Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltfragen- Natur- und Klimaschutz empfiehlt / der Grundstücksausschuss beschließt:
a) Das Totalherbizid Glyphosat (Wirkstoff) und die bienengefährdenden Neonikotinoide werden auf allen städtischen Pachtflächen verboten.
b) Zur Schaffung von Biodiversitätsflächen werden 10 % der städtischen Pachtflächen als mehrjährige Blüh-, Saum- oder Ackerwildkräuterflächen mit mindestens 5 m Breite und außerhalb von B-Plan-Gebieten Gewässerrandstreifen mit mindestens 10 m Breite angelegt, auf denen jegliche Pestizid- und Düngerausbringung verboten ist.
c) Die Lage der Biodiversitätsflächen ist der Stadt Regensburg jeweils vor Beginn des Pachtjahres anzuzeigen. Weiter sind von den Landwirten begleitende Maßnahmen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes verpflichtend umzusetzen (z.B. gute Fruchtfolge, kein wiederholter Maisanbau, Anwendung Schadschwellenprinzip).
4. a) Die vollständige Umstellung des ökologischen Landbaus im Sinne der Ziffer 1. auf allen städtischen Grundstücken soll grundsätzlich nach 5 Jahren abgeschlossen sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben stichprobenartig von einem qualifizierten Büro überprüfen zu lassen.
b) Eine Evaluierung findet 2025 statt.
Abstimmungsergebnis:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Zustimmung:einstimmig
Grundstücksausschuss Zustimmung:einstimmig
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