Auszug - Konzept für die künftige Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Regensburg bei der Vergabe städtischer Grundstücke und/oder Bauflächen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:41 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/16174/23 Konzept für die künftige Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Regensburg bei der Vergabe städtischer Grundstücke und/oder Bauflächen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Grundstücksvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

I. r die Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau werden für künftige Vergaben städtischer Grundstücke und/oder Bauflächen über die im Rahmen des Regensburger Baulandmodells festgesetzten Rahmenbedingungen hinaus folgende Kriterien festgesetzt:

 

  1. Ab 5.000 m² Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau in Bebauungsplangebieten werden Grundstücke und/oder Bauflächen in angemessenem Umfang für genossenschaftlichen Wohnungsbau ausgeschrieben. Hier ist eine sinnvolle Parzellierung für genossenschaftlichen Geschosswohnungsbau unter planerischen, städtebaulichen, sowie unter den Gesichtspunkten einer nachhaltigen Quartiersentwicklung, Durchmischung und Angebotspluralität eher zu erreichen.

 

  1. Bis 5.000 m²  Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau in Bebauungsplangebieten können Bauflächen und/oder Grundstücke in angemessenem Umfang für genossenschaftlichen Wohnungsbau unter der Voraussetzung ausgeschrieben werden, dass eine sinnvolle Parzellierung für genossenschaftlichen Geschosswohnungsbau unter planerischen, städtebaulichen, sowie unter den Gesichtspunkten einer nachhaltigen Quartiersentwicklung, Durchmischung und Angebotspluralität noch möglich ist.

 

  1. Die Ausschreibungen erfolgen durch sog. „Konzeptausschreibungen“, für welche der Umfang der auszuschreibenden Grundstücke und/oder Bauflächen festgelegt, zu wertende Schwerpunkte und Festlegungen wie z.B. Mietpreisdeckelung, Dauer der Mietpreisbindung, Energiekonzept u. dgl. von der Verwaltung gebiets- und situationsspezifisch erarbeitet und den zuständigen Gremien im Vorfeld der Ausschreibung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

  1. Tauschgeschäfte und/oder Einlagen (z.B. zu Gunsten der Stadtbau Regensburg GmbH) können im Bedarfsfall vorrangig behandelt werden.

 

 

II.Der Beschluss kann eine Woche nach Beschlussfassung bekannt gegeben werden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig