Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der geschuldete Miet-/Pachtzins der gewerblichen Mieter bzw. Pächter der Stadt Regensburg ist im Einzelfall und auf Antrag bei Vorliegen der im Sachverhalt näher erläuterten Voraussetzungen zu erlassen bzw. entsprechend der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu reduzieren.
2. Die Stadt Regensburg empfiehlt ihren Töchtergesellschaften eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Minderung und Erlass von gewerblichen Mieten/Pachten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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