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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Das nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung – KiTGS) erhobene Verpflegungsgeld wird für die Monate April, Mai und Juni 2020 vollumfänglich rückerstattet, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
- Sofern Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wird das Verpflegungsgeld für die Monate April, Mai und Juni 2020 für die Tage, an denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, mit je 1/20 der monatlichen Gebühr rückerstattet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen und die vom Freistaat Bayern für Ziffer 1 in Aussicht gestellte Kostenerstattung (siehe Sachverhalt) zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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