Das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wird als Grundlage für die Umsetzung des Projekts „Soziale Stadt Innerer Südosten“ beschlossen.
Das Gebiet „Innerer Südosten“ wird entsprechend dem in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich nach § 171 e BauGB als Programmgebiet im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmenvorschläge des ISEK zu prüfen und sukzessive umzusetzen bzw. auf deren Umsetzung hinzuwirkenund die dafür notwendigen Maßnahmenbeschlüsse herbeizuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Umsetzungsstand bzw. über Änderungen im ISEK und Weiterentwicklungen zum Projekt Soziale Stadt Innerer Südosten zu informieren.