Auszug - Förderung der Regensburger Altstadt - Faszination Altstadt  

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: GS Ausschuss für Wirtschaft und Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:10 - 19:27 Anlass: Gemeinsame Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/20/17049/66 Förderung der Regensburger Altstadt - Faszination Altstadt
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Faszination Altstadt wird für weitere drei Jahre in Höhe von je 75.000 Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt. Die Gelder sind insbesondere für die Anstellung einer Geschäftsführung und einer Assistenzstelle vorgesehen. Erwartet wird, dass die Geschäftsführung jeweils innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres das Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Faszination Altstadt fortschreibt (integriertes Marketingkonzept).

 

3. Die Straßenfeste als eine bedeutende Aktion der Faszination Altstadt werden in den nächsten drei Jahren mit maximal 10.000 Euro pro Jahr aus Mitteln der Wirtschaftsförderung finanziell gefördert und zwar:

  • Jedes Straßenfest mit mehreren beteiligten Straßenzügen wird mit maximal 3.000 Euro brutto unterstützt.
  • Straßenfeste innerhalb einer einzelnen Straße werden mit maximal 2.000 Euro brutto (pro Fest) unterstützt.
  • Die Förderung muss nachweislich für allgemeine Ausgaben (z. B. Straßenkünstler sowie die damit verbundenen Kosten, Werbung für die Feste usw.) eingesetzt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird nicht rückerstattet.
  • Die Fördersumme liegt bei maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Straßenfest.
  • Ein Straßenfest darf nicht mit anderen Aktionen (z. B. Ramma damma) verbunden werden.

 Ein oder mehrere Straßenfeste können ggf. auch durch Veranstaltungen im Rahmen der neu zu konzipierenden Veranstaltungsreihe „Kultureller Frühschoppen“ ersetzt werden. Die Begrenzung auf maximal 10.000 Euro pro Jahr für alle Veranstaltungen und die Förderrichtlinien bleiben davon unberührt.

 Nachdem 2020, bedingt durch die Corona-Pandemie, die Straßenfeste nicht stattfinden konnten, flossen die Gelder in Höhe von 10.000 Euro einmalig in den Aufbau und die Etablierung eines Online-Marktplatzes in Zusammenarbeit mit der atalanda GmbH. Sollten aufgrund der Corona-Pandemie und der notwendigen Hygienemaßnahmen wider Erwarten auch in den nächsten Jahren keine Veranstaltungen durchgeführt werden können, ist es grundsätzlich möglich, die vorgesehenen Mittel der Wirtschaftsförderung zur Weiterführung des atalanda-Online-Marktplatzes zu beantragen. Hierzu bedarf es jedoch einer separaten Beantragung mit Konzeptdarlegung und Kostenauflistung.

 

4. 2023 erfolgt eine Evaluation, ob die Ziele einer konstanten Mitgliederanzahl von 250, der weitere Ausbau des Gutscheinmodells nach dem Linzer Vorbild sowie die erfolgreiche Organisation und Ausrichtung der Straßenfeste erreicht wurden (ggf. die erfolgreiche Etablierung und Weiterführung des Online-Marktplatzes in Zusammenarbeit mit der atalanda GmbH).

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Wirtschaft

Zustimmung: einstimmig

 

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen

Zustimmung: einstimmig