Beschluss:
für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 70.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||