Auszug - Außengastronomie während der Corona-Pandemie - befristete Regelungen zur Zulässigkeit, Gestaltung und Höhe der Sondernutzungsgebühren für Freisitze ab der Saison 2020  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 2.1
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46
VO/20/17166/20 Außengastronomie während der Corona-Pandemie - befristete Regelungen zur Zulässigkeit, Gestaltung und Höhe der Sondernutzungsgebühren für Freisitze ab der Saison 2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
2. Bürgermeister Artinger; Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß; Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
3. Kulturreferent Dersch, Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die am 28. Mai 2020 beschlossenen Sondernutzungsgebühren für Freisitze in Höhe von pauschal 15 v. H. der ursprünglich festgesetzten Sondernutzungsgebühren für die ursprüngliche Freisitzsaison 2020 (1. März 2020 bis 31. Oktober 2020) gelten unverändert bis 31. Dezember 2020.

 

2. Für die Freisitzsaison 2021 werden die Sondernutzungsgebühren für Freisitze wie in der Freisitzsaison 2020 pauschal mit einem Betrag in Höhe von 15 v. H. der nach der Sondernutzungssatzung festzusetzenden Gebühren erhoben.

 

3. Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt sollen die im Sachverhalt dargelegten Ausnahmeregelungen befristet bis zur Aufhebung der Abstandsregelungen für Freischankflächen gemäß der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, jedenfalls aber bis 28. Februar 2022, zugelassen werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sachverhalt näher dargestellte pauschale Kompensationsentgelt i.H. von 40 Euro pro Heizstrahler zu erheben.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt vorgeschlagene Vorgehensweise zur gaststättenrechtlichen Genehmigung in Bezug auf die Außengastronomie umzusetzen und eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.

 

6. Die Umsetzung der im Sachverhalt dargestellten Umweltprojekte ist dem Stadtrat zu berichten. 

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere ggf. notwendige Maßnahmen zur Ergänzung und Durchführung des in diesem Beschlussvorlagenpaket (gegenständliche Vorlage sowie VO/20/17189/32 zu den Regensburger Christkindl- und Weihnachtsmärkten Dezentralisierung 2020) zum Ausdruck kommenden politischen Willens des Stadtrats, soweit rechtlich möglich, auf dem Verwaltungswege nachzukommen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÖDP, Fr. Stadträtin

 Freihoffer, Hr. Stadtrat Frank, Hr. Stadtrat Friedl, Hr. Stadtrat Straub

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08.10. Grüne-Änderungsantrag TOP2.1 (248 KB)