Beschluss:
Der Ausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bayernhafen eine Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) entsprechend der Sachverhaltsdarstellung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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