Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Programmteil ‚Photovoltaik‘ des Förderprogramms Regensburg effizient gemäß beiliegender Förderrichtlinie – unter Beachtung der nachfolgenden Änderungen – zum 15. März 2023 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzuführen.
Ziffer 1.1. erhält folgende Fassung: „Förderfähig sind Steckersolargeräte (sog. Balkonsolaranlagen), die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Steckersolargeräte sind nur für Privatpersonen förderfähig.“
Ziffer 2.2 wird gestrichen und die nachfolgenden Ziffern entsprechend umnummeriert.
Ziffer 6.1 erhält folgende Fassung: „Förderfähig sind Steckersolargeräte (sog. Balkonsolaranlagen), die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Steckersolargeräte sind nur für Privatpersonen förderfähig.“
Bei der Tabelle unter Ziffer 6.2 wird in der Zeile „Steckersolargerät“ in der Spalte „Notizen“ der Inhalt „Voraussetzung: Anschluss mit Wielandstecker“ gelöscht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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