||