Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die Ergebnisse der Maßnahmenplanung zur Lärmminderungen an den in kommunaler Baulast befindlichen Straßen sowie die Vorschläge zur Abgrenzung von ruhigen Gebieten werden zur Kenntnis genommen.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Kenntnis und Rückmeldung gegeben werden.
- Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ist bei zu beteiligenden Stellen das Einvernehmen herzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Förderprogramm zur Unterstützung passiver Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln.
- Die endgültigen Ergebnisse der Lärmaktionsplanung zur zweiten Stufe sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.