Vorlage - VO/14/10279/52  

 
 
Betreff: Errichtung eines zweigruppigen Kinderhortes an der Schule Königswiesen in städtischer Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Die Stadt Regensburg betreibt an der Klenzestraße im Gebäude der Grundschule Königswiesen einen eingruppigen Kinderhort (derzeit 28 Plätze).

 

Diese Hortplätze reichen bereits seit Jahren nicht aus, um allen Kindern die eine Hortplatz benötigen, einen Platz anbieten zu können.

 

Außerdem werden die derzeitigen Horträume für Belange der Grundschule Königswiesen benötigt.

 

Der zweigruppige Kinderhort ist auf dem Grundstück Flur-Nr. 3214, Gemarkung Regensburg, im westlichen Bereich des Pausenhofs der Grundschule Königswiesen geplant.

 

Da eine erdgeschossige Lösung zu viel Platz in Anspruch nimmt, wird der Hort zweigeschossig mit behindertengerechtem Zugang und Aufzug ausgeführt.

Das Gebäude liegt parallel zur Klenzestraße und nördlich in Verlängerung der Dreifachturnhalle. Es grenzt im Westen direkt an den vorhandenen Baumbestand und der dortigen Geländeerhöhung an. Über die Klenzestraße wird weiterhin der Zugang (gleichzeitig Feuerwehrzufahrt) zum Pausenhof und zur Turnhalle ermöglicht.

 

Der Hauptzugang zum Hort liegt an der Südseite und wird über einen Windfang betreten. Auf Grund der Zweigeschossigkeit und der Ost-West-Orientierung ist die Nutzung im Gebäudeinneren entsprechend aufgeteilt:

 

Die Gruppenräume befinden sich im Erdgeschoss und orientieren sich zur Ostseite und damit zum Pausenhof, an den gleichzeitig die Außenspielfläche (500m²) des Hortes angrenzt.

 

Das Leiterinnenbüro, die Küche und WC-Anlagen liegen auf der Westseite im Erdgeschoss und werden über einen mittigen Spielflur erschlossen.

 

Im Obergeschoss ist die Raumanordnung vertauscht: die Hausaufgabenräume mit zusätzlichem Intensivraum befinden sich auf der Westseite mit Blick in den Baumbestand und liegen damit abseits der lärmintensiven Spielfläche im Osten. Nebenräume, wie Putzraum, Lager und Technik, der Personalraum und der Werk-/Therapieraum befinden sich wiederum auf der Ostseite.

 

Das Gebäude wird als Massivholzkonstruktion (Brettstapelbauweise) ausgeführt und es wird angestrebt, dies im Passivhausstandard zu errichten. Die technische Anbindung soll über die bestehende Heizzentrale im Bestand (Altbau Von-Müller-Gymnasium) erfolgen, die über ausreichende Heizreserven verfügt.

 

Im Frühjahr 2015 soll mit dem Neubau begonnen werden. Die Fertigstellung ist im Sommer 2016 geplant, so dass die Inbetriebnahme des Hortes im September 2016 erfolgen kann.

 

Die Kosten für die Baumaßnahme werden aufgrund einer vorläufigen Kostenberechnung des Architekturbüros Kirchberger und der Fachplaner bei circa 1 426 000,00 Euro liegen. Hinzu kommen Kosten für Möblierung in Höhe von circa 130 000,00 Euro.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf circa 1 556 000,00 Euro.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2013-2017 sind für die Gesamtmaßnahme 1 330 000,00 Euro eingeplant.

 

Die Kostenmehrung von 226 000 ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Einrichtung in Passivstandardbauweise errichtet wird, dass wegen der Zweigeschossigkeit ein Aufzug erforderlich ist und Baugrunduntersuchungen ergeben haben, dass es sich um schwierige Grundstücksverhältnisse handelt.

 

Im Entwurf des Investitionsprogrammes 2014-2018 sind unter UA 46454/02 Gesamtkosten in Höhe von 1 661 000,00 Euro eingestellt. Bei dem Entwurf des Investitionsprogrammes wurde von einer Kostenmehrung in Höhe von 331 000,00 Euro ausgegangen, die aufgrund von Einsparungen auf 226 000,00 Euro reduziert werden konnte.

 

Die Stadt Regensburg kann mit einer Förderung der Baumaßnahme durch den Freistaat Bayern in Höhe von circa 445 000,00 Euro rechnen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf dem städtischen Grundstück an der Klenzestraße, Flur-Nr. 3214, Gemarkung Regensburg, wird ein zweigruppiger Kinderhort entsprechend dem beiliegenden Grundrissplan errichtet.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 

Anlagen:

 

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KIKLE_2014_09_11 1 (104 KB)    
Anlage 2 2 KIKLE_2014_09_11 2 (102 KB)    
Anlage 3 3 KIKLE_2014_09_11 3 (79 KB)