Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.Die während der öffentlichen Auslegung und die bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2.Die bei dem Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
3.Der Bebauungsplan Nr. 196, Heckstegstraße-Süd bestehend aus der Planzeichnung vom 04.12.2018 und dem Satzungstext vom 04.12.2018 für den Bereich südlich des Heckgrabenweges, westlich des Höckgrabens und nördlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 204, Automobilwerk Harting-Süd wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zusammen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd durch die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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