Beschluss:
Der Ferienausschuss beschließt:
Die Gebühren für dezentral aufgestellte Verkaufsstände und Buden von Schaustellern und Marktkaufleuten werden abweichend von der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung – SNS) pauschal mit einem Betrag in Höhe von 15 v. H. der üblich festzusetzenden Sondernutzungsgebühren festgesetzt. Die jährliche Berechnungsvariante findet keine Anwendung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||