Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, an den in der Sachverhaltsdarstellung genannten vier Stellen im Stadtgebiet bauliche Querungen zu planen, die dem Rad- und Fußverkehr Vorrang gegenüber dem kreuzenden Straßenverkehr einräumen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und an welchen Stellen weitere bevorrechtigende Querungen eingerichtet werden sollten. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Maßnahme Aufeldstraße bereits in 2020 aus den Mitteln des „200.000 €-Topfs“ Radwegenetz-Verbesserungen realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||