Auszug - Umsetzungsbeschluss zum Einsatz von Pestiziden und Herbiziden auf landwirtschaftlichen Grundstücken  

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Grundstücksausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 2
Gremium: GS Grundstücksausschuss und Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:59 Anlass: Gemeinsame Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/18/15066/23 Umsetzungsbeschluss zum Einsatz von Pestiziden und Herbiziden auf landwirtschaftlichen Grundstücken
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Umweltfragen- Natur- und Klimaschutz empfiehlt / der Grundstücksausschuss beschließt:

 

  1. Alle stadteigenen landwirtschaftlichen Grundstücke, die von der Stadt Regensburg neu an eine Person verpachtet werden (Neuverpachtungen), sind hinsichtlich des Pestizideinsatzes nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus  zu bewirtschaften. Das bedeutet, dass für die Schädlings-, Krankheits- und Unkrautregulierung analog der EU-Durchführungsbestimmung Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nur die im Anhang II genannten Mittel verwendet werden dürfen. Eine Bio-Zertifizierung des landwirtschaftlichen Betriebes ist seitens der Pächter nicht nachzuweisen.

 

  1. Der vom Grundstücksausschuss am 26.6.18 beschlossene Punkt zum Einsatz von Pestiziden und Herbiziden von städtischen Grundstücken wird für alle laufenden und jährlich ohne Grundstückswechsel sich verlängernde Pachtverträge in einem ersten Schritt ab dem Pachtjahr  2020/2021 wie folgt umgesetzt:

 

a)      Das Totalherbizid Glyphosat (Wirkstoff) und die bienengefährdenden Neonikotinoide werden auf allen städtischen Pachtflächen verboten.

 

b)      Zur Schaffung von Biodiversitätsflächen werden 10 % der städtischen Pachtflächen als mehrjährige Blüh-, Saum- oder Ackerwildkräuterflächen mit mindestens 5 m Breite und außerhalb von B-Plan-Gebieten Gewässerrandstreifen mit mindestens 10 m Breite angelegt, auf denen jegliche Pestizid- und Düngerausbringung verboten ist.

 

c)      Die Lage der Biodiversitätsflächen ist der Stadt Regensburg jeweils vor Beginn des Pachtjahres anzuzeigen. Weiter sind von den Landwirten begleitende Maßnahmen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes verpflichtend umzusetzen (z.B. gute Fruchtfolge, kein wiederholter Maisanbau, Anwendung Schadschwellenprinzip).

 

  1. Die Umsetzung der Punkte 2. a) c) ist ab dem Pachtjahr  2020/2021 in einer Nachtragsvereinbarung mit den Pächtern zu vereinbaren.

 

4.   a) Die vollständige Umstellung des ökologischen Landbaus im Sinne der Ziffer 1. auf allen städtischen Grundstücken soll grundsätzlich nach 5 Jahren abgeschlossen sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben stichprobenartig von einem qualifizierten Büro überprüfen zu lassen.

 

b) Eine Evaluierung findet 2025 statt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

Zustimmung:einstimmig

 

Grundstücksausschuss

Zustimmung:einstimmig